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Kein Zugriff auf Anlage G

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    Kein Zugriff auf Anlage G

    Liebe Helferlein,

    verzweifelt versuche ich auf Anlage G zurück zu greifen. Ich habe ein Kleingewerbe und den Bogen "Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns...", sowie "Einnahmenüberschussrechnung" ausgefüllt. Jeweils für 2014 & 2015. Nun wird mir im Antrag auf Begünstigung... eine Fehlermeldung angezeigt: "Es wurden Angaben zur Person gemacht. Die entsprechende Anlage zum Betrieb fehlt jedoch."
    Mit Hilfeder Installationsverwaltung habe ich auch nichts gefunden.
    Kann mir bitte jemand sagen, wie ich an die Anlage G komme?!

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Kein Zugriff auf Anlage G

    Die Anlage G ist ein Teil der Einkommensteuererklärung. Du musst dem Hauptvordruck die Anlage G hinzufügen. Ein nicht entnommener Gewinn ist was sehr sehr seltenes.

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      #3
      AW: Kein Zugriff auf Anlage G

      Bist Du wirklich sicher, dass Du den Bogen "Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns" benötigst ? Google mal nach § 34a EStG, damit Du eine kleine Ahnung bekommst, was Du da vermeintlich vorhast ohne Steuerberater ...

      Die Anlage G ist Teil der Einkommensteuererklärung.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Kein Zugriff auf Anlage G

        Ja ja, ich hab beim Finanzamt angerufen und der hat mir gesagt, dass ich Anlage G brauche.

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          #5
          AW: Kein Zugriff auf Anlage G

          Herrgott, du schreibst aber nicht von der Anlage G, sondern von Steuerermäßigung nach 34a!

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            #6
            AW: Kein Zugriff auf Anlage G

            Nenn mich FeWe, Herr Gott steht mir nicht zu.
            VERZEIHUNG, hab mich verlesen. Bin so auf diese dämliche Anlage fixiert...

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Bist Du wirklich sicher, dass Du den Bogen "Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns" benötigst ? Google mal nach § 34a EStG, damit Du eine kleine Ahnung bekommst, was Du da vermeintlich vorhast ohne Steuerberater ...

            Die Anlage G ist Teil der Einkommensteuererklärung.
            Ich hab nachgesehen und wenn ich ein Kleingewerbe habe gehöre ich doch dazu?!
            "(1) 1Sind in dem zu versteuernden Einkommen nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit [...]"

            - - - Aktualisiert - - -

            Eine Einkommensteuererklärung finde ich auch nicht?!
            Ich habe mich als "Unternehmer & Arbeitgeber" angemeldet, nicht als privat Person, vielleicht spielt das eine Rolle?

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              #7
              AW: Kein Zugriff auf Anlage G

              Hallo FeWe,

              du meinst du hast dir die Unternehmer/Arbeitgeber-Version heruntergeladen -> da kannst du dir natürlich den Wolf suchen nach der Einkommensteuererklärung.
              Also mache einen Download der Version im Gesamtumfang und du findest unter Privatanwender dann die Einkommensteuer mit allen Anlagen auch der Anlage G.

              Tschüß

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                #8
                AW: Kein Zugriff auf Anlage G

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo FeWe,

                du meinst du hast dir die Unternehmer/Arbeitgeber-Version heruntergeladen -> da kannst du dir natürlich den Wolf suchen nach der Einkommensteuererklärung.
                Also mache einen Download der Version im Gesamtumfang und du findest unter Privatanwender dann die Einkommensteuer mit allen Anlagen auch der Anlage G.

                Tschüß
                Och neee, jetzt sehe ich den Unterschied. Schade, dass sich die Leute vom Finanzamt selbst nicht richtig auskennen, der meinte nämlich, dass sei richtig. -.-
                Danke holzgoe!!!

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                  #9
                  AW: Kein Zugriff auf Anlage G

                  Zitat von FeWe Beitrag anzeigen
                  Herr Gott steht mir nicht zu
                  Es sei Dir vergeben

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                    #10
                    AW: Kein Zugriff auf Anlage G

                    Hallo Herr Gott,

                    na das nenne ich einen Grund sich im Anwenderforum zu registrieren.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Kein Zugriff auf Anlage G

                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      Die Anlage G ist ein Teil der Einkommensteuererklärung. Du musst dem Hauptvordruck die Anlage G hinzufügen. Ein nicht entnommener Gewinn ist was sehr sehr seltenes.
                      So, jetzt hab ich die Einkommensteuererklärung.
                      Wie kann ich dem Hauptvordruck die Anlage G denn hinzufügen?
                      Und was meinst du mit, dass ein nicht entnommener Gewinn etwas sehr sehr seltenes ist? Was bedeutet das für mich?

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Juhuuu, Anlage G hab ich ausfindig gemacht, bleibt nur noch die zweite Frage.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Kein Zugriff auf Anlage G

                        [QUOTE=FeWe;211021]Und was meinst du mit, dass ein nicht entnommener Gewinn etwas sehr sehr seltenes ist? Was bedeutet das für mich?

                        [QUOTE]

                        Dass das für 99 % nicht in Betracht kommt.

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                          #13
                          AW: Kein Zugriff auf Anlage G

                          Lies doch wie schon einmal geschrieben in den § 34a EStG rein, dann googlest Du mal nach BMF 11.08.2008 und dann hast Du mit 119,4 % Wahrscheinlichkeit zu Recht keine Lust mehr und nimmst das raus. Du solltest da schon steuerlich beraten sein, damit geprüft werden kann, ob Dir das was bringt -vielleicht ist Dein Steuersatz schon vorher niedriger- und wie Du das gestalten solltest. Wenn Du nur ein Kleingewerbe hast, werden die Steuerberatungskosten sicherlich Deinen EVENTUELLEN Ertrag übersteigen.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Kein Zugriff auf Anlage G

                            Hallo FeWe,

                            ich denke du bist fälschlicherweise auf diesen "Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns" gekommen, weil du in deiner Ausgangslage die Anlage G nicht gefunden hast.

                            Deshalb siehe Vorredner -> lösch einfach diesen Vordruck oder sende ihn nicht ab und die Sache ist erledigt.

                            Tschüß

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