Zitat von Charlie24
Beitrag anzeigen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anlage Kind
Einklappen
X
-
AW: Anlage Kind
aber es spielt ja keine Rolle ob 1104€ oder 1128€ es kommt trotzdem das selbe raus.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Kind
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
das KG für 2015 beträgt 188 € Hälfte 94 € x12 = wieviel?
Ich habe doch gepostet KG hat sich erhöht
Gruß FIGUL
aber es spielt ja keine Rolle ob 1104€ oder 1128€ es kommt trotzdem das selbe raus.
solang es jetzt stimmt und ich es endlich fertig machen kann bin ich zufrieden!
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Kind
Hallo,
das KG für 2015 beträgt 188 € Hälfte 94 € x12 = wieviel?
Ich habe doch gepostet KG hat sich erhöht
Gruß FIGUL
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Kind
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Ausfüllhilfe sagt dazu folgendes:
Auch derjenige Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung berücksichtigt wird.
In diesen Fällen ist beim anderen Elternteil nicht das in voller Höhe ausgezahlte, sondern das halbe Kindergeld anzusetzen.
Das gilt auch dann, wenn der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf einen Elternteil übertragen wurde (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 38 bis 43).
Wenn also der leibliche Vater des Kindes Unterhalt leistet, darfst du nur das halbe Kindergeld eintragen!
Komisch ist jetzt aber auch, wenn ich keinen Betrag eingebe kommt bei der Berechnung der selbe Endbetrag raus, wie wenn ich die hälfte des Kindergeldes also 1104€ eingebe.
Muss ich das jetzt verstehen?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Kind
Die Ausfüllhilfe sagt dazu folgendes:
Auch derjenige Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung berücksichtigt wird.
In diesen Fällen ist beim anderen Elternteil nicht das in voller Höhe ausgezahlte, sondern das halbe Kindergeld anzusetzen.
Das gilt auch dann, wenn der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf einen Elternteil übertragen wurde (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 38 bis 43).
Wenn also der leibliche Vater des Kindes Unterhalt leistet, darfst du nur das halbe Kindergeld eintragen!
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Kind
Zitat von neysee Beitrag anzeigenDas, was du von L.E.Fants Aussage im selben Posting zitiert hast:
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Kind
Zitat von Miriam R. Beitrag anzeigenwo Ist jetzt der Fehler????
Du hast aber grundsätzlich nur Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes. Und nur danach wird gefragt - nicht wieviel Du bekommst sondern wie hoch Dein Anspruch ist.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Kind
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDu hast aber grundsätzlich nur Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes. Und nur danach wird gefragt - nicht wieviel Du bekommst sondern wie hoch Dein Anspruch ist.
Habe den Betrag von 2208€ eingegeben.
Zeile 11 und 12 ausgefüllt mit dem kreuz leibliches Kind.
Seite 2
zeile 40 eingetragen das das Kind vom 01.01-31.12 bei mir gelebt hat
zeile 44+45 das selbe
Zeile 46+47 nein angekreuzt
zeile 67 Kiga mit Kosten
zeile 69 die kompletten Kosten
zeile 71 vom 01.01.-31.12.
zeile 73 100%
wo Ist jetzt der Fehler????
Sobald ich den in Zeile 6 den Kindergeldbetrag eintrage kommt die Fehlermeldung!!!!!!!!!!!!!!!!Zuletzt geändert von Miriam R.; 11.03.2016, 13:14.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Kind
Zitat von Miriam R. Beitrag anzeigenKindergeld bekomme ich
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Kind
Hallo,
ist das Kind volljährig geworden? Das KG hat sich erhöht zu 2014.
Welche Angaben hast du auf Seite 2 gemacht?
Gruß FIGUL
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Kind
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
habe alle Angaben vom Vorjahr übernommen nur jetzt kommt die Fehlermeldung:
Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis
Ich finde den Fehler nicht, ch habe nichts verändert.
Angaben:
alleinerziehend, Kind lebt bei mir, Kindergeld bekomme ich, Kindsvater in Zeile 11 angegeben und Kreuz bei leibliches Kind habe ich auch gemacht.
und jetzt???
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Kind
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenLiegen denn die Voraussetzungen bei dir oder deiner Tochter überhaupt vor?
Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag von 370 € beantragen.
Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.
Falls die Tochter eine Halbwaisenrente erhält, ist das ein ganz anderes Thema!
Ich bin davon ausgegangen, dass wenn wir eine Hinterbliebenenrente (Halbwaisenrente fürs Kind, Witwerrente für mich) bekommen, wir dann auch als 'Hinterblieben' gelten.
Gut, fürs Protokoll: Dem ist nicht so.
Aber man muss wohl Fehler machen um es dann besser zu verstehen.
Danke Leute für Eure mithilfe
Lg, Tom
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Kind
HV, Seite 3, Zeile 61: Rente (Hinterbliebenenrente)
Zeile 62: HinterbliebenAnlage Kind, Zeile 64: Hinterblieben
Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag von 370 € beantragen.
Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.
Falls die Tochter eine Halbwaisenrente erhält, ist das ein ganz anderes Thema!
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Kind
Zitat von TheWalkingDad Beitrag anzeigenDa freue ich mich ja gleich aufs nächste Jahr.
Ist das in Steuerklasse 2 klarer geregelt mit dem Kindschaftsverhältnis?
Einen Kommentar schreiben:
Einen Kommentar schreiben: