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Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 Jahre

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    #16
    AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

    Ich würde zu einem Steuerberater raten!

    Einkünfte im Zusammenhang mit Immobilien im Ausland (hierzu zählen sowohl V+V als auch Veräußerung) sind in der Regel nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei und unterliegen nur dem Progressionsvorbehalt.

    Wenn du bislang deine Vermietungseinkünfte immer brav in Deutschland versteuert hast, hast du ggf. über Jahre Geld verschenkt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #17
      AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Ich würde zu einem Steuerberater raten!

      Einkünfte im Zusammenhang mit Immobilien im Ausland (hierzu zählen sowohl V+V als auch Veräußerung) sind in der Regel nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei und unterliegen nur dem Progressionsvorbehalt.

      Wenn du bislang deine Vermietungseinkünfte immer brav in Deutschland versteuert hast, hast du ggf. über Jahre Geld verschenkt.
      Das kommt ganz auf das Land drauf an. Es gibt meines Wissens auch 1-3 Länder in Europa mit Anrechnungsmethode.

      Aber wie du bereits gesagt hast, ist bei solchen Sachverhalten der Steuerberater die beste Lösung.

      Ursprünglich ging es dem Threadersteller aber nur um die Veräußerung. Das dürfte jetzt aber geklärt sein.
      Mfg

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        #18
        AW: Wohnung im Ausland verkauft, Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 10 J

        Hallo, mein diesbezüglicher "Erfahrungsbericht": Ich hatte 30 Jahre eine Wohnung in Ausland. Zur Abwicklung benötigte ich dort ein Konto. Dieses Konto war dem hiesigen FA bekannt, ergo auch, dass ich die Whg. hatte und im Ausland entsprechende Steuern bezahlte. Hier fielen während der anzen Zeit nur Steuern für Zinsen auf dem ausl. Konto an. Nach Verkauf der Wohnung transferierte ich den Verkaufserlös offen / legal per Sepa-Überweisung nach hier und machte dem FA hier davon formlos Kenntnis. Das war's. Völlig problemlos, ohne jegliche Steuererklärung!

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