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Anlage Kind

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    #31
    AW: Anlage Kind

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Es gibt nichts anzukreuzen!
    HV, Seite 3, Zeile 61: Rente (Hinterbliebenenrente)
    Zeile 62: Hinterblieben

    Anlage Kind, Zeile 64: Hinterblieben


    Ich bin ja kein Steuerfachmann, aber ich würde das Ankreuzen, da es ja auch stimmt.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Ist korrekt. "Verwitwet" ist ein eigener Anwendungsfall von "alleinstehend iSd § 24b Abs. 2 EStG", siehe auch BMF vom 29.10.2004 unter III Tz. 2.
    Da freue ich mich ja gleich aufs nächste Jahr.

    Ist das in Steuerklasse 2 klarer geregelt mit dem Kindschaftsverhältnis?

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      #32
      AW: Anlage Kind

      Zitat von TheWalkingDad Beitrag anzeigen
      Was mache ich also anders als Ihr?
      Das wissen wir nicht, insbesondere wurde bisher nichts darüber gesagt, was für Eintragungen jenseits der ersten Seite getätigt wurden.

      Ich würde die Anlage Kind komplett entfernen, neu anlegen, nur die Angaben auf der ersten Seite machen, die bei uns offensichtlich fehlerfrei funktioniert haben, und damit testen. Dann bei Bedarf weitere Angaben machen.

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        #33
        AW: Anlage Kind

        Zitat von TheWalkingDad Beitrag anzeigen
        Da freue ich mich ja gleich aufs nächste Jahr.

        Ist das in Steuerklasse 2 klarer geregelt mit dem Kindschaftsverhältnis?
        In die Steuerklasse II gehören Personen, denen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Wenn Du zur Zeit (= 2016) nicht in die Steuerklasse II eingestuft sein solltest, solltest Du Dir auf der Homepage Deines Finanzamts (z.B. www.finanzamt-nidda.de) unter Vordrucke -> Lohnsteuer das Formular für den vereinfachten Lohnsteuerermäßigungsantrag herunterladen und ausgefüllt einreichen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #34
          AW: Anlage Kind

          HV, Seite 3, Zeile 61: Rente (Hinterbliebenenrente)
          Zeile 62: Hinterblieben
          Anlage Kind, Zeile 64: Hinterblieben
          Liegen denn die Voraussetzungen bei dir oder deiner Tochter überhaupt vor?

          Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag von 370 € beantragen.
          Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.

          Falls die Tochter eine Halbwaisenrente erhält, ist das ein ganz anderes Thema!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #35
            AW: Anlage Kind

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Liegen denn die Voraussetzungen bei dir oder deiner Tochter überhaupt vor?

            Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag von 370 € beantragen.
            Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.

            Falls die Tochter eine Halbwaisenrente erhält, ist das ein ganz anderes Thema!
            Ok, ich gebe zu, ich hatte den Begriff 'Hinterblieben' einkommensteuerrechtlich falsch gedeutet.
            Ich bin davon ausgegangen, dass wenn wir eine Hinterbliebenenrente (Halbwaisenrente fürs Kind, Witwerrente für mich) bekommen, wir dann auch als 'Hinterblieben' gelten.

            Gut, fürs Protokoll: Dem ist nicht so.

            Aber man muss wohl Fehler machen um es dann besser zu verstehen.

            Danke Leute für Eure mithilfe

            Lg, Tom

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              #36
              AW: Anlage Kind

              Hallo zusammen,
              ich habe folgendes Problem:
              habe alle Angaben vom Vorjahr übernommen nur jetzt kommt die Fehlermeldung:

              Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
              des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis

              Ich finde den Fehler nicht, ch habe nichts verändert.

              Angaben:
              alleinerziehend, Kind lebt bei mir, Kindergeld bekomme ich, Kindsvater in Zeile 11 angegeben und Kreuz bei leibliches Kind habe ich auch gemacht.

              und jetzt???

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                #37
                AW: Anlage Kind

                Hallo,

                ist das Kind volljährig geworden? Das KG hat sich erhöht zu 2014.
                Welche Angaben hast du auf Seite 2 gemacht?

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #38
                  AW: Anlage Kind

                  Zitat von Miriam R. Beitrag anzeigen
                  Kindergeld bekomme ich
                  Du hast aber grundsätzlich nur Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes. Und nur danach wird gefragt - nicht wieviel Du bekommst sondern wie hoch Dein Anspruch ist.

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                    #39
                    AW: Anlage Kind

                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Du hast aber grundsätzlich nur Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes. Und nur danach wird gefragt - nicht wieviel Du bekommst sondern wie hoch Dein Anspruch ist.
                    Das Kindergeld bekomme zu 100% ich

                    Habe den Betrag von 2208€ eingegeben.
                    Zeile 11 und 12 ausgefüllt mit dem kreuz leibliches Kind.

                    Seite 2

                    zeile 40 eingetragen das das Kind vom 01.01-31.12 bei mir gelebt hat
                    zeile 44+45 das selbe
                    Zeile 46+47 nein angekreuzt
                    zeile 67 Kiga mit Kosten
                    zeile 69 die kompletten Kosten
                    zeile 71 vom 01.01.-31.12.
                    zeile 73 100%

                    wo Ist jetzt der Fehler????

                    Sobald ich den in Zeile 6 den Kindergeldbetrag eintrage kommt die Fehlermeldung!!!!!!!!!!!!!!!!
                    Zuletzt geändert von Miriam R.; 11.03.2016, 14:14.

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                      #40
                      AW: Anlage Kind

                      Zitat von Miriam R. Beitrag anzeigen
                      wo Ist jetzt der Fehler????
                      Das, was du von L.E.Fants Aussage im selben Posting zitiert hast:

                      Du hast aber grundsätzlich nur Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes. Und nur danach wird gefragt - nicht wieviel Du bekommst sondern wie hoch Dein Anspruch ist.

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                        #41
                        AW: Anlage Kind

                        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                        Das, was du von L.E.Fants Aussage im selben Posting zitiert hast:
                        Ich bekomme das Kindergeld doch aber komplett und das muss ich doch auch angeben das ich es bekomme!!

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                          #42
                          AW: Anlage Kind

                          Die Ausfüllhilfe sagt dazu folgendes:

                          Auch derjenige Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung berücksichtigt wird.

                          In diesen Fällen ist beim anderen Elternteil nicht das in voller Höhe ausgezahlte, sondern das halbe Kindergeld anzusetzen.
                          Das gilt auch dann, wenn der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf einen Elternteil übertragen wurde (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 38 bis 43).

                          Wenn also der leibliche Vater des Kindes Unterhalt leistet, darfst du nur das halbe Kindergeld eintragen!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Anlage Kind

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Die Ausfüllhilfe sagt dazu folgendes:

                            Auch derjenige Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung berücksichtigt wird.

                            In diesen Fällen ist beim anderen Elternteil nicht das in voller Höhe ausgezahlte, sondern das halbe Kindergeld anzusetzen.
                            Das gilt auch dann, wenn der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf einen Elternteil übertragen wurde (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 38 bis 43).

                            Wenn also der leibliche Vater des Kindes Unterhalt leistet, darfst du nur das halbe Kindergeld eintragen!
                            Ja er Zahlt Unterhalt!

                            Komisch ist jetzt aber auch, wenn ich keinen Betrag eingebe kommt bei der Berechnung der selbe Endbetrag raus, wie wenn ich die hälfte des Kindergeldes also 1104€ eingebe.

                            Muss ich das jetzt verstehen?

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Anlage Kind

                              Hallo,

                              das KG für 2015 beträgt 188 € Hälfte 94 € x12 = wieviel?
                              Ich habe doch gepostet KG hat sich erhöht

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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                                #45
                                AW: Anlage Kind

                                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                                Hallo,

                                das KG für 2015 beträgt 188 € Hälfte 94 € x12 = wieviel?
                                Ich habe doch gepostet KG hat sich erhöht

                                Gruß FIGUL
                                Danke
                                aber es spielt ja keine Rolle ob 1104€ oder 1128€ es kommt trotzdem das selbe raus.

                                solang es jetzt stimmt und ich es endlich fertig machen kann bin ich zufrieden!

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