Hallo,
ich bin unsicher wie ich die Fahrtkosten bei einer Fahrkartenkontrolleurin in einem regionalen Busunternehmen ansetzen kann.
Es liegt eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Einsatzwechseltätigkeit mit einer Ortsangabe vor. Von dort aus
die Tätigkeit als Kontrolleurin begonnen. Sie ist weniger als 20 % an dieser Stelle tätig.
Kann ich die Fahrtkosten als Auswärtstätigkeit angeben oder in der Entfernungspauschale. Bei Briefzustellern greift ja auch die Reisekostenabrechnung.
Danke schon mal für Eure Hilfe!
ich bin unsicher wie ich die Fahrtkosten bei einer Fahrkartenkontrolleurin in einem regionalen Busunternehmen ansetzen kann.
Es liegt eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Einsatzwechseltätigkeit mit einer Ortsangabe vor. Von dort aus
die Tätigkeit als Kontrolleurin begonnen. Sie ist weniger als 20 % an dieser Stelle tätig.
Kann ich die Fahrtkosten als Auswärtstätigkeit angeben oder in der Entfernungspauschale. Bei Briefzustellern greift ja auch die Reisekostenabrechnung.
Danke schon mal für Eure Hilfe!
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