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Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

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    Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

    Einkommensteuererklärungen 2014 mit Anlage KAP können derzeit bundesweit von den Finanzämtern nicht bearbeitet werden. Grund hierfür sind Änderungen bei der Verlustverrechnung ab dem Veranlagungszeitraum 2014, die umfangreiche Änderungen am Steuerberechnungsprogramm notwendig machen. An der Umsetzung wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet.

    Sobald das Programm bereitgestellt wird, bearbeitet das Finanzamt die vorliegenden Steuererklärungen umgehend in der Reihenfolge ihres Eingangs im Finanzamt. Die Bearbeitungsdauer hängt jedoch auch von der Komplexität des jeweiligen Einzelfalls und erforderlichen Rückfragen sowie der Menge der betroffenen Erklärungen im jeweiligen Finanzamt ab.

    Eine allgemeingültige Aussage zum Zeitpunkt, wann Steuerbescheide nach Eingang der Erklärung im Finanzamt versandt werden, kann daher nicht getroffen werden. Nach derzeitigem Stand kann mit den ersten Steuerbescheiden über die Einkommensteuer 2014 mit Kapitaleinkünften voraussichtlich Anfang Mai 2015 gerechnet werden.

    #2
    AW: Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

    Grund hierfür sind Änderungen bei der Verlustverrechnung ab dem Veranlagungszeitraum 2014, die umfangreiche Änderungen am Steuerberechnungsprogramm notwendig machen.
    Diese Änderungen sind aber nicht vom Himmel gefallen, sondern seit langer Zeit bekannt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

      Vielen Dank für diese Antwort! Wenn Sie uns sagen können wo und wann diese Fehler pupliziert wurden, wäre ich sehr dankbar. Ich habe über keine Suchfunktion
      von dieser fehlerhaften Software erfahren. Diese Auskunft habe ich erst vom Staatsministerium der Finanzen am 24..3.2015 erhalten.

      MfG
      Mullei

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        #4
        AW: Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

        Ich meinte die zugrunde liegenden Gesetzesänderungen! Es ist doch seit Jahren bekannt, dass es ab 2014 Veränderungen bei der Verlustverrechnung gibt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

          Das mit der Verlustverrechnung stimmt schon. Dass aber die Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Günstigerprüfung nicht mehr in den Härteausgleich kommen, wurde erst im zweiten Halbjahr 2014 verabschiedet und ist, denke ich, das eigentliche Programmierproblem.

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            #6
            AW: Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

            Ich freue mich, das erfahrene Benutzer sich meines Beitrages annehmen. Was mich allerdings verwundert ist, dass keiner sich zum Absatz 3 des Beitrages äußert!
            Jedes wirtschaftlich arbeitende Unternehmen, das 4 Monate nicht seine Kunden bedienen kann wird Insolvenz anmelden müssen. Die Kunden bleiben weg.
            4 Monate nicht bearbeitet Steuererklärungen deutschlandweit werden sicherlich ganz schnell aufgearbeitet.

            Mfg
            Mullei

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              #7
              AW: Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

              Es gibt doch genug eingereichte Einkommensteuererklärungen OHNE Anlage KAP. Wer z.B. Kapitalerträge unter 801 € im Jahr bzw. bei Eheleuten 1.602 € hatte, was angesichts der Niedrigzinsphase ja nicht so unwahrscheinlich ist, und seine Freistellungsaufträge sinnvoll abgegeben hat, braucht die Anlage KAP gar nicht und macht sich somit vermutlich auch nicht die Arbeit damit. Das nur mal als Hauptfall der Nichterforderlichkeit der Anlage KAP.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

                Es gibt Finanzämter da dauert die Bearbeitung wegen Personalmangel ein halbes Jahr oder länger.
                Das Finanzamt ist kein Unternehmen und darf das Personal nicht eigenverantwortlich einstellen.
                Beschwerden hier im Forum verbessern die Situation auch nicht.
                Beschwerden solltest du an das jeweilige Finanzministerium richten.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

                  naja. Wenn Anfang April bearbeitet werden kann, sind maximal drei Monate vergangen. Der Rest ist Vordatierung. Viel früher wären die Fälle des VZ 14 oft eh nicht dran gewesen, da noch eine Vielzahl von 2013er Erklärungen zu bearbeiten sind. Und Einkünfte aus Kapitalvermögen haben ja längst nicht alle. Letztlich ist es aber die Gesetzgebung, die halt manchmal knapp vor Jahresende erfolgt und dann programmtechnisch umgesetzt werden muss.

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                    #10
                    AW: Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

                    Zitat von Mullei Beitrag anzeigen
                    Was mich allerdings verwundert ist, dass keiner sich zum Absatz 3 des Beitrages äußert!i
                    Es ist nicht der erste VZ, in dem Anlage KAP anfangs nicht gerechnet werden kann und es wird nicht der letzte sein. Und nu?

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                      #11
                      AW: Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

                      Hallo Mullei,
                      also die Finanzämter sind ja deshalb nicht arbeitsunfähig denke ich -> betroffen sind nur die Veranlagungen mit Anlage KAP.
                      Und wieviel Prozent das sind, kann ich dir nicht sagen. Auf alle Fälle wie jedes Jahr können die Veranlagungen des abgelaufenen Jahres nicht viel vor dem 28.02. beginnen, weil man auf die elektronischen Übermittlungen der Arbeitgeber, Rententräger und Krankenversicherungen angewiesen ist.
                      In Sachsen ging die Veranlagung 2014 am 18.02.2015 los und die ersten Bescheide sind dann Anfang März raus.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

                        Hallo holgoe!

                        Danke für die konstruktive Antwort und an alle anderen:
                        Mir liegt es fern Finanzämter und ihre Angestellten/Beamten zu kritisieren.
                        Ich weiß das alle verantwortungsvoll ihrer Arbeit nachgehen, ich weiß auch,
                        dass ein Finanzamt keine Angestellten nach Eigenbedarf einstellen kann.
                        Ich weiß auch das nicht jede EStE eine Anlage KAP hat. Aber das steht
                        überhaupt nicht zur Debatte. Blamabel ist, dass in einem Land mit ausge-
                        prägter Hochtechnologie und IT-Branche den zuständigen Bearbeitungsstellen
                        fehlerhafte Bearbeitungssoftware zur Verfügung steht und dafür sicherlich
                        keiner die Verantwortung trägt, denn wie hat "neysee" so schön festgestellt:

                        "Es ist nicht der erste VZ, in dem Anlage KAP anfangs nicht gerechnet werden kann und es wird nicht der letzte sein. Und nu?"

                        Ich werde mich aus dieser Community verabschieden. Eine kritische Meinung ist hier nicht gefragt.

                        MfG
                        Mullei

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                          #13
                          AW: Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

                          Zitat von Mullei Beitrag anzeigen
                          Eine kritische Meinung ist hier nicht gefragt.
                          Hallo,
                          das stimmt nicht. Jeder darf seine Beobachtungen kundtun.
                          Der Nutzen einer Kritik (selbst noch so konstruktiven) ist in diesem Umfeld wirkungslos,
                          da nicht die relevanten Schaltstellen erreicht werden.
                          Wie hieß es in den Diskussions freudigen 60ern: "schön, dass wir darüber gesprochen haben"
                          Gruß, Basteltyp

                          ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
                          ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                            #14
                            AW: Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

                            Man kann ja kritisch sein, wie man möchte, aber hier bringt es nunmal nichts. Die, die hier schreiben, können nichts dafür. Ob die, die was dafür können, mitlesen, weiß keiner (und würde auch voraussetzen, zu definieren, wen man dafür verantwortlich machen will, die Programmierer, die Verwaltungsführung oder die Politik).

                            Und warum ich das Ganze entspannt sehe, habe ich schon gesagt. Es ist nicht das erste Mal, es wird nicht das letzte Mal sein, und bei der Anlage KAP ist es eh nicht so tragisch, da faktisch viele Banken mit dem Versenden der Steuerbescheinigungen bis März oder gar April warten, weil noch Investmentfondsdaten aus dem Bundesanzeiger gebraucht werden.

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                              #15
                              AW: Probleme bei Bearbeitung EST-Erklärung 2014

                              Es trifft zwar zu, dass die Gesetzesänderung zum Wegfall des Härteausgleichs im Rahmen der Günstigerprüfung bei Kapitaleinkünften erst im Juli 2014 verabschiedet wurden, wir gehen jetzt aber auf Ende März 2015 zu.

                              Tatsache ist im Übrigen, dass die Änderungen bei der Verlustberechnung zumindest in ElsterFormular und im EOP schlicht übersehen wurden, was ja durch die ursprüngliche Fehlermeldung zu den Aktiengewinnen belegt ist, die im EOP auch jetzt noch so ausgegeben wird. Den Fehler zu verharmlosen, erscheint mir nicht angebracht. Er ist auch deshalb nicht verständlich, weil das Formular selbst ja überarbeitet wurde. Das wurde ja dann doch nicht vergessen.

                              Es gibt genug Steuerpflichtige, die aus ganz unterschiedlichen Gründen ihrer Steuererklärung die Anlage KAP beifügen müssen. Wenn man beispielsweise Kapitaleinkünfte als Mitglied einer Gemeinschaft hat, sonst aber keine weiteren Einkünfte, kriegt man die einbehaltene Kapitalertragsteuer eben nur über die Steuererklärung zurück.

                              Wenn jetzt alle Erklärungen mit Anlage KAP einfach unbearbeitet bleiben, auch die, bei denen die Berechnung funktionieren würde, dann ist das einfach äußerst unbefriedigend.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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