Hallo zusammen,
ich habe meine Wohnung im Ausland verkauft und da Steuern bezahlt.
Ich habe gesehen, dass in der "Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte" steht, dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung geringer als zehn Jahre sein muss, aber das ist bei mir nicht der Fall.
Meine Frage ist wo ich das in die Deutsche Steuererklärung eingeben musst.
Vielen Dank im Voraus.
ich habe meine Wohnung im Ausland verkauft und da Steuern bezahlt.
Ich habe gesehen, dass in der "Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte" steht, dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung geringer als zehn Jahre sein muss, aber das ist bei mir nicht der Fall.
Meine Frage ist wo ich das in die Deutsche Steuererklärung eingeben musst.
Vielen Dank im Voraus.
Kommentar