AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung
schau auf deinen Kontoauszug. Je nachdem wann das Geld abgeflossen ist, ist es grundsätzlich zu berücksichtigen. Dann gibt es aber noch die 10-Tages-Regel, die Anfang 2017 wieder greift. 2015 und 2016 galt die im Januar nur eingeschränkt, da der 10. ein Samstag bzw. Sonntag war und sich die Fälligkeit damit auf den 11. oder später verschob. Dann war bei einem Zahlungsabfluss Anfang Januar Betriebsausgabe im neuen Jahr. Das ist dann 2017 wieder anders.
schau auf deinen Kontoauszug. Je nachdem wann das Geld abgeflossen ist, ist es grundsätzlich zu berücksichtigen. Dann gibt es aber noch die 10-Tages-Regel, die Anfang 2017 wieder greift. 2015 und 2016 galt die im Januar nur eingeschränkt, da der 10. ein Samstag bzw. Sonntag war und sich die Fälligkeit damit auf den 11. oder später verschob. Dann war bei einem Zahlungsabfluss Anfang Januar Betriebsausgabe im neuen Jahr. Das ist dann 2017 wieder anders.
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