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rückwirkender Verlustvortrag für Masterstudium

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  • stiller
    antwortet
    AW: rückwirkender Verlustvortrag für Masterstudium

    Zitat von Sunshining2 Beitrag anzeigen
    Ok das bedeutet in meinem Fall, dass ich alle Ausgaben, die ich 2014 für den Master getätigt habe in der Steuererklärung für 2014 geltend mache? Und für alles davor (also 2013) muss ich eine extra Steuererklärung für das Jahr 2013 machen? Und das versteht dann noch jemand, wenn das aufgesplitet wird?!

    Ja sorry, ich bin über Google hier in diesem Forum gelandet, wo es auch eine Diskussion zu dem Thema allerdings mit anderen Ausgangsbedingungen gab. Und die Vermutung hier auf Leute zu treffen, die eine gewisse Affinität zum Thema Steuererklärung haben, lag ja auch nicht ganz fern... Ich merke jedenfalls schon, dass die Benutzer hier alles sehr genau nehmen, was ja nur ein gutes Zeichen sein kann
    Ja, für jedes Jahr in dem Du Ausgaben und oder Einnahmen hattest, musst Du eine Steuererklärung machen.
    Ok das bedeutet in meinem Fall, dass ich alle Ausgaben, die ich 2014 für den Master getätigt habe in der Steuererklärung für 2014 geltend mache? Und für alles davor (also 2013) muss ich eine extra Steuererklärung für das Jahr 2013 machen? Und das versteht dann noch jemand, wenn das aufgesplitet wird?!

    Dein Finanzamt versteht es!
    Zuletzt geändert von stiller; 10.04.2015, 22:43.

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  • Basteltyp
    antwortet
    AW: rückwirkender Verlustvortrag für Masterstudium

    Hallo,

    in der Wirtschaft rechnet man ein Wirtschaftsjahr und im Steuerwesen ist es ein Veranlagungsjahr.
    Nicht etwa wie bei Beziehungen ein Lebensabschnittsjahr. Ist doch logisch.

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  • Sunshining2
    antwortet
    AW: rückwirkender Verlustvortrag für Masterstudium

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Ziemlich viel Holz hier zu lesen!
    Mein Vorposter wollte sagen, Kosten gehören in das Jahr, es dem sie gezahlt wurden.
    Bedeutet:
    Steuererklärung für Jahr 1
    Jahr 2
    Jahr 3
    Jahr 4
    Ok das bedeutet in meinem Fall, dass ich alle Ausgaben, die ich 2014 für den Master getätigt habe in der Steuererklärung für 2014 geltend mache? Und für alles davor (also 2013) muss ich eine extra Steuererklärung für das Jahr 2013 machen? Und das versteht dann noch jemand, wenn das aufgesplitet wird?!

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
    Im übrigen kann ich nicht erkennen, wo hier die Frage mit Bezug zu Elster ist?
    Das hier ist ein Elster-Form.

    Ja sorry, ich bin über Google hier in diesem Forum gelandet, wo es auch eine Diskussion zu dem Thema allerdings mit anderen Ausgangsbedingungen gab. Und die Vermutung hier auf Leute zu treffen, die eine gewisse Affinität zum Thema Steuererklärung haben, lag ja auch nicht ganz fern... Ich merke jedenfalls schon, dass die Benutzer hier alles sehr genau nehmen, was ja nur ein gutes Zeichen sein kann

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  • stiller
    antwortet
    AW: rückwirkender Verlustvortrag für Masterstudium

    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
    Es gilt das Zu-und Abflussprinzip. Wenn eine Rechnung im Jahr 2013 gezahlt wurde, muss diese Ausgabe in die Steuererklärung 2013.

    Im übrigen kann ich nicht erkennen, wo hier die Frage mit Bezug zu Elster ist?
    Das hier ist ein Elster-Form.

    Steuerberatung ist nur den steuerberatenden Berufen in Deutschland vorbehalten.

    Auch Google kann helfen.

    Edit : stiller war schneller
    Sorry Elster-Tester
    aber nachts traut man keinem über den Weg..

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: rückwirkender Verlustvortrag für Masterstudium

    Es gilt das Zu-und Abflussprinzip. Wenn eine Rechnung im Jahr 2013 gezahlt wurde, muss diese Ausgabe in die Steuererklärung 2013.

    Im übrigen kann ich nicht erkennen, wo hier die Frage mit Bezug zu Elster ist?
    Das hier ist ein Elster-Form.

    Steuerberatung ist nur den steuerberatenden Berufen in Deutschland vorbehalten.

    Auch Google kann helfen.

    Edit : stiller war schneller

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  • stiller
    antwortet
    AW: rückwirkender Verlustvortrag für Masterstudium

    Zitat von Sunshining2 Beitrag anzeigen
    Hallo Steuerrechts-Freunde,

    ich sitze gerade an der ersten Steuererklärung und meines Lebens und habe mir gleich zu Beginn eine große Hürde vorgenommen: Meinen Master im Ausland an einer Privatschule von der Steuer absetzen. Ich habe den Master 2013/2014 absolviert und dann direkt im Anschluss 2014 meinen Job begonnen. Die Steuererklärung mache ich gerade für 2014. Ich weiß schon, dass es sich um ein Zweitstudium handelt, das ich also als Werbungskosten absetzen kann, auch weiß ich, dass ich theoretisch 2013 (keine steuerpflichtigen Einnahmen, da nur 400 Euro Jobs) einen Verlustvortrag hätte machen sollen/können. Zu meiner Erleichterung habe ich nun auch eben gelesen, dass man einen Verlustvortrag auch rückwirkend machen kann bis zu vier Jahre.

    Meine Frage dazu nun: Bedeutet das, dass ich die Ausgaben einfach in der Steuererklärung für 2014 als Werbungskosten geltend mache (ein Teil der Ausgaben lag ja auch sogar in 2014), oder bedeutet das, dass ich rückwirkend für 2013 noch eine Steuererklärung abgeben muss? Wie genau wird das Rechnungsdatum genommen? In meinem Fall teilen sich die Ausgaben ja in 2013 und 2014 auf. Die Studiengebühren (größter Betrag) lagen in 2013. müsste ich diese dann für 2013 geltend machen? 2014 hatte ich noch Kosten für Miete, Rückreise, usw.- fallen diese Kosten dann in 2014? Oder kann ich alles für 2014 berechnen, da ich den Master in diesem Jahr beendet habe?

    Und noch am Rande: Wenn es heißt, dass ich bis zu 4 Jahre Zeit habe, könnte ich auch noch ein Jahr warten? (Ich verdiene ab diesem Jahr mehr, d.h. es würde sich natürlich mehr lohnen...) Fragen über Fragen... Es wäre toll, wenn mir jemand dazu weiterhelfen könnte.

    Danke schon mal für eure Hilfe.

    lg, Sunshining
    Ziemlich viel Holz hier zu lesen!
    Mein Vorposter wollte sagen, Kosten gehören in das Jahr, es dem sie gezahlt wurden.
    Bedeutet:
    Steuererklärung für Jahr 1
    Jahr 2
    Jahr 3
    Jahr 4

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  • Sunshining2
    antwortet
    AW: rückwirkender Verlustvortrag für Masterstudium

    Hmm .... auch jemand hier, der etwas dazu zu sagen hat? Bräuchte echt dringend Hilfe!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: rückwirkender Verlustvortrag für Masterstudium

    Zitat von Sunshining2 Beitrag anzeigen
    Hallo Steuerrechts-Freunde
    ... hier im Software-Forum ...

    Zitat von Sunshining2 Beitrag anzeigen
    Wie genau wird das Rechnungsdatum genommen?
    Genau!

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  • Sunshining2
    hat ein Thema erstellt rückwirkender Verlustvortrag für Masterstudium.

    rückwirkender Verlustvortrag für Masterstudium

    Hallo Steuerrechts-Freunde,

    ich sitze gerade an der ersten Steuererklärung und meines Lebens und habe mir gleich zu Beginn eine große Hürde vorgenommen: Meinen Master im Ausland an einer Privatschule von der Steuer absetzen. Ich habe den Master 2013/2014 absolviert und dann direkt im Anschluss 2014 meinen Job begonnen. Die Steuererklärung mache ich gerade für 2014. Ich weiß schon, dass es sich um ein Zweitstudium handelt, das ich also als Werbungskosten absetzen kann, auch weiß ich, dass ich theoretisch 2013 (keine steuerpflichtigen Einnahmen, da nur 400 Euro Jobs) einen Verlustvortrag hätte machen sollen/können. Zu meiner Erleichterung habe ich nun auch eben gelesen, dass man einen Verlustvortrag auch rückwirkend machen kann bis zu vier Jahre.

    Meine Frage dazu nun: Bedeutet das, dass ich die Ausgaben einfach in der Steuererklärung für 2014 als Werbungskosten geltend mache (ein Teil der Ausgaben lag ja auch sogar in 2014), oder bedeutet das, dass ich rückwirkend für 2013 noch eine Steuererklärung abgeben muss? Wie genau wird das Rechnungsdatum genommen? In meinem Fall teilen sich die Ausgaben ja in 2013 und 2014 auf. Die Studiengebühren (größter Betrag) lagen in 2013. müsste ich diese dann für 2013 geltend machen? 2014 hatte ich noch Kosten für Miete, Rückreise, usw.- fallen diese Kosten dann in 2014? Oder kann ich alles für 2014 berechnen, da ich den Master in diesem Jahr beendet habe?

    Und noch am Rande: Wenn es heißt, dass ich bis zu 4 Jahre Zeit habe, könnte ich auch noch ein Jahr warten? (Ich verdiene ab diesem Jahr mehr, d.h. es würde sich natürlich mehr lohnen...) Fragen über Fragen... Es wäre toll, wenn mir jemand dazu weiterhelfen könnte.

    Danke schon mal für eure Hilfe.

    lg, Sunshining
    Zuletzt geändert von Sunshining2; 10.04.2015, 21:07.
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