AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen
Hallo Reinig,
zur Ansässigkeitsbescheinigung: OK, du meinst die Freistellung (ggf. auch nur teilweise) im Quellensteuerstaat. Das ist mir durchaus bekannt, ich lasse das aber in den meisten Fällen von der Bank machen. Und dort brauchte ich noch nie Bescheinigung, es reicht das die Bank meinen Status kennt (Wohnsitz und Staatsangehörigkeit). Bei mir sind es aber immer inländische Banken, vermutlich ist das der Unterschied.
Übrigens geht das lange nicht in allen Ländern, die Doppelbesteuerungsabkommen sind ein sehr komplexes Thema (nicht umsonst hatte ich auch nach dem Staat gefragt). Mit Bulgarien hab' ich keine Erfahrung (wie wohl die meisten), aber ich konnte herausfinden, dass die von 10% auf 5% reduzierten Steuern in Deutschland anrechenbar sind.
Mit der deutschen Steuer hat die Ansässigkeitsbescheinigung aber gar nichts zu tun, in der Erklärung trägt man einfach die Quellensteuer ein, je nach dem in KAP Zeile 50 oder 51 (Belege würde ich auch noch beilegen). Wenn dann trotzdem keine Anrechnung erfolgt dann gibt es einen Grund dafür, beispielsweise weil der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgenutzt wurde.
Ohne positive Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) erfolgt die Anrechnung zwar auch, aber sie wird wirklich nicht aufgeführt (da hatte Elster-Tester recht). In diesem Fall musst du einmal mit und einmal ohne Quellensteuer berechnen lassen und die Ergebnisse vergleichen.
Anlage AUS ist und bleibt falsch (soweit es sich um gewöhnliche Wertpapiere handelt, also nicht etwa um Beteiligungen an einer KG*).
*wie auch immer eine vergleichbare Rechtsform in Bulgarien auch heißen mag
Stefan
Hallo Reinig,
zur Ansässigkeitsbescheinigung: OK, du meinst die Freistellung (ggf. auch nur teilweise) im Quellensteuerstaat. Das ist mir durchaus bekannt, ich lasse das aber in den meisten Fällen von der Bank machen. Und dort brauchte ich noch nie Bescheinigung, es reicht das die Bank meinen Status kennt (Wohnsitz und Staatsangehörigkeit). Bei mir sind es aber immer inländische Banken, vermutlich ist das der Unterschied.
Übrigens geht das lange nicht in allen Ländern, die Doppelbesteuerungsabkommen sind ein sehr komplexes Thema (nicht umsonst hatte ich auch nach dem Staat gefragt). Mit Bulgarien hab' ich keine Erfahrung (wie wohl die meisten), aber ich konnte herausfinden, dass die von 10% auf 5% reduzierten Steuern in Deutschland anrechenbar sind.
Mit der deutschen Steuer hat die Ansässigkeitsbescheinigung aber gar nichts zu tun, in der Erklärung trägt man einfach die Quellensteuer ein, je nach dem in KAP Zeile 50 oder 51 (Belege würde ich auch noch beilegen). Wenn dann trotzdem keine Anrechnung erfolgt dann gibt es einen Grund dafür, beispielsweise weil der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgenutzt wurde.
Ohne positive Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) erfolgt die Anrechnung zwar auch, aber sie wird wirklich nicht aufgeführt (da hatte Elster-Tester recht). In diesem Fall musst du einmal mit und einmal ohne Quellensteuer berechnen lassen und die Ergebnisse vergleichen.
Anlage AUS ist und bleibt falsch (soweit es sich um gewöhnliche Wertpapiere handelt, also nicht etwa um Beteiligungen an einer KG*).
*wie auch immer eine vergleichbare Rechtsform in Bulgarien auch heißen mag
Stefan
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