Hallo Steuerrechts-Freunde,
ich sitze gerade an der ersten Steuererklärung und meines Lebens und habe mir gleich zu Beginn eine große Hürde vorgenommen: Meinen Master im Ausland an einer Privatschule von der Steuer absetzen. Ich habe den Master 2013/2014 absolviert und dann direkt im Anschluss 2014 meinen Job begonnen. Die Steuererklärung mache ich gerade für 2014. Ich weiß schon, dass es sich um ein Zweitstudium handelt, das ich also als Werbungskosten absetzen kann, auch weiß ich, dass ich theoretisch 2013 (keine steuerpflichtigen Einnahmen, da nur 400 Euro Jobs) einen Verlustvortrag hätte machen sollen/können. Zu meiner Erleichterung habe ich nun auch eben gelesen, dass man einen Verlustvortrag auch rückwirkend machen kann bis zu vier Jahre.
Meine Frage dazu nun: Bedeutet das, dass ich die Ausgaben einfach in der Steuererklärung für 2014 als Werbungskosten geltend mache (ein Teil der Ausgaben lag ja auch sogar in 2014), oder bedeutet das, dass ich rückwirkend für 2013 noch eine Steuererklärung abgeben muss? Wie genau wird das Rechnungsdatum genommen? In meinem Fall teilen sich die Ausgaben ja in 2013 und 2014 auf. Die Studiengebühren (größter Betrag) lagen in 2013. müsste ich diese dann für 2013 geltend machen? 2014 hatte ich noch Kosten für Miete, Rückreise, usw.- fallen diese Kosten dann in 2014? Oder kann ich alles für 2014 berechnen, da ich den Master in diesem Jahr beendet habe?
Und noch am Rande: Wenn es heißt, dass ich bis zu 4 Jahre Zeit habe, könnte ich auch noch ein Jahr warten? (Ich verdiene ab diesem Jahr mehr, d.h. es würde sich natürlich mehr lohnen...) Fragen über Fragen... Es wäre toll, wenn mir jemand dazu weiterhelfen könnte.
Danke schon mal für eure Hilfe.
lg, Sunshining
ich sitze gerade an der ersten Steuererklärung und meines Lebens und habe mir gleich zu Beginn eine große Hürde vorgenommen: Meinen Master im Ausland an einer Privatschule von der Steuer absetzen. Ich habe den Master 2013/2014 absolviert und dann direkt im Anschluss 2014 meinen Job begonnen. Die Steuererklärung mache ich gerade für 2014. Ich weiß schon, dass es sich um ein Zweitstudium handelt, das ich also als Werbungskosten absetzen kann, auch weiß ich, dass ich theoretisch 2013 (keine steuerpflichtigen Einnahmen, da nur 400 Euro Jobs) einen Verlustvortrag hätte machen sollen/können. Zu meiner Erleichterung habe ich nun auch eben gelesen, dass man einen Verlustvortrag auch rückwirkend machen kann bis zu vier Jahre.
Meine Frage dazu nun: Bedeutet das, dass ich die Ausgaben einfach in der Steuererklärung für 2014 als Werbungskosten geltend mache (ein Teil der Ausgaben lag ja auch sogar in 2014), oder bedeutet das, dass ich rückwirkend für 2013 noch eine Steuererklärung abgeben muss? Wie genau wird das Rechnungsdatum genommen? In meinem Fall teilen sich die Ausgaben ja in 2013 und 2014 auf. Die Studiengebühren (größter Betrag) lagen in 2013. müsste ich diese dann für 2013 geltend machen? 2014 hatte ich noch Kosten für Miete, Rückreise, usw.- fallen diese Kosten dann in 2014? Oder kann ich alles für 2014 berechnen, da ich den Master in diesem Jahr beendet habe?
Und noch am Rande: Wenn es heißt, dass ich bis zu 4 Jahre Zeit habe, könnte ich auch noch ein Jahr warten? (Ich verdiene ab diesem Jahr mehr, d.h. es würde sich natürlich mehr lohnen...) Fragen über Fragen... Es wäre toll, wenn mir jemand dazu weiterhelfen könnte.
Danke schon mal für eure Hilfe.
lg, Sunshining
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