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Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

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    #31
    AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

    Für mich ist es halt komisch, dass ich steuerfrei etwas bekommen habe und dann zusätzlich noch mal Werbungskosten anheben kann?!?!?
    Du schreibst von zusätzlich, aber das ist ein Denkfehler.

    Du gibst alle Werbungskosten an, um nachzuweisen, dass dir dein AG zu Recht 6.600,00 € steuerfrei bezahlt hat, die das Finanzamt dann von deinen erklärten Werbungskosten abzieht.

    Das Programm sagt es gibt eine Erstattung vom Finanzamt, obwohl ich keine Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand eingetragen habe als Werbungskosten...Das Programm sagt nichts von einer Nachzahlung... Gebe ich das ein, ist die Erstattung vom Finanzamt noch mal höher als es sowieso schon ist...
    Und wo hast du die 6.600,00 € steuerfreien Erstattungen eingetragen bzw. wie hast du sie bei deinen Werbungskosten auf die einzelnen Positionen aufgeteilt?
    Nachdem was dir dein AG und sein Lohnsteuerberater erzählt haben, ist das ja eine Summe aus verschiedenen Positionen. Woher soll das Programm wissen, wie der Betrag aufzuteilen ist?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du schreibst von zusätzlich, aber das ist ein Denkfehler.

      Du gibst alle Werbungskosten an, um nachzuweisen, dass dir dein AG zu Recht 6.600,00 € steuerfrei bezahlt hat, die das Finanzamt dann von deinen erklärten Werbungskosten abzieht.



      Und wo hast du die 6.600,00 € steuerfreien Erstattungen eingetragen bzw. wie hast du sie bei deinen Werbungskosten auf die einzelnen Positionen aufgeteilt?
      Nachdem was dir dein AG und sein Lohnsteuerberater erzählt haben, ist das ja eine Summe aus verschiedenen Positionen. Woher soll das Programm wissen, wie der Betrag aufzuteilen ist?
      Ich habe das in die Maske eingegen wo man die Lohnsteuerbescheinigung eingibt beim Punkt 17, in der Anlage N ist es dann bei Zeile 39 drin und dem Punkt 290 -> Arbeitgeberleistungen lt. 17 und 18 der Lohnsteuerbescheinigung und von der Argentur für Arbeit gezahlte Fahrtkostenzuschüsse (ist es dann denn erheblich wie es aufgeteilt ist?), da man es in dem Programm nicht aufteilen kann, zumindest sehe ich es nicht? =)

      Dann gebe ich nun also die Übernachtungskosten für XXX Tage ein (20 € pro Tag), die Fahrtkosten vom Wohnort zur Wohnung am Arbeitsort und vom Arbeitsort die Fahrten zur Arbeit hin und zurück zur Wohnung am Arbeitsort und falls gezahlt Verpflegungskotenzuschuss mehr als 24 Stunden von Heimatort entfernt... maximal für 3 Monate im nächsten Jahr dann gar nicht mehr...

      Bei mir ergeben Hotel Steuerfrei (20 € Übernachtungskosten) und Fahrtgeld Steuerfrei 0,60 € pro km in etwa den Betrag der in 17 eingetragenen Summe.


      Also auf der monatlichen Abrechnung beigefügt bei der Lohnabrechnung stehen hinten die Daten / edit ... es stehen noch mehrere Sachen drauf ...

      Vorschuss Nettoabzug
      Fahrgeld Strfr.
      Fahrtgeld steuerpflichtig
      Hotel Strfr.
      Hotelpauschale
      Verpflegung Strft.
      Verpflegung
      Restvolumen Steuerfreu
      Anspruch Mitarbeiter Gesamt usw...

      Ich würde halt gerne wissen wie ich auf die Summe komme (falls ich das irgendwo eintragen muss, statt so wie bisher eingetragen lediglich unter 17 und dann halt in der Anlage N bei Zeile 39 Punkt 290 )

      Ich könnte notfalls auch mal per PN ein Beispiel schicken wie so ein Teil aussieht... Falls dieses nötig ist.
      Zuletzt geändert von ; 15.07.2016, 00:14.

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        #33
        AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

        In der Gefahr das ich nerve, wie schaut es aus bei der / den Frage/n

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          #34
          AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

          Du musst das zerlegen, was steuerfrei gezahlt wurde, also z. B.:

          Fahrgeld Strfr.
          Hotel Strfr.
          Verpflegung Strft.

          Restvolumen Steuerfreu

          wobei dir dabei niemand helfen kann, weil kein Mensch weiß, was ein Restvolumen Steuerfrei sein könnte oder sein soll.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #35
            AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

            Aber wo muss ich das dann nun eintragen? Das steuerfreie ja bei 17 dann wohl, und dann füge ich als Nachweis die 12 Anlagen bei.

            Das steuerfreie ist dort ja ausgewiesen. Das nicht steuerfreie glaube ich auch...

            Muss ich dennoch alle Fahrten und Übernachtungen eintragen bei Werbungskosten, wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich das, weil sonst kann das steuerfreie ggf nachversteuert werden...

            Aber wo würde ich halt diese Aufteilung vornehmen? Reicht es nicht dann das beizufügen?

            Oder hat das ganze damit zu tun ob ich die Fahrtkosten voll angeben kann oder nicht?

            Es gibt wie gesagt auch den Punkt Vorschuss Nettoabzug
            Zuletzt geändert von ; 15.07.2016, 20:58.

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              #36
              AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

              Wenn dir dein Programm eine einigermaßen richtige Steuervorausberechnung liefern soll, kannst du die steuerfreien AG-Leistungen nicht unter Nr. 17 bzw. Zeile 39 der Anlage N stehen lassen.

              Schon daran sieht man, wie unsinnig die Bescheinigung deines AG unter Nr. 17 im Ergebnis ist.

              Die steuerfreie Erstattung für Verpflegungsmehraufwand ist in Zeile 57 der Anlage N einzutragen, die Erstattungen für Übernachtungen und steuerfrei gezahlte Kilometerpauschalen bei Auswärtstätigkeit gehören in Zeile 51 der Anlage N.

              Für die Zeile 39 kann meines Erachtens nichts übrigbleiben, da die Voraussetzungen (monatlicher Job-Ticket-Zuschuss unterhalb der Sachbezugsfreigrenze oder Freifahrt im Rahmen des Rabattbetrags) nach deinen eigenen Angaben nicht vorliegen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #37
                AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn dir dein Programm eine einigermaßen richtige Steuervorausberechnung liefern soll, kannst du die steuerfreien AG-Leistungen nicht unter Nr. 17 bzw. Zeile 39 der Anlage N stehen lassen.

                Schon daran sieht man, wie unsinnig die Bescheinigung deines AG unter Nr. 17 im Ergebnis ist.

                Die steuerfreie Erstattung für Verpflegungsmehraufwand ist in Zeile 57 der Anlage N einzutragen, die Erstattungen für Übernachtungen und steuerfrei gezahlte Kilometerpauschalen bei Auswärtstätigkeit gehören in Zeile 51 der Anlage N.

                Für die Zeile 39 kann meines Erachtens nichts übrigbleiben, da die Voraussetzungen (monatlicher Job-Ticket-Zuschuss unterhalb der Sachbezugsfreigrenze oder Freifahrt im Rahmen des Rabattbetrags) nach deinen eigenen Angaben nicht vorliegen.
                Ich schau mal ob ich das eingetragen bekomme... Die Bescheinigung hat oft was bei Hotelpauschale (20 € pro Tag drin stehen). Dann immer was bei steuerfreies Fahrtgeld und ab und an was in Fahrtgeld steuerpflichtig

                Dieses ist in einem Kasten und dort ist dann eine Summe Anspruch Mitarbeiter:

                Praktisch so (Kasten 1):


                Verpflegung: (Steht immer 0)
                Hotelpauschale: 520 €
                Fahrtgeld steuerfrei: 355,50 €
                Fahrtgeld steuerpflichtig: 356,50

                Anspruch Mitarbeiter: 1232,00 €


                Daneben gibt es dann einen Kasten (Kasten 2) dort steht:

                Fahrtgeld Stfr. 355,50 €
                Hotel Stft: 0
                Verpflegung Stfr: 0
                Restvolumen steuerfrei: 356,50

                Daneben ein Kasten (Kasten 3):
                Vorschuss: Nettoabzug: 1000 €

                Unter dem Kasten 1 gibt es einen Kasten dort stehen verschiedene Auslösebträge...

                Unter Ablöse 44 €steht die Summe aus Kasten 1...
                also 1232,00 €

                Unter Kasten 2 + 3 steht dann ein Kasten

                Fahrtgeld Stfr. 0,60 € -> 63 € (Das sind die Fahrten von der Unterkunft doppelt hin und zurück)
                Fahrtgeld Stfr. 0,30 € -> 292,50 € (Fahrten zwischen Wohnort und Unterkunft und Unterkunft und Wohnung)
                Hotel Stfr. -> 520 €

                Restvolumen Steuerfrei: 356,50....

                Anmerkung von mir was mir auffällt...

                Restvolumen Steuerfrei ergibt IMMER das was im Kasten 1 unter Fahrtgeld Steuerpflichtig steht...

                - - - Aktualisiert - - -

                Die Fahrtkosten und Übernachtungen trage ich aber alle ein wie bereits beschrieben?

                Verpflegungsmehraufwendungen wurden NICHT gezahlt...
                Zuletzt geändert von ; 15.07.2016, 22:03.

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                  #38
                  AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                  Alles, was in deiner Abrechnung als steuerpflichtig gekennzeichnet ist, muss dich nicht kümmern. Das ist in deinem bescheinigten Bruttolohn enthalten.

                  Verpflegungsmehraufwendungen bei der gleichen Auswärtstätigkeit sind auf 3 Monate beschränkt, sowohl für dich wie für die Erstattungen durch deinen AG.
                  Zuletzt geändert von Charlie24; 15.07.2016, 22:20.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #39
                    AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                    Ja also soll ich alles was in den Bescheinigungen als steuerfrei drin steht in die Zeilen eintragen was du gesagt hast bei Elster Formular und dann normal Übernachtungen, Fahrten wie auf der Bescheinigung z. B. 216 Fahrten a 5 km 0,60 Cent eintragen bei den Werbungskosten? Usw....

                    Lustig ist ja, dass das steuerfreie zusammen über die 12 Monate mehr ergibt als das was unter 17 steht...
                    Zuletzt geändert von ; 15.07.2016, 23:53.

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                      #40
                      AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                      In Zeile 50 schreibe ich dann die Fahrtkosten und Übernachtungen rein und die Summe (kann höher oder niedriger sein als das was ich dann in Zeile 51 eingebe)

                      In 51 kommt dann wie von dir geschrieben Übernachtungskosten und die steuerfreien Fahrtkosten...?

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                        #41
                        AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                        Es würde bei diesem Fall wenn ich in 50 das eingebe mit Übernachtung, Fahrten 0,60 Cent Unterkunft, Arbeit und 0,30 Heimatort zur Unterkunft... Und in 51 die steuerfreien Fahrten ca 300 Euro weniger als was in 17 auf der Lohnsteuerbescheinigung steht...

                        Den Rest weiß ich nicht wo ich den eintragen würde, bzw sollte...

                        Eine Frage, was passiert denn wenn ich das alles in 17 eintragen würde, das Finanzamt würde es anders zuordnen und einzig Elster Formular würde mir den falschen Erstattungsbetrag anzeigen oder?
                        Zuletzt geändert von ; 16.07.2016, 10:09.

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                          #42
                          AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                          Eine Frage, was passiert denn wenn ich das alles in 17 eintragen würde, das Finanzamt würde es anders zuordnen ...
                          Besprich das mit deinem Finanzamt! Das habe ich dir doch schon mal vorgeschlagen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #43
                            AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Besprich das mit deinem Finanzamt! Das habe ich dir doch schon mal vorgeschlagen.
                            Da erreichte ich leider keinen, weil dort krankheitsbedingt auch keine Vertretung ist. Daher meine Frage wo ich das nun genau eintragen kann und wie das mit den Fahrten aussieht bei den Werbungskosten.

                            Also alles in 51 was steuerfrei war.

                            In 50 die Fahrten und Übernachtungen von mir persönlich als Nachweis welche Kosten entstanden sind, damit man sieht ob ich das steuerfreie nachversteuert gehört bzw ob sogar Werbungskosten übrig sind die ich absetzen kann...

                            Zu den Fahrten halt die Frage ob da die 0,60 Cent korrekt sind zwischen Unterkunft und Arbeit wegen hin und Rückweg und bei 0,30 die Fahrten zwischen Heimatort und Unterkunft?

                            Steuerfreier Betrag in 51 zb 6000 Euro
                            Fahrten und Übernachtungen 8000 Euro

                            2000 Werbungskosten die ich absetzen kann?

                            Und

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                              #44
                              AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                              Ich würde halt alles vorbereiten würde es dann in ein normales Formular einfüllen und abschicken... Mit dem Hinweis, bei Rückfragen bitte an mich wenden und würde den Fall halt schildern... Keine Lust Fristen zu verpassen, habe schon einen Antrag gestellt, dass die Steuererklärung später abgeben kann... Habe geheiratet gehabt daher hätte ich ja bereits schon meine Erklärung abgeben müssen...

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                                #45
                                AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                                Zu den Fahrten halt die Frage ob da die 0,60 Cent korrekt sind zwischen Unterkunft und Arbeit wegen hin und Rückweg und bei 0,30 die Fahrten zwischen Heimatort und Unterkunft?
                                Entweder dürfen die tatsächlich gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg mit jeweils 30 Cent in Ansatz gebracht werden, was dann bezogen auf die Entfernungskilometer deine 60 Cent ergibt oder es gibt die Entfernungspauschale für Fahrten von der Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte.

                                Du darfst dich nicht allein daran orientieren, was dein Arbeitgeber dir steuerfrei erstattet, maßgeblich ist die steuerrechtliche Einordnung deiner Tätigkeit. Wenn das insgesamt Auswärtstätigkeit ist, dann darf jeder Kilometer mit 30 Cent geltend gemacht werden. Wenn eine doppelte Haushaltsführung vorliegen sollte, ist das wieder anders.

                                Wenn du das selbst nicht einordnen kannst, dann gehe zum Steuerberater oder tritt einem Lohnsteuerhilfeverein bei. Hier kannst du keine Steuerberatung erwarten, das wäre auch nicht zulässig.

                                Im Übrigen bleibe ich bei meiner Meinung, dass die Lohnsteuerbescheinigung deines AG unter Nr. 17 schlicht und einfach falsch ist.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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