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Pflegeunterstützungsgeld

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  • Laie123
    antwortet
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    Das ergab sich durch Internet Recherche, außerdem beziehe ich eine Steuerhilfe in Form von einer Loseblattsammlung, möchte jetzt keine Schleichwerbung machen, da stand es drin. Gruß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    Und da es nicht dem Progressionsverbalt unterliegt, ist es nicht in Zeile 91 einzutragen.
    Woraus schließt du, dass es nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt? Aus dem Umstand, das es in § 32b EStG nicht ausdrücklich genannt wird?

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  • Laie123
    antwortet
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    O.K. Die Frage war, und nur darauf wollte ich ursprünglich antworten, ob das Pflegeunterstützungsgeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Und da es nicht dem Progressionsverbalt unterliegt, ist es nicht in Zeile 91 einzutragen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    Das Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person selbst erhält und das es schon seit Einführung der Pflegeversicherung gibt, ist nun mal etwas ganz anderes als das ab 01.01.2015 neu eingeführte Pflegeunterstützungsgeld,

    dass Arbeitnehmern einen Anspruch auf eine Lohnersatzleistung in Höhe von etwa 90% des Nettolohns aus ihrem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt für einen Zeitraum von bis zu zehn Arbeitstagen gewährt,

    wenn sie kurzfristig die akute Pflegesituation eines nahen Angehörigen organisieren müssen, und sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber haben.

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  • Laie123
    antwortet
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    Ganz ruhig bleiben, kein Grund sich aufzuregen. Der Begriff Pflegegeld wird umgangssprachlich für Pflegeunterstützungsgeld verwendet.

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  • Katharina S.
    antwortet
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
    Nirgens eintragen. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausbezahlt. Haben Sie eine Umleitung beantragt, und dem zufolge einen Beleg erhalten auf Ihren Namen ausgestgellt. ?
    nicht Pflegegeld, sondern Pflegeunterstützungsgeld!!!!!!!!!!
    und ich glaube auch bald, dass ich es vergessen werde, einzutragen

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  • Laie123
    antwortet
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    Nirgends eintragen. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausbezahlt. Haben Sie eine Umleitung beantragt, und dem zufolge einen Beleg erhalten auf Ihren Namen ausgestgellt. ?
    Zuletzt geändert von Laie123; 13.02.2016, 09:15. Grund: fehelr

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  • Katharina S.
    antwortet
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
    Das Pflegeunterstützungsgeld ist steuerfrei nach § 3 Nr.1 Buchstabe a EStG und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, da es in § 32 b Abs.1 Satz1 Nr.1 EStG nicht aufgelistet ist.
    Danke für die Antwort, wird es trotzdem in Zeile 91 eingetragen, dann aber ohne Progressionsvorbehalt verwendet oder muss ich es woanders eintragen?
    Zitat :
    Das Pflegeunterstützungsgeld ist als Lohnersatzleistung deklariert. Das bedeutet, dass die Unterstützung zwar steuerfrei ist, aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen wird und so zu einem höheren Steuersatz für das übrige Einkommen führt.

    also, was denn nun??

    Bitte nur Antworten, die dann auch stimmen... sonst machts ja keinen Sinn
    Zuletzt geändert von Katharina S.; 13.02.2016, 09:08.

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  • Laie123
    antwortet
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    Das Pflegeunterstützungsgeld ist steuerfrei nach § 3 Nr.1 Buchstabe a EStG und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, da es in § 32 b Abs.1 Satz1 Nr.1 EStG nicht aufgelistet ist.

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  • Katharina S.
    antwortet
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Gab's denn keine Möglichkeit, auf dieses Pflegeunterstützungsgeld zu verzichten?

    Doch, ich hätte mich auch krankschreiben lassen können, aber ich wollte den legalen Weg gehen....

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    Zitat von Katharina S. Beitrag anzeigen
    danke, Pflegereform
    Gab's denn keine Möglichkeit, auf dieses Pflegeunterstützungsgeld zu verzichten?

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  • Katharina S.
    antwortet
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das Pflegeunterstützungsgeld ist als Lohnersatzleistung deklariert und gehört damit in die Zeile 91 des Hauptvordrucks

    Aufpassen, die Zeile ist zweimal vorhanden!
    Danke für die Antwort.
    Wie ich nun mittels Progressionsvorbehaltsrechner herausgefunden habe, muss ich (dadurch, dass ich meinen Vater pflegte und dafür nur anteilig Geld als Lohnersatzzahlung erhalten hatte)
    auch noch 49 EUR mehr Steuern zahlen, als ohne dieses - falls es wirklich in Zeile 91 gehört. Das Pflegeunterstützungsgeld befindet sich allerdings in SGB XI und das wird nicht dort aufgeführt - danke, Pflegereform

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    Das Pflegeunterstützungsgeld ist als Lohnersatzleistung deklariert und gehört damit in die Zeile 91 des Hauptvordrucks

    Aufpassen, die Zeile ist zweimal vorhanden!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    Zitat von Katharina S. Beitrag anzeigen
    Da es auf meiner Lohnsteuerbescheinigung nicht auftaucht
    Wird das denn vom Arbeitgeber bezahlt?

    Eine kurze Internetrecherche hat ergeben dass es sich dabei um eine Einkommensersatzleistung handelt. Somit wäre es in Zeile 91 des Hauptvordrucks einzutragen.

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  • Katharina S.
    hat ein Thema erstellt Pflegeunterstützungsgeld.

    Pflegeunterstützungsgeld

    Ich habe im Februar das ganz neu eingeführte Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Da es auf meiner Lohnsteuerbescheinigung nicht auftaucht, ist die Frage, wo trage ich dieses im Elsterformular ein?
    Danke für hilfreiche Antworten, man findet im www noch nichts hilfreiches dazu
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