AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J
Ich würde zu einem Steuerberater raten!
Einkünfte im Zusammenhang mit Immobilien im Ausland (hierzu zählen sowohl V+V als auch Veräußerung) sind in der Regel nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei und unterliegen nur dem Progressionsvorbehalt.
Wenn du bislang deine Vermietungseinkünfte immer brav in Deutschland versteuert hast, hast du ggf. über Jahre Geld verschenkt.
Ich würde zu einem Steuerberater raten!
Einkünfte im Zusammenhang mit Immobilien im Ausland (hierzu zählen sowohl V+V als auch Veräußerung) sind in der Regel nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei und unterliegen nur dem Progressionsvorbehalt.
Wenn du bislang deine Vermietungseinkünfte immer brav in Deutschland versteuert hast, hast du ggf. über Jahre Geld verschenkt.
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