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Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

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    Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

    Hallo,

    ich bin unsicher wie ich die Fahrtkosten bei einer Fahrkartenkontrolleurin in einem regionalen Busunternehmen ansetzen kann.
    Es liegt eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Einsatzwechseltätigkeit mit einer Ortsangabe vor. Von dort aus
    die Tätigkeit als Kontrolleurin begonnen. Sie ist weniger als 20 % an dieser Stelle tätig.
    Kann ich die Fahrtkosten als Auswärtstätigkeit angeben oder in der Entfernungspauschale. Bei Briefzustellern greift ja auch die Reisekostenabrechnung.

    Danke schon mal für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

    Welche Software verwendest Du denn?

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      #3
      AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

      das Elster Formular

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        #4
        AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

        Zitat von conny3101 Beitrag anzeigen
        das Elster Formular
        Dann verschiebe ich mal dahin.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

          Oh, vielen Dank!

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            #6
            AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

            Zitat von conny3101 Beitrag anzeigen
            Hallo,

            ich bin unsicher wie ich die Fahrtkosten bei einer Fahrkartenkontrolleurin in einem regionalen Busunternehmen ansetzen kann.
            Es liegt eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Einsatzwechseltätigkeit mit einer Ortsangabe vor. Von dort aus
            die Tätigkeit als Kontrolleurin begonnen. Sie ist weniger als 20 % an dieser Stelle tätig.
            Kann ich die Fahrtkosten als Auswärtstätigkeit angeben oder in der Entfernungspauschale. Bei Briefzustellern greift ja auch die Reisekostenabrechnung.

            Danke schon mal für Eure Hilfe!
            Hallo,
            ich habe mir hier schon oft den Mund verbrannt:

            M.E. hast Du Fahrten Wohnungs - Arbeitsstätte/ 'Wohnung - Busdepot (Pendlerpauschale).
            Dann hast Du (mit dem Bus) Auswärtstätigkeit.
            Hast Du dann Abwesenheiten vom Busdepot zum Busdepot vom Zeitrahmen einer Auswärtstätigkeit mit Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Als Fahrtkontrolleurin fährst Du also selbst den Bus?

            Da würde ich nie einsteigen, trotz Autopilot!

            Der richtige Weg: Nicht Schwarzfahrer abkassieren sondern Steuerberater finanzieren.
            Gruss (S)stiller
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            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

              Hallo,

              >>>Es liegt eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Einsatzwechseltätigkeit mit einer Ortsangabe vor.

              Dann fällt die Fahrt dorthin unter die Entfernungspauschale.


              >>>Von dort aus die Tätigkeit als Kontrolleurin begonnen.

              Und wie kommt sie vom Busdepot zu den Kontrollen? Mit dem eigenen PKW?

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

                Fahrausweisprüfer fahren normalerweise im Bus mit. Wie sollen sie den sonst die Fahrgäste kontrollieren?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

                  Hallo,

                  >>>Fahrausweisprüfer fahren normalerweise im Bus mit. Wie sollen sie den sonst die Fahrgäste kontrollieren?

                  Ja, sehe ich auch so.
                  Aber wie kommt er beispielsweise bei Arbeitsbeginn zum ersten Bus? Er fängt ja vielleicht nicht um 6 Uhr an, wenn auch die Busse das Depot verlassen.
                  Bei den Fahrern, die ja auch mal wechseln müssen, kenne ich es so, dass sie mit einem Firmenwagen zur Endstation fahren, dort mit dem Fahrer das Fahrzeug tauschen und der alte Fahrer bringt dann den Firmenwagen wieder zurück ins Depot, dann hat er Feierabend. In diesem Fall gäbe es steuerrechtlich nur die Entfernungspauschale, der Rest läuft ja mit Firmenfahrzeugen.

                  Wie auch immer, meine Frage zielte in die Richtung, ob nach Arbeitsbeginn überhaupt noch Kosten entstehen, denn nur die wären absetzbar. Üblich sind solche Kosten wohl nicht, aber warum fragt der TE sonst?

                  Stefan

                  PS: Ich - wenn ich das Busunternehmen wäre - würde die Kontrolleure ja gar nicht zum Depot kommen lassen, sondern morgens an der nächstgelegenen Haltestelle in einen Bus steigen lassen, und los geht die Arbeit. Bei conny3101 scheint das aber nicht so zu sein.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

                    Hallo @All,

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Fahrausweisprüfer fahren normalerweise im Bus mit. Wie sollen sie den sonst die Fahrgäste kontrollieren?
                    Nach meiner Erfahrung im ÖPNV besteigen Kontrolleure die Fahrzeuge auch auf freier Strecke zwischen weiter auseinandergelegenen Haltestellen, und verlassen Sie auch an solchen Punkten.

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Ich - wenn ich das Busunternehmen wäre - würde die Kontrolleure ja gar nicht zum Depot kommen lassen, sondern morgens an der nächstgelegenen Haltestelle in einen Bus steigen lassen, und los geht die Arbeit.
                    Nach meiner Erfahrung erfordert eine effiziente Kontrolle je nach Fahrzeugtyp Teams von zwei bis vier Personen. Eine einzelne Kontrollperson würde nur allzu schnell verdächtige Personen aus dem Fahrzeug vertreiben, - womöglich stark verkehrsgefährdend auf freier Strecke.
                    Dies sind individuelle Regelungen in der Arbeitswelt. Wie diese zu den Formulierungen der Steuergesetzgebung passen sollen . . .
                    Mit freundlichen Grüßen
                    gez. D. Cremer

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                      #11
                      AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

                      Nach meiner Erfahrung im ÖPNV besteigen Kontrolleure die Fahrzeuge auch auf freier Strecke zwischen weiter auseinandergelegenen Haltestellen, und verlassen Sie auch an solchen Punkten.
                      Das ist richtig, vorausgesetzt, die Fahrpläne geben solche Dienstpläne her. Es kommt auch vor, dass Prüfer mit dem eigenen Pkw zu einer Haltestelle fahren und dort ihren Dienst aufnehmen, aber das ist eher die Ausnahme.

                      Im Stadtbus ist in der Regel ein Team im Einsatz, sonst wäre die Kontrolle schon wegen der kurzen Haltestellenabstände ziemlich inneffizient. Im Regionalbusverkehr gibt es tatsächlich auch Einzelkontrolleure, deren Hauptaufgabe häufig darin besteht, nachzuprüfen, ob die Fahrer die Sichtkontrollen bei dem im Überlandverkehr weit verbreiteten kontrollierten Vordereinstieg einigermaßen zuverlässig durchführen.

                      Soviel zu diesem Thema, was dem TE allerdings nicht wirklich hilft. Es geht aber wohl auch nicht um seine eigene Steuererklärung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

                        Hallo zusammen,

                        vielen Dank erstmal für die Antworten.
                        Genau, es handelt sich nicht um meine eigene Steuererklärung. Ich wollte nur behilflich sein.

                        Zum Busdepot zu Dienstbeginn, fährt sie mit dem eigenen PKW. Von dort mit dem Bus weiter im Regionalverkehr.

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                          #13
                          AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

                          Hallo,

                          >>>Zum Busdepot zu Dienstbeginn, fährt sie mit dem eigenen PKW.

                          Entfernungspauschale.


                          >>>Von dort mit dem Bus weiter im Regionalverkehr.

                          Keine Kosten, daher auch keine Werbungskosten.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

                            Danke sehr!

                            Ich frage, da ich mich mit einer Bekannten (Postzustellerin) über ihre Steuererklärung unterhielt. Sie kann in ihrem Beruf die Fahrt von zu Hause zum Postamt als Reisekosten geltend machen, da sie keine regelmäßige Arbeitsstätte hat. Das Finanzamt hat dies auch so akzeptiert. Nun ist halt die Frage, ob man als Servicemitarbeiter im regionalen Busverkehr mit Einsatzwechseltätigkeit, ebenso eingeordnet werden kann?
                            Ich persönlich würde auch die Entfernungspauschale eingeben.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit

                              Hallo,

                              Wo ist das Problem? Hätte, würde täte,
                              einfach abgeben mit Reisekosten. Geht es nicht erläutert das FA schon warum nicht.
                              Und man kann immer noch Einspruch einlegen mit seiner Sicht der Dinge. Und das ist hier eben zweifelhaft Reisekosten oder Pauschale.
                              Manche Leute zerbrechen sich den Kopf über solche Sachen.

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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