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Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 Jahre

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    Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 Jahre

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Wohnung im Ausland verkauft und da Steuern bezahlt.

    Ich habe gesehen, dass in der "Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte" steht, dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung geringer als zehn Jahre sein muss, aber das ist bei mir nicht der Fall.

    Meine Frage ist wo ich das in die Deutsche Steuererklärung eingeben musst.

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

    Zitat von käselieber Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe meine Wohnung im Ausland verkauft und da Steuern bezahlt.

    Ich habe gesehen, dass in der "Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte" steht, dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung geringer als zehn Jahre sein muss, aber das ist bei mir nicht der Fall.

    Meine Frage ist wo ich das in die Deutsche Steuererklärung eingeben musst.

    Vielen Dank im Voraus.
    Anlage SO?
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

      Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort,

      wo in der Anlage SO? in "Private Veräußerungsgeschäfte" steht, dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung geringer als zehn Jahre sein muss:
      In der Hilfe steht:
      "Zeilen 31 bis 51:
      * Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (Zeile 31 bis 40),
      * Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (Zeile 41 bis 48).
      ...

      Zeilen 31 bis 40
      In den Zeilen 31 bis 40 sind Veräußerungen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zu erklären, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt."

      Gibt es noch eine andere Sektion wo ich das angeben kann?

      Vielen Dank.

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        #4
        AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

        Die Frage hat zwar nicht unmittelbar mit ElsterFormular zu tun, aber:

        Warum willst du in deiner deutschen Steuererklärung Spekulationsgewinne erklären, die nach deutschem Steuerrecht gar keine sind?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

          Danke für deine Antwort,

          meine Frage ist ob ich in der Deutschen Steuererklärung eingeben muss, dass ich eine Wohnung im Ausland verkauft habe. Wenn nicht, ist es einfacher für mich, ich muss nichts machen. Wenn ja, wie kann ich das machen?

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            #6
            AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

            Da nach deinen Angaben zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 10 Jahre lagen, gilt das nach meiner unverbindlichen Meinung in Deutschland nicht als Privates Veräußerungsgeschäft und muss deshalb auch nicht erklärt werden.

            Ich bitte zu beachten, dass Steuerberatung in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Hier im Forum ist sie nicht erlaubt, hier geht es um Themen der elektronischen Steuererklärung, aber nicht um Inhalte des Steuerrechts.

            Du hast aber ja selbst erkannt, dass die Anlage SO deinen Fall eindeutig nicht erfasst. In anderen Formularen, wie der Anlage AUS, kannst du ja noch nach Eintragungsmöglichkeiten suchen.

            Oder du recherchierst, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, dass für deinen Fall spezielle Regelungen enthält.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

              Vielen Dank noch mal,

              ich wusste nicht, dass solche Fragen nicht erlaubt sind. Ich werde mich weiter informieren oder, wenn ich nicht fündig werde muss ich eine/n Steuerberater/in suchen müssen.

              Vielen Dank für deine Hilfe.

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                #8
                AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

                Hallo,

                trag' es doch einfach in die SO ein. Dann kannst du auch sicher sein, dass es nicht irgendwann mal Nachfragen gibt (etwa weil das Finanzamt über Umwege von dem Verkauf erfährt, und auch eine mögliche Frage nach der Herkunft des Geldes ist damit weitgehend genüge getan).

                Die Erträge aus dem Grundstück (falls es welche gab) hast du doch hoffentlich immer brav versteuert, oder?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

                  Hallo Stefan und vielen Dank für deine Antwort,

                  Ja, das war meine Sorge. Ich habe jetzt dieses Geld in Deutschland und das Finanzamt kann mich fragen woher ich dieses Geld habe. Und da ich nichts verbergen möchte, wollte ich das das richtig machen.

                  Ja, bevor ich die Wohnung verkauft habe habe ich sie vermietet und im Ausland und in Deutschland Steuern bezahlt.

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                    #10
                    AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

                    trag' es doch einfach in die SO ein.
                    Ob das wirklich eine gute Idee ist? Die Veräußerung wird doch bereits in der Anlage V (FA-Kennzahl 53) angegeben.

                    ElsterFormular gibt zwar bei der Steuerberechnung folgenden Warnhinweis aus:

                    Sie haben auf der Anlage SO Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften/grundstücksgleichen
                    Rechten erklärt. Bitte prüfen, da zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 10 Jahre liegen.

                    unterwirft aber den erklärten Veräußerungsgewinn dann gnadenlos der Steuer!
                    Hoffentlich macht das die Software des Finanzamts nicht genauso!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

                      Hallo,

                      >>>unterwirft aber den erklärten Veräußerungsgewinn dann gnadenlos der Steuer!

                      Echt jetzt? (ich hatte es natürlich nicht ausprobiert, sorry)

                      Jedenfalls werden andere Eintragungen - beispielsweise in Anlage SO Zeile 8 - in der Berechnung korrekt dargestellt. Ich trage da immer alles ein, obwohl ich klar unter der Freigrenze liege (weil, es könnte ja mal ne' Kontrollmitteilung kommen, dann ist sofort alles klar).
                      Aber gut, das ist nicht ganz vergleichbar, denn offenbar berücksichtigt Elster Freibeträge und Freigrenzen automatisch, die 10-Jahresfrist hingegen nicht.

                      Und richtig, die Kennzahl 53 in der Anlage V gibt es ja auch noch, hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm (wie oft trägt man denn da schon was ein? ).
                      Und über den Preis steht da aber trotzdem nichts (???).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

                        Und über den Preis steht da aber trotzdem nichts (???).
                        Wenn @käselieber seine Vermietungseinkünfte, wie von ihm angegeben, in der Vergangenheit korrekt erklärt hat und die Angabe mit über 10 Jahren Haltezeit belegbar ist,
                        was ja bei Grundstücken in der Regel nicht so schwierig sein dürfte, muss er doch vom Finanzamt nichts befürchten.

                        Das Finanzamt kennt über die AfA in der Anlage V sogar die baubezogenen Anschaffungskosten der Wohnung im Ausland.

                        Vermögenssteuer muss derzeit in Deutschland auch nicht entrichtet werden. Wenn man ein gutes Gewissen hat, muss man sich beim Vermögen noch nicht ganz gläsern machen.

                        Das ist jedenfalls meine Meinung.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

                          Hallo,

                          >>>Das ist jedenfalls meine Meinung.

                          Der schließe ich mich auch voll an.
                          Zu befürchten hat er sowieso nichts, mir geht es halt immer darum, Unklarheiten von vorn herein auszuräumen. Darf aber jeder halten wie er will, eine Pflicht, steuerfreie Erträge zu erklären gibt es normalerweise ja nicht.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

                            Ich empfehle den Sachverhalt einfach im Begleitschreiben zu erläutern.
                            Mfg

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

                              Vielen Dank für eure Hilfe.

                              Ich habe auch diesen Link gefunden:
                              https://www.vlh.de/wohnen-vermieten/...en-sparen.html

                              und da steht:

                              "Denn zehn Jahre nach dem Kauf einer Immobilie ist Ihr Gewinn steuerfrei."

                              Also muss ich den Verkauf nicht angeben.

                              Viele Grüße

                              Kommentar

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