Hallo, ich habe ein Problem bei der Erstellung der Steuererklärung. Meine Ehefrau verstarb in 2014. Unsere gemeinsame Tochter lebt fortan bei mir. Ich bekomme logischerweise das gesamte Kindergeld. Für 2015 wurde ich noch nach Steuerklasse 3 berechnet. Elster stört sich daran, dass dem anderen Elternteil die Hälfte des Kindergeldes zustehen soll und dass ich keine gemeinsame Haushaltsführung mit meinem verstorbenen Ehepartner angegeben habe. Wo liegt der Fehler? Ich habe beim Kind 'Hinterblieben' angekreuzt, auch den Todestag angegeben. Muss ich Zusammenveranlagung ankreuzen? Bei Einzelveranlagung kommt Fehlermeldung..
Das ist sehr kompliziert...
Weiß jemand Rat?
Lg, Tom
Das ist sehr kompliziert...
Weiß jemand Rat?
Lg, Tom
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