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Anlage Kind

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    Anlage Kind

    Hallo, ich habe ein Problem bei der Erstellung der Steuererklärung. Meine Ehefrau verstarb in 2014. Unsere gemeinsame Tochter lebt fortan bei mir. Ich bekomme logischerweise das gesamte Kindergeld. Für 2015 wurde ich noch nach Steuerklasse 3 berechnet. Elster stört sich daran, dass dem anderen Elternteil die Hälfte des Kindergeldes zustehen soll und dass ich keine gemeinsame Haushaltsführung mit meinem verstorbenen Ehepartner angegeben habe. Wo liegt der Fehler? Ich habe beim Kind 'Hinterblieben' angekreuzt, auch den Todestag angegeben. Muss ich Zusammenveranlagung ankreuzen? Bei Einzelveranlagung kommt Fehlermeldung..
    Das ist sehr kompliziert...
    Weiß jemand Rat?
    Lg, Tom

    #2
    AW: Anlage Kind

    Guck mal hier: https://www.elster.de/anwenderforum/forum.php

    Da kannst Du Dir ein passendes Unterforum aussuchen und Deine Frage stellen. Angeben was Du ausgefüllt hast. Wie die Fehlermeldung lautet. Ruhig auch mal die Return-Taste drücken.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind

      Aufgrund einer Sondervorschrift kommt bei dir 2015 noch die Splittingtabelle wie bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Anwendung, deshalb gilt für dich auch noch die Lohnsteuerklasse 3.

      Eine Zusammenveranlagung ist aber anders als im Sterbejahr nicht mehr möglich, d. h., deine verstorbene Ehefrau taucht in deiner Erklärung für 2015 eigentlich nur noch in der Anlage Kind als verstorbener Elternteil auf!

      Das hat verschiedene Auswirkungen:

      - Im Hauptvordruck darf die Verstorbene nicht genannt werden, es darf weder ein Kreuz bei Einzelveranlagung noch bei Zusammenveranlagung gesetzt werden !

      - Du hast Anspruch auf das volle Kindergeld. Außerdem füllst du in der Anlage Kind die Zeilen 11 und 14 aus, was du anscheinend schon versucht hast.

      - Die Zeilen 44 ff der Anlage Kind darfst du vermutlich auch schon ausfüllen, auch wenn das 2015 noch keine Auswirkungen haben dürfte.

      Und dein Beitrag ist in diesem Unterforum natürlich falsch platziert, hier geht es um Probleme von Arbeitgebern mit der Lohnsteuerbescheinigung usw.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage Kind

        Erstmal Danke an Charlie24 und sorry dass ich im falschen Unterforum gelandet bin.

        Ok, ich hab mal die Hinweise von Charlie24 befolgt und nach mehrmaligem starten der Plausibilitätsprüfung hat ElSter zumindest einen Teil 'gefressen'.

        Allerdings stößt es sich immernoch an der Tatsache, dass meiner Verstorbenen Ehefrau die Hälfte des Kindergeldes zusteht..

        Fehlermeldung:
        Kindschaftsverhältnis ist nicht plausibel.

        Ich habe in Zeile 11 meine verstorbene Ehefrau eingetragen, Kindschaftsverhältnis von TTMM bis TTMM geht ja nicht, weil im Vorjahr verstorben.
        Kreuz bei 'leibliches Kind'

        Todestag in Zeile 14.

        Lass ich die Daten in Zeile 11 aber weg, kommt es wieder zur oben genannten Fehlermeldung.

        Sehr verwirrend..
        Zuletzt geändert von TheWalkingDad; 28.02.2016, 14:09.

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          #5
          AW: Anlage Kind

          Zitat von TheWalkingDad Beitrag anzeigen
          Allerdings stößt es sich immernoch an der Tatsache, dass meiner Verstorbenen Ehefrau die Hälfte des Kindergeldes zusteht..
          Daran würd ich mich auch stoßen! Einem Verstorbenen steht kein Kindergeld zu.


          Du hast Deinen letzten Beitrag editiert, während ich geantwortet habe. Inzwischen hab ichs mal ausprobiert: Zeilen 4 - 8 ausgefüllt (Kindergeld=2256). Kreuz in zeile 10, Eintrag in Zeile 14. Gibt einen grünen, also wegklickbaren, Hinweis.
          Zuletzt geändert von L. E. Fant; 28.02.2016, 14:21.

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            #6
            AW: Anlage Kind

            Ich hatte doch oben schon geschrieben:

            Du hast Anspruch auf das volle Kindergeld.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Anlage Kind

              Charlie24: Das weiß ich..

              L. E. Fant: Ich habs gemacht wie du mir beschrieben.

              Fehlermeldung in der Berechnung:
              Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel. Daher kann keine Berechnung erfolgen.

              *kopfschüttel*

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                #8
                AW: Anlage Kind

                Und Du hast wirklich in Zeile 10 nur [i]ein Kreuz? In den Zeilen 11 bis 13 kein Eintrag und kein Kreuz?

                EDIT: Oder bist Du am Ende wieder (seit 2015) verheiratet? Dann ist natürlich ein zweites Kreuz in Zeile 10 notwendig.

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                  #9
                  AW: Anlage Kind

                  Hallo nochmal.

                  Ja, Zeile 10 (leibliches Kind)

                  Zeilen 11 - 13 kein Kreuz.

                  Zeile 14: Todestag

                  Nein, ich bin in keiner Beziehung, habe nicht wieder geheiratet.

                  Wenn ich oben bei Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau/Lebenspartnerin auch Kreuz bei leibliches Kind mache, will es wieder Angaben zur Ehefrau/Lebenspartnerin und gemeinsame Veranlagung.

                  Bin dem Verzweifeln nahe..

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage Kind

                    Zitat von TheWalkingDad Beitrag anzeigen
                    Wenn ich oben bei Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau/Lebenspartnerin auch Kreuz bei leibliches Kind mache, will es wieder Angaben zur Ehefrau/Lebenspartnerin und gemeinsame Veranlagung.
                    Du hast aber hoffentlich auch nicht Einzelveranlagung angekreuzt! Mein Problem: ich kann zwar durch falsches ausfüllen verschiedene Fehler erzeugen. Aber egal was ich mache, ich erhalte nie die Meldung:

                    Zitat von TheWalkingDad Beitrag anzeigen
                    Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel. Daher kann keine Berechnung erfolgen.
                    EDIT: Mir fällt grad auf, wir sind in Allgemein und Projekt. Welche Software verwendest Du denn jetzt?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage Kind

                      Hallo nochmal.

                      Sorry dass wir immernoch im falschen Unterforum sind.. Wüsste grad auch nicht wo ich richtigerweise Posten sollte.

                      Habe ElsterFormular 17.1

                      Der Fehler hat sich inzwischen dadurch beheben lassen, dass ich meine verstorbene Frau in Zeile 11 eingetragen habe, allerdings musste ich witzigerweise im 'von-bis' die Werte '0101' eintragen.

                      Lustige Sache, das.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage Kind

                        Zitat von TheWalkingDad Beitrag anzeigen
                        Wüsste grad auch nicht wo ich richtigerweise Posten sollte.
                        Hat schon jemand verschoben.

                        Bei mir funktionierts mit diesen falschen Angaben auch. Wenn ich sie wieder entferne hab ich wieder den grünen Hinweis, den ich wegklicke.

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                          #13
                          AW: Anlage Kind

                          Zitat von TheWalkingDad Beitrag anzeigen
                          Hallo nochmal.

                          Sorry dass wir immernoch im falschen Unterforum sind.. Wüsste grad auch nicht wo ich richtigerweise Posten sollte.

                          Habe ElsterFormular 17.1

                          Der Fehler hat sich inzwischen dadurch beheben lassen, dass ich meine verstorbene Frau in Zeile 11 eingetragen habe, allerdings musste ich witzigerweise im 'von-bis' die Werte '0101' eintragen.

                          Lustige Sache, das.
                          Hallo,
                          wenn ich EF nutze, würde ich auch dort posten, und so lustig finde ich es nicht in falschen Unterforen zu posten.

                          ElsterFormular(148 Betrachter)
                          Fragen, Anregungen und Tipps&Tricks zu ElsterFormular. ElsterFormular ist das offizielle Steuerprogramm der Finanzverwaltung von Bund und Ländern.
                          https://www.elster.de/anwenderforum/index.php
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                            #14
                            AW: Anlage Kind

                            Hallo Stiller.

                            Inzwischen habe ich mich im Forum soweit zurecht gefunden, dass ich nun weiß in welchem Unterforum ich richtig bin.
                            Ich entschuldige mich nochmal in aller Form für meinen anfänglichen Fauxpas.

                            Der Kommentar 'Lustig, das' bezog sich auf die Tatsache dass ich ein fiktives Datum des aktuellen Jahres angeben muss um keine Fehlermeldung mehr zu bekommen. Ich werte das mal als Bug der Software.

                            Lg und schönen Sonntag noch
                            Tom

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                              #15
                              AW: Anlage Kind

                              Lustig, das' bezog sich auf die Tatsache dass ich ein fiktives Datum des aktuellen Jahres angeben muss um keine Fehlermeldung mehr zu bekommen. Ich werte das mal als Bug der Software.
                              Grüne Fehlermeldungen sind nur Hinweise, die man einfach über den Schalter Nicht mehr anzeigen dauerhaft wegklicken kann!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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