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Steuerberechnung: zu zahlen

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    #31
    AW: Steuerberechnung: zu zahlen

    Ich frage mich, wieso du überhaupt Werbungskosten geltend machst
    Das darf doch wohl jeder machen wie er will!

    Da muss man doch nicht vorher manuell ausrechnen, ob da jetzt die 1.000,00 € erreicht werden oder nicht. So weit weg liegt sie doch gar nicht.

    Es könnte noch eine Kontoführungspauschale bis zur Nichtaufgriffsgrenze angegeben werden.
    Vielleicht bestand während der Ausbildung noch Berufsschulpflicht mit zusätzlichen Ausgaben für Fahrkarten.

    Von einer Steuerklärung ausfüllen verstehst du wirklich nichts.
    Auch diese Meinungsäußerung ist objektiv falsch!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      AW: Steuerberechnung: zu zahlen

      Hallo,

      welch ein Glück für diese Forum, dass es Charlie24 gibt.
      @Charlie24,
      deine Belehrungen und oft Wiederholungen von bereits Gesagtem kannst du dir sparen.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #33
        AW: Steuerberechnung: zu zahlen

        Charlie24, DANKE!
        Letztes Jahr hatte sie auch keine Werbungskosten (80 Tage x 10km x 0,30 + Arbeitsmittel 110,00), sie hat aber mehr als 300 € zurückbekommen. Deswegen habe dieses Jahr auch versucht.

        Und danke allen, die mir versuchen zu helfen.
        Zuletzt geändert von Tata; 24.01.2017, 16:18.

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          #34
          AW: Steuerberechnung: zu zahlen

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          welch ein Glück für diese Forum, dass es Charlie24 gibt.
          @Charlie24,
          deine Belehrungen und oft Wiederholungen von bereits Gesagtem kannst du dir sparen.
          Du machst dich der Majestätsbeleidigung schuldig, immerhin weiß der Herr, wie man Busse fahren lässt und kennt Herrn Söder persönlich.

          Ich habe nach fast 10 Jahren im Forum deswegen aufgegeben. Gedankt hat mir niemand. So schreibe ich nun woanders und lasse Adsense-Anzeigen einblenden. Ist viel entspannter und bringt ein paar Euro im Monat. Solltest du auch machen. Entspannt sehr.

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            #35
            AW: Steuerberechnung: zu zahlen

            Frage: Ist in der Anlage Vorsorgeaufwand die Zeile 11 richtig angekreuzt (mit "ja")?
            Und ist ganz sicher in der Anlage N die richtige Summe bei Solidaritätszuschlag, also der geleistete Betrag eingetragen?

            Vielleicht kannst du auch mal mit einem Brutto/Netto Rechner die jeweiligen Monatsabrechnungen prüfen, evtl sitzt da irgendwo ein Fehler.
            Zuletzt geändert von Febedie; 24.01.2017, 17:51.

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              #36
              AW: Steuerberechnung: zu zahlen

              Zitat von Febedie Beitrag anzeigen
              Frage: Ist in der Anlage Vorsorgeaufwand die Zeile 11 richtig angekeuzt (mit "ja")?
              Und ist ganz sicher in der Anlage N die richtige Summe bei Solidaritätszuschlag, also der geleistete Betrag eingetragen?
              Ja, ist angekreuz.
              Ja, ich habe schon 100 mal geprüft.
              Zuletzt geändert von Tata; 24.01.2017, 16:30.

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                #37
                AW: Steuerberechnung: zu zahlen

                Hallo,

                eigentlich sind wir ja schon soweit, dass kein Eintragungsfehler vorliegt und falls ein Arbeitgeber eben etwas falsch berechnet hat mit Lohnsteuer und Soli, bereinigt dies jetzt die Einkommensteuererklärung und das bei Steuerklasse I ohne besondere Werbungskosten oder Freibeträge meist eine kleine Nachzahlung entsteht ist durchaus normal, deshalb besteht ja auch meist keine Pflichtveranlagungsgrund.

                Tschüß

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                  #38
                  AW: Steuerberechnung: zu zahlen

                  Und wenn kein Pflichtveranlagungsgrund gegeben ist, muss man eine ausgefüllte Erklärung ja auch nicht an das Finanzamt übermitteln.

                  Dann war es eben eine kleine Fleißaufgabe. Nächstes Jahr kann das ja wieder anders ausgehen. Also speichern und für die Datenübernahme im nächsten Jahr aufheben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #39
                    AW: Steuerberechnung: zu zahlen

                    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                    ...und falls ein Arbeitgeber eben etwas falsch berechnet hat mit Lohnsteuer und Soli, bereinigt dies jetzt die Einkommensteuererklärung ...
                    Dann wüsste die TE zumindest, woran es liegt.

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Steuerberechnung: zu zahlen

                      Um (mögliche) Fehler eines Arbeitgebers beim Lohnsteuerabzug kümmert sich die Lohnsteueraußenprüfung, da muss sich der Arbeitnehmer nicht unbedingt Gedanken machen.

                      Solche Fehler sind für den Steuerpflichtigen oft auch gar nicht zu erkennen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #41
                        AW: Steuerberechnung: zu zahlen

                        Hallo,

                        >>>Letztes Jahr hatte sie auch keine Werbungskosten (80 Tage x 10km x 0,30 + Arbeitsmittel 110,00) ...

                        Dazu mal was: 80 Tage bedeutet wohl, dass auch nur 80 Tage gearbeitet wurde, oder? Und dann ist eine Steuererstattung immer sehr wahrscheinlich, die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, und wenn da viele Monate fehlen ...

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #42
                          AW: Steuerberechnung: zu zahlen

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Um (mögliche) Fehler eines Arbeitgebers beim Lohnsteuerabzug kümmert sich die Lohnsteueraußenprüfung, da muss sich der Arbeitnehmer nicht unbedingt Gedanken machen...
                          Natürlich muss ein Arbeitnehmer sich darum keine Gedanken machen, der TE könnte es aber helfen die Sache nachzuvollziehen. Und das scheint ihr zumindest nicht egal zu sein, wie die Berechnung der Nachzahlung zu Stande kommt.


                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          ...Dazu mal was: 80 Tage bedeutet wohl, dass auch nur 80 Tage gearbeitet wurde, oder? ...
                          Diese Aussage bezieht sich wohl auf das Vorjahr, hier geht es wohl um 137+85 = 222 Tage. Siehe dort:
                          Zitat von Tata Beitrag anzeigen
                          Fahrkosten
                          http://www.fotos-hochladen.net/view/...b4co7yp1me.jpg
                          Das heißt 137x10x0,30 + 85x8x0,30 = 675 + 110 + 200 + 80 =1005,00 -176,00 < 1000
                          "Was steht in der Berechnung als Summe "Werbungskosten"?
                          Steht nichts
                          http://www.fotos-hochladen.net/view/...fg85pb9i41.jpg

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                            #43
                            AW: Steuerberechnung: zu zahlen

                            Hallo,

                            @Febedie,

                            du musst dir eines zu Gemüte führen.
                            In diesem Forum hat Charlie24 das letzte Wort

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #44
                              AW: Steuerberechnung: zu zahlen

                              In diesem Forum hat Charlie24 das letzte Wort
                              Auf deine oberlehrerhaften Bemerkungen kann ich gut und gerne verzichten!

                              https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post222191

                              Manche Leute benehmen sich einfach nur kindisch, warum wohl?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #45
                                AW: Steuerberechnung: zu zahlen

                                Hallo,

                                >>>Diese Aussage bezieht sich wohl auf das Vorjahr, ...

                                Natürlich. Meine Anmerkung sollte auch nur die Aussage "... sie hat aber mehr als 300 € zurückbekommen." relativieren.


                                >>>Natürlich muss ein Arbeitnehmer sich darum keine Gedanken machen, der TE könnte es aber helfen die Sache nachzuvollziehen.

                                Warum eigentlich nicht? Schuldner der Steuer ist schließlich er.


                                @Charlie24 & FIGUL: Was ist denn mit euch los? (und ich meine dabei ausdrücklich beide)

                                Stefan
                                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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