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Anlage Kind

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  • neysee
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von TheWalkingDad Beitrag anzeigen
    Was mache ich also anders als Ihr?
    Das wissen wir nicht, insbesondere wurde bisher nichts darüber gesagt, was für Eintragungen jenseits der ersten Seite getätigt wurden.

    Ich würde die Anlage Kind komplett entfernen, neu anlegen, nur die Angaben auf der ersten Seite machen, die bei uns offensichtlich fehlerfrei funktioniert haben, und damit testen. Dann bei Bedarf weitere Angaben machen.

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  • TheWalkingDad
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Es gibt nichts anzukreuzen!
    HV, Seite 3, Zeile 61: Rente (Hinterbliebenenrente)
    Zeile 62: Hinterblieben

    Anlage Kind, Zeile 64: Hinterblieben


    Ich bin ja kein Steuerfachmann, aber ich würde das Ankreuzen, da es ja auch stimmt.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Ist korrekt. "Verwitwet" ist ein eigener Anwendungsfall von "alleinstehend iSd § 24b Abs. 2 EStG", siehe auch BMF vom 29.10.2004 unter III Tz. 2.
    Da freue ich mich ja gleich aufs nächste Jahr.

    Ist das in Steuerklasse 2 klarer geregelt mit dem Kindschaftsverhältnis?

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    In der Steuerberechnung wird trotz Anwendung der Splittingtabelle sogar der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ausgewiesen, was mich etwas irritiert, vielleicht aber sogar korrekt ist.
    Ist korrekt. "Verwitwet" ist ein eigener Anwendungsfall von "alleinstehend iSd § 24b Abs. 2 EStG", siehe auch BMF vom 29.10.2004 unter III Tz. 2.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Einträge in die Zeilen 44 - 47 der Anlage Kind werden problemlos akzeptiert, das habe ich soeben getestet.

    In der Steuerberechnung wird trotz Anwendung der Splittingtabelle sogar der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ausgewiesen, was mich etwas irritiert, vielleicht aber sogar korrekt ist.

    - - - Aktualisiert - - -

    ... überall sonst wo es nur geht 'Hinterblieben' ankreuze
    Es gibt nichts anzukreuzen!

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  • TheWalkingDad
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Ich verstehs trotzdem nicht.

    Wenn ich nur den Todestag in Zeile 14 eintrage, überall sonst wo es nur geht 'Hinterblieben' ankreuze, in Zeile 10 bei mir logischerweise 'leibliches Kind'

    kommt immer Meldung 'Kindschaftsverhältnis nicht plausibel'.

    Und mache ich in der Zweiten Spalte der Zeile 10 das zweite Kreuz kommt wieder Zusammenveranlagung.

    Und das, obwohl der Todestag in Zeile 14 steht..

    Was mache ich also anders als Ihr?

    Verwirrte Grüße,
    Tom

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  • neysee
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von TheWalkingDad Beitrag anzeigen
    Also ich habs gestern ein paar mal durchgespielt:

    Zeile 11 freigelassen

    => Kindschaftsverhältnis nicht plausibel, keine Berechnung.
    Wie von mir gesagt kommt diese Meldung erst dann, wenn weitere Einträge in der Anlage Kind vorhanden sind, die voraussetzen, dass es einen lebenden anderen Elternteil gibt.

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  • TheWalkingDad
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Also ich habs gestern ein paar mal durchgespielt:

    Zeile 11 freigelassen

    => Kindschaftsverhältnis nicht plausibel, keine Berechnung.

    Zeile 11 Daten meiner verstorbenen Ehefrau
    Hinten zwingend eine Eingabe (Kindschaftsverhältnis von-bis)

    => Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung aller angaben zu Alleinerziehend und Hinterblieben und haste-nicht-gesehen.

    In beiden Fällen Todestag eingetragen.

    Mache ich bei Zeile 10 ein Kreuz in Kindschaftsverhältnis zu Ehepartner muss ich auch wieder auf dem HV Daten der Ehefrau eintragen und es wird wieder Zusammenveranlagung verlangt.


    Bin jetzt so verblieben, dass ich die Daten in Zeile 11 so lasse, muss ich halt bei Abgabe nochmal drauf hinweisen...

    Lg, Tom

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Ich kann den Fehler nicht nachvollziehen. Vollen Kindergeldanspruch angegeben, leibliches Kind bei steuerpflichtiger Person, Zeile 11 leer, Zeile 14 Kindschaftsverhältnis erloschen, Datum vor Veranlagungszeitraum.
    Wenn man es so angibt, also die Zeile 11 leer lässt, gibt es ja auch keinen Fehler. Allerdings erhielt ich einen Hinweis, was die Höhe des Kindergeldanspruchs angeht.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Ich kann den Fehler nicht nachvollziehen. Vollen Kindergeldanspruch angegeben, leibliches Kind bei steuerpflichtiger Person, Zeile 11 leer, Zeile 14 Kindschaftsverhältnis erloschen, Datum vor Veranlagungszeitraum.

    Rechnet wie gewollt, voller Kinderfreibetrag wird berücksichtigt.

    Erst dann, wenn ich wenig sinnvolle Eingaben tätige, wie z.B. in Z38 ein Kreuz, dass der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen sei, dann meldet die Berechnung, dass die Angaben nicht plausibel seien. Was ich nachvollziehen kann, denn wer verstorben ist, hat keine Unterhaltspflichten, und wer keine Unterhaltspflichten hat, kann diesen nur schwerlich nicht nachkommen.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Hallo,

    Zitat: Hast Du auch wirklich in das 2015er Formular ein Datum verwitwet ab .... 2014 eingegeben?
    Ich ? - Ja

    Gruß FIGUL

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    in diesem Fall ist die Eingabe des Sterbedatums überflüssig
    Hast Du auch wirklich in das 2015er Formular ein Datum verwitwet ab .... 2014 eingegeben?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Hallo,

    in diesem Fall ist die Eingabe des Sterbedatums überflüssig. Ergibt sich aus HV
    Deshalb erscheint auch kein grüner Hinweis

    Gruß FIGUL

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Daten verstorbener Ehefrau
    Dann muss ich in der Anlage Vorsorgeaufwand auch Angaben zur Ehefrau machen! Wenn ich Zeile 10 das Kreuz mache dann wird eine Veranlagungsart im Hauptvordruck verlangt.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Nachdem ich den vollen Kindergeldanspruch und das Sterbedatum des anderen Elternteils eingegeben hatte, kam der grüne Hinweis zur Kindergeldhöhe.
    Genau so!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Es kommt KEIN grüner Hinweis - es kommt nichts Berechnung funktioniert
    Nachdem ich den vollen Kindergeldanspruch und das Sterbedatum des anderen Elternteils eingegeben hatte, kam der grüne Hinweis zur Kindergeldhöhe.

    Gerechnet wurde richtig mit dem vollen Kinderfreibetrag!

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Hallo,

    habe auch einen Testfall angelegt.

    Anlage HV meine Daten Daten verstorbener Ehefrau Zeile 15 verwitwt
    Zeile 24 NICHTS

    Anlage KInd Zeilen 4-9
    Zeile 10 Feld 02 + 03 leibl. Kind

    Es kommt KEIN grüner Hinweis - es kommt nichts Berechnung funktioniert

    Gruß FIGUL

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