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ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

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    #16
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Hallo Reinig,

    zur Ansässigkeitsbescheinigung: OK, du meinst die Freistellung (ggf. auch nur teilweise) im Quellensteuerstaat. Das ist mir durchaus bekannt, ich lasse das aber in den meisten Fällen von der Bank machen. Und dort brauchte ich noch nie Bescheinigung, es reicht das die Bank meinen Status kennt (Wohnsitz und Staatsangehörigkeit). Bei mir sind es aber immer inländische Banken, vermutlich ist das der Unterschied.
    Übrigens geht das lange nicht in allen Ländern, die Doppelbesteuerungsabkommen sind ein sehr komplexes Thema (nicht umsonst hatte ich auch nach dem Staat gefragt). Mit Bulgarien hab' ich keine Erfahrung (wie wohl die meisten), aber ich konnte herausfinden, dass die von 10% auf 5% reduzierten Steuern in Deutschland anrechenbar sind.

    Mit der deutschen Steuer hat die Ansässigkeitsbescheinigung aber gar nichts zu tun, in der Erklärung trägt man einfach die Quellensteuer ein, je nach dem in KAP Zeile 50 oder 51 (Belege würde ich auch noch beilegen). Wenn dann trotzdem keine Anrechnung erfolgt dann gibt es einen Grund dafür, beispielsweise weil der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgenutzt wurde.
    Ohne positive Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) erfolgt die Anrechnung zwar auch, aber sie wird wirklich nicht aufgeführt (da hatte Elster-Tester recht). In diesem Fall musst du einmal mit und einmal ohne Quellensteuer berechnen lassen und die Ergebnisse vergleichen.

    Anlage AUS ist und bleibt falsch (soweit es sich um gewöhnliche Wertpapiere handelt, also nicht etwa um Beteiligungen an einer KG*).

    *wie auch immer eine vergleichbare Rechtsform in Bulgarien auch heißen mag

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

      Reckoner und neysee zustimmend vielleicht noch einmal ein anderer Gedanke:

      Es geht insgesamt ja darum eine Doppelversteuerung zu vermeiden. WENN ich nun deutsche Zinserträge iHv 200 € hätte und bulgarische Zinserträge iHv 300 € UND die deutschen Zinserträge waren durch Freistellungsauftrag freigestellt und bei den bulgarischen Zinsen blieben 15 € (5 %) übrig, dann ist es vollkommen RICHTIG, dass Du die vom deutschen Fiskus nicht wiederbekommst, d.h. die Eintragung in Anlage KAP (richtig !) keine Auswirkung hat. Denn:

      WENN Du die 15 € vom deutschen Fiskus wiederbekämst, hättest Du keine DOPPELversteuerung, sondern per Saldo eine GAR NICHT-Versteuerung. Deswegen sagt § 32d Abs. 5 EStG auch, dass die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer, die auf diese Zinsen ENTFÄLLT, anzurechnen ist, höchstens in Höhe der deutschen Steuer. Wenn ich aber Zinserträge unter 801 € habe und damit auf Zinserträge überhaupt keine Steuer entfällt, kann ich bulgarische Steuer nunmal nur in Höhe von 15 €, höchstens 0 €, also in Höhe von 0 € anrechnen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #18
        AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

        Antworft für alle Interessierten:
        Der Steuerbescheid wurde erteilt, alle nach dem "Kochrezept" vom 25.08. eingetragenen Daten (einschließlich Anlage AUS!) wurden vom Finanzamt bearbeitet und bestätigt. Das Steuerergebnis ist genau so ausgefallen wie im "Online-Probelauf" dargestellt. Nur mit der Anlage AUS wird die im Ausland bereits gezahlte Quellensteuer (reduziert durch Ansässigkeitsbescheinigung) bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt - der gezahlte Betrag taucht in der Zeile unter "zu versteuern nach Grundtarif - abzüglich Handwerkerleistung -abzüglich ausländische Steuern(!!!!)" auf und wurde in vollem Umfang vom zu zahlenden Steuerbetrag abgezogen (mehr wollte ich nicht!).
        Warum dies nur so -nachvollziehbar anhand des Steuerbescheids- funktioniert, obwohl nach vielfach geäußerter Ansicht die Anlage AUS nicht auszufüllen wäre, könnte von Experten diskutiert werden - ich werde jedoch auch in den nächsten Jahren die Anlage AUS mit einreichen.

        Vielen Dank für alle Infos

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          #19
          AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

          weil es das FA vielleicht auch nicht gemerkt hat. Fehler passieren und manchmal hat man Glück.

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