Einkommensteuererklärungen 2014 mit Anlage KAP können derzeit bundesweit von den Finanzämtern nicht bearbeitet werden. Grund hierfür sind Änderungen bei der Verlustverrechnung ab dem Veranlagungszeitraum 2014, die umfangreiche Änderungen am Steuerberechnungsprogramm notwendig machen. An der Umsetzung wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet.
Sobald das Programm bereitgestellt wird, bearbeitet das Finanzamt die vorliegenden Steuererklärungen umgehend in der Reihenfolge ihres Eingangs im Finanzamt. Die Bearbeitungsdauer hängt jedoch auch von der Komplexität des jeweiligen Einzelfalls und erforderlichen Rückfragen sowie der Menge der betroffenen Erklärungen im jeweiligen Finanzamt ab.
Eine allgemeingültige Aussage zum Zeitpunkt, wann Steuerbescheide nach Eingang der Erklärung im Finanzamt versandt werden, kann daher nicht getroffen werden. Nach derzeitigem Stand kann mit den ersten Steuerbescheiden über die Einkommensteuer 2014 mit Kapitaleinkünften voraussichtlich Anfang Mai 2015 gerechnet werden.
Sobald das Programm bereitgestellt wird, bearbeitet das Finanzamt die vorliegenden Steuererklärungen umgehend in der Reihenfolge ihres Eingangs im Finanzamt. Die Bearbeitungsdauer hängt jedoch auch von der Komplexität des jeweiligen Einzelfalls und erforderlichen Rückfragen sowie der Menge der betroffenen Erklärungen im jeweiligen Finanzamt ab.
Eine allgemeingültige Aussage zum Zeitpunkt, wann Steuerbescheide nach Eingang der Erklärung im Finanzamt versandt werden, kann daher nicht getroffen werden. Nach derzeitigem Stand kann mit den ersten Steuerbescheiden über die Einkommensteuer 2014 mit Kapitaleinkünften voraussichtlich Anfang Mai 2015 gerechnet werden.
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