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Ohne Eingabe in Zeile 11 keine Berechnung möglich.
Das stimmt nicht. Da bin ich gestern mangels Test auch drüber gestolpert. Zeile 11 darf nämlich überhaupt nicht ausgefüllt werden. Es ist nur der Todestag des anderen Elternteils in Zeile 14 einzutragen, kein Name und auch sonst nichts!
Dann kommt ein grüner Hinweis bezüglich der Höhe des Kindergelds, den man einfach wegklickt und dann läuft die Berechnung problemlos durch.
Lustig, das' bezog sich auf die Tatsache dass ich ein fiktives Datum des aktuellen Jahres angeben muss um keine Fehlermeldung mehr zu bekommen. Ich werte das mal als Bug der Software.
Grüne Fehlermeldungen sind nur Hinweise, die man einfach über den Schalter Nicht mehr anzeigen dauerhaft wegklicken kann!
Inzwischen habe ich mich im Forum soweit zurecht gefunden, dass ich nun weiß in welchem Unterforum ich richtig bin.
Ich entschuldige mich nochmal in aller Form für meinen anfänglichen Fauxpas.
Der Kommentar 'Lustig, das' bezog sich auf die Tatsache dass ich ein fiktives Datum des aktuellen Jahres angeben muss um keine Fehlermeldung mehr zu bekommen. Ich werte das mal als Bug der Software.
Sorry dass wir immernoch im falschen Unterforum sind.. Wüsste grad auch nicht wo ich richtigerweise Posten sollte.
Habe ElsterFormular 17.1
Der Fehler hat sich inzwischen dadurch beheben lassen, dass ich meine verstorbene Frau in Zeile 11 eingetragen habe, allerdings musste ich witzigerweise im 'von-bis' die Werte '0101' eintragen.
Lustige Sache, das.
Hallo,
wenn ich EF nutze, würde ich auch dort posten, und so lustig finde ich es nicht in falschen Unterforen zu posten.
ElsterFormular(148 Betrachter)
Fragen, Anregungen und Tipps&Tricks zu ElsterFormular. ElsterFormular ist das offizielle Steuerprogramm der Finanzverwaltung von Bund und Ländern. https://www.elster.de/anwenderforum/index.php
Sorry dass wir immernoch im falschen Unterforum sind.. Wüsste grad auch nicht wo ich richtigerweise Posten sollte.
Habe ElsterFormular 17.1
Der Fehler hat sich inzwischen dadurch beheben lassen, dass ich meine verstorbene Frau in Zeile 11 eingetragen habe, allerdings musste ich witzigerweise im 'von-bis' die Werte '0101' eintragen.
Wenn ich oben bei Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau/Lebenspartnerin auch Kreuz bei leibliches Kind mache, will es wieder Angaben zur Ehefrau/Lebenspartnerin und gemeinsame Veranlagung.
Du hast aber hoffentlich auch nicht Einzelveranlagung angekreuzt! Mein Problem: ich kann zwar durch falsches ausfüllen verschiedene Fehler erzeugen. Aber egal was ich mache, ich erhalte nie die Meldung:
Nein, ich bin in keiner Beziehung, habe nicht wieder geheiratet.
Wenn ich oben bei Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau/Lebenspartnerin auch Kreuz bei leibliches Kind mache, will es wieder Angaben zur Ehefrau/Lebenspartnerin und gemeinsame Veranlagung.
Allerdings stößt es sich immernoch an der Tatsache, dass meiner Verstorbenen Ehefrau die Hälfte des Kindergeldes zusteht..
Daran würd ich mich auch stoßen! Einem Verstorbenen steht kein Kindergeld zu.
Du hast Deinen letzten Beitrag editiert, während ich geantwortet habe. Inzwischen hab ichs mal ausprobiert: Zeilen 4 - 8 ausgefüllt (Kindergeld=2256). Kreuz in zeile 10, Eintrag in Zeile 14. Gibt einen grünen, also wegklickbaren, Hinweis.
Zuletzt geändert von L. E. Fant; 28.02.2016, 12:21.
Erstmal Danke an Charlie24 und sorry dass ich im falschen Unterforum gelandet bin.
Ok, ich hab mal die Hinweise von Charlie24 befolgt und nach mehrmaligem starten der Plausibilitätsprüfung hat ElSter zumindest einen Teil 'gefressen'.
Allerdings stößt es sich immernoch an der Tatsache, dass meiner Verstorbenen Ehefrau die Hälfte des Kindergeldes zusteht..
Fehlermeldung:
Kindschaftsverhältnis ist nicht plausibel.
Ich habe in Zeile 11 meine verstorbene Ehefrau eingetragen, Kindschaftsverhältnis von TTMM bis TTMM geht ja nicht, weil im Vorjahr verstorben.
Kreuz bei 'leibliches Kind'
Todestag in Zeile 14.
Lass ich die Daten in Zeile 11 aber weg, kommt es wieder zur oben genannten Fehlermeldung.
Sehr verwirrend..
Zuletzt geändert von TheWalkingDad; 28.02.2016, 12:09.
Aufgrund einer Sondervorschrift kommt bei dir 2015 noch die Splittingtabelle wie bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Anwendung, deshalb gilt für dich auch noch die Lohnsteuerklasse 3.
Eine Zusammenveranlagung ist aber anders als im Sterbejahr nicht mehr möglich, d. h., deine verstorbene Ehefrau taucht in deiner Erklärung für 2015 eigentlich nur noch in der Anlage Kind als verstorbener Elternteil auf!
Das hat verschiedene Auswirkungen:
- Im Hauptvordruck darf die Verstorbene nicht genannt werden, es darf weder ein Kreuz bei Einzelveranlagung noch bei Zusammenveranlagung gesetzt werden !
- Du hast Anspruch auf das volle Kindergeld. Außerdem füllst du in der Anlage Kind die Zeilen 11 und 14 aus, was du anscheinend schon versucht hast.
- Die Zeilen 44 ff der Anlage Kind darfst du vermutlich auch schon ausfüllen, auch wenn das 2015 noch keine Auswirkungen haben dürfte.
Und dein Beitrag ist in diesem Unterforum natürlich falsch platziert, hier geht es um Probleme von Arbeitgebern mit der Lohnsteuerbescheinigung usw.
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