Zitat von Sunshining2
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Ok das bedeutet in meinem Fall, dass ich alle Ausgaben, die ich 2014 für den Master getätigt habe in der Steuererklärung für 2014 geltend mache? Und für alles davor (also 2013) muss ich eine extra Steuererklärung für das Jahr 2013 machen? Und das versteht dann noch jemand, wenn das aufgesplitet wird?!
Dein Finanzamt versteht es!
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