Hallo,
Angenommen Mieter A hat ein Zimmer an Person B untervermietet. Die Kosten für das Zimmer betragen allerdings weniger als 50% der Gesamtmiete, also wird kein Gewinn erwirtschaftet.
1) Muss Mieter A (erwerbstätig) dann trotzdem die Einnahmen aus der Untervermietung in der Steuererklärung angeben?
2) Ab wann macht es Sinn, diese Einnahmen anzugeben?
3) Wo könnten dann eigene Ausgaben wie Miete, NK, Abnutzung Geräte etc geltend gemacht werden (im Formblatt Anlage V, aber wo genau?)
Danke,
Fifi
Angenommen Mieter A hat ein Zimmer an Person B untervermietet. Die Kosten für das Zimmer betragen allerdings weniger als 50% der Gesamtmiete, also wird kein Gewinn erwirtschaftet.
1) Muss Mieter A (erwerbstätig) dann trotzdem die Einnahmen aus der Untervermietung in der Steuererklärung angeben?
2) Ab wann macht es Sinn, diese Einnahmen anzugeben?
3) Wo könnten dann eigene Ausgaben wie Miete, NK, Abnutzung Geräte etc geltend gemacht werden (im Formblatt Anlage V, aber wo genau?)
Danke,
Fifi
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