Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Kind

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Anlage Kind

    Danke Charlie24 für den Hinweis.
    Wir waren über diesen Schritt schon hinaus.

    Der Fehler lautete: Kindschaftsverhältnis nicht Plausibel.

    Ohne Eingabe in Zeile 11 keine Berechnung möglich.

    Lg,
    Tom

    Kommentar


      #17
      AW: Anlage Kind

      Ohne Eingabe in Zeile 11 keine Berechnung möglich.
      Das stimmt nicht. Da bin ich gestern mangels Test auch drüber gestolpert. Zeile 11 darf nämlich überhaupt nicht ausgefüllt werden. Es ist nur der Todestag des anderen Elternteils in Zeile 14 einzutragen, kein Name und auch sonst nichts!

      Dann kommt ein grüner Hinweis bezüglich der Höhe des Kindergelds, den man einfach wegklickt und dann läuft die Berechnung problemlos durch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        AW: Anlage Kind

        Hallo,

        habe auch einen Testfall angelegt.

        Anlage HV meine Daten Daten verstorbener Ehefrau Zeile 15 verwitwt
        Zeile 24 NICHTS

        Anlage KInd Zeilen 4-9
        Zeile 10 Feld 02 + 03 leibl. Kind

        Es kommt KEIN grüner Hinweis - es kommt nichts Berechnung funktioniert

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #19
          AW: Anlage Kind

          Es kommt KEIN grüner Hinweis - es kommt nichts Berechnung funktioniert
          Nachdem ich den vollen Kindergeldanspruch und das Sterbedatum des anderen Elternteils eingegeben hatte, kam der grüne Hinweis zur Kindergeldhöhe.

          Gerechnet wurde richtig mit dem vollen Kinderfreibetrag!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            AW: Anlage Kind

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Daten verstorbener Ehefrau
            Dann muss ich in der Anlage Vorsorgeaufwand auch Angaben zur Ehefrau machen! Wenn ich Zeile 10 das Kreuz mache dann wird eine Veranlagungsart im Hauptvordruck verlangt.

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Nachdem ich den vollen Kindergeldanspruch und das Sterbedatum des anderen Elternteils eingegeben hatte, kam der grüne Hinweis zur Kindergeldhöhe.
            Genau so!

            Kommentar


              #21
              AW: Anlage Kind

              Hallo,

              in diesem Fall ist die Eingabe des Sterbedatums überflüssig. Ergibt sich aus HV
              Deshalb erscheint auch kein grüner Hinweis

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #22
                AW: Anlage Kind

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                in diesem Fall ist die Eingabe des Sterbedatums überflüssig
                Hast Du auch wirklich in das 2015er Formular ein Datum verwitwet ab .... 2014 eingegeben?

                Kommentar


                  #23
                  AW: Anlage Kind

                  Hallo,

                  Zitat: Hast Du auch wirklich in das 2015er Formular ein Datum verwitwet ab .... 2014 eingegeben?
                  Ich ? - Ja

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Anlage Kind

                    Ich kann den Fehler nicht nachvollziehen. Vollen Kindergeldanspruch angegeben, leibliches Kind bei steuerpflichtiger Person, Zeile 11 leer, Zeile 14 Kindschaftsverhältnis erloschen, Datum vor Veranlagungszeitraum.

                    Rechnet wie gewollt, voller Kinderfreibetrag wird berücksichtigt.

                    Erst dann, wenn ich wenig sinnvolle Eingaben tätige, wie z.B. in Z38 ein Kreuz, dass der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen sei, dann meldet die Berechnung, dass die Angaben nicht plausibel seien. Was ich nachvollziehen kann, denn wer verstorben ist, hat keine Unterhaltspflichten, und wer keine Unterhaltspflichten hat, kann diesen nur schwerlich nicht nachkommen.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Anlage Kind

                      Ich kann den Fehler nicht nachvollziehen. Vollen Kindergeldanspruch angegeben, leibliches Kind bei steuerpflichtiger Person, Zeile 11 leer, Zeile 14 Kindschaftsverhältnis erloschen, Datum vor Veranlagungszeitraum.
                      Wenn man es so angibt, also die Zeile 11 leer lässt, gibt es ja auch keinen Fehler. Allerdings erhielt ich einen Hinweis, was die Höhe des Kindergeldanspruchs angeht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Anlage Kind

                        Also ich habs gestern ein paar mal durchgespielt:

                        Zeile 11 freigelassen

                        => Kindschaftsverhältnis nicht plausibel, keine Berechnung.

                        Zeile 11 Daten meiner verstorbenen Ehefrau
                        Hinten zwingend eine Eingabe (Kindschaftsverhältnis von-bis)

                        => Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung aller angaben zu Alleinerziehend und Hinterblieben und haste-nicht-gesehen.

                        In beiden Fällen Todestag eingetragen.

                        Mache ich bei Zeile 10 ein Kreuz in Kindschaftsverhältnis zu Ehepartner muss ich auch wieder auf dem HV Daten der Ehefrau eintragen und es wird wieder Zusammenveranlagung verlangt.


                        Bin jetzt so verblieben, dass ich die Daten in Zeile 11 so lasse, muss ich halt bei Abgabe nochmal drauf hinweisen...

                        Lg, Tom

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Anlage Kind

                          Zitat von TheWalkingDad Beitrag anzeigen
                          Also ich habs gestern ein paar mal durchgespielt:

                          Zeile 11 freigelassen

                          => Kindschaftsverhältnis nicht plausibel, keine Berechnung.
                          Wie von mir gesagt kommt diese Meldung erst dann, wenn weitere Einträge in der Anlage Kind vorhanden sind, die voraussetzen, dass es einen lebenden anderen Elternteil gibt.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Anlage Kind

                            Ich verstehs trotzdem nicht.

                            Wenn ich nur den Todestag in Zeile 14 eintrage, überall sonst wo es nur geht 'Hinterblieben' ankreuze, in Zeile 10 bei mir logischerweise 'leibliches Kind'

                            kommt immer Meldung 'Kindschaftsverhältnis nicht plausibel'.

                            Und mache ich in der Zweiten Spalte der Zeile 10 das zweite Kreuz kommt wieder Zusammenveranlagung.

                            Und das, obwohl der Todestag in Zeile 14 steht..

                            Was mache ich also anders als Ihr?

                            Verwirrte Grüße,
                            Tom

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Anlage Kind

                              Einträge in die Zeilen 44 - 47 der Anlage Kind werden problemlos akzeptiert, das habe ich soeben getestet.

                              In der Steuerberechnung wird trotz Anwendung der Splittingtabelle sogar der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ausgewiesen, was mich etwas irritiert, vielleicht aber sogar korrekt ist.

                              - - - Aktualisiert - - -

                              ... überall sonst wo es nur geht 'Hinterblieben' ankreuze
                              Es gibt nichts anzukreuzen!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Anlage Kind

                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                In der Steuerberechnung wird trotz Anwendung der Splittingtabelle sogar der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ausgewiesen, was mich etwas irritiert, vielleicht aber sogar korrekt ist.
                                Ist korrekt. "Verwitwet" ist ein eigener Anwendungsfall von "alleinstehend iSd § 24b Abs. 2 EStG", siehe auch BMF vom 29.10.2004 unter III Tz. 2.
                                Schönen Gruß

                                Picard777

                                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X