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Günstigerprüfung in Anlage KAP

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    Günstigerprüfung in Anlage KAP

    Hallo,

    in der Anlage KAP habe ich die Günstigerprüfung gewählt. Entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften hat Elster die erklärten Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens mit einbezogen und die Abgeltungssteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. So weit, so gut.

    In der seit heute verfügbaren Programmversion erscheinen - trotz unveränderter Besteuerungsgrundlagen - die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr in der Steuerberechung. Es erfolgt auch keine Anrechnung der Abgeltungssteuer.

    Hat einer eine Erklärung für dieses veränderte Verhalten?

    Vielen Dank und schöne Grüße!

    #2
    AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

    Hallo Fiskus007,

    wenn es wirklich komplett unveränderte Daten sind, tippe ich auf einen Programmfehler, der in der neusten Elster-Version bereinigt ist.

    Bist du dir denn sicher, dass die Günstigerprüfung bei dir überhaupt Erfolg bringt? Vorraussetzung dafür ist nämlich (grob) ein zu versteuerndes Einkommen von unter 15.000 Euro (bzw. bei Ehepaaren 30.000 Euro) und nicht allzu hohe Kapitalertäge.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

      Hallo Stefan,

      Du hast Recht. Ich bin gar kein Fall der Günstigerprüfung sondern der Wahlveranlagung zum Abgeltungssteuersatz (Grund: Sparerfreibeträge wurden falsch verteilt).

      Vielen Dank für den Hinweis.

      Fiskus007

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        #4
        AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

        Darf ich mich hier mal einklinken und weiter fragen?

        Ich mache für meine Eltern, die sehr wohl ein Fall für die Günstigerprüfung sind, die Erklärung.

        Sie liegen wie in all den Jahren zuvor weit unter dem steuerpflichtigen Einkommen.
        Darum gab es die einbehaltene Kapitalertragssteuer und den drauf entfallenden Soli auch immer im Zuge der ESt-Veranlagung erstattet. Es war, weil in der Summe immer noch kein einkommensteuerpflichtiger Betrag rauskam auch nie Kirchensteuer fällig.

        Nun ist ja die komplette Erklärung hier neu aufgebaut.

        Ich habe schon den Eindruck, damit soll der Steuerpflichtige um die Wahrnehmung seiner Rechte gebracht werden. So kompliziert war es ja noch nie.

        Ich habe also angekreuzt Günstigerprüfung.
        Habe die Bruttozinsen eingetragen, für die Steuerbescheinigungen vorliegen.
        Habe die Angaben zur einbehaltenen Kapitalertragssteuer und dem Soli gemacht.
        Habe den kleinen dort verbrauchten Anteil des Sparerfreibetrages (29 Euro) in der oberen Zeile angegeben.
        Den großen Teil der 2 x 801,- abzüglich der 29 also aufgeteilt einmal 772,- und einmal 801,-habe ich in der Zeile darunter eingetragen.
        Sprich von den 29 abgesehen sind nur die Zinsen aufgeführt, für die kein Sparerfreibetrag mehr zur Verfügung stand.

        Nun rechnet das Programm aber nicht, Begründung ist genau oben beschriebener Sachverhalt.

        Ich habs auch mal ohne Kreuz bei Günstigerprüfung versucht. Da wird es noch schlimmer. Keine Erstattung aber Forderung der Kirchensteuer.

        Laut Plausi könnte ich es aber wohl so absenden, ich traue dem Frieden aber nicht.

        Was habe ich denn da verkehrt gemacht?

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          #5
          AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

          Hallo ConnyUM,

          bei der Günstigerprüfung (Zeile 4) darf in Zeile 14a nichts eingetragen werden, denn dort gehört der verbrauchte Sparer-Pauschbetrag bei NICHT erklärten Banken hin (im Zuge der Abgeltungsteuer muss man nicht immer alles angeben), für die Günstigerprüfung muss man aber alles angeben, es gibt also keine NICHT erklärten Erträge.

          >>>Habe die Bruttozinsen eingetragen, für die Steuerbescheinigungen vorliegen.
          Wenn das heißen soll, dass es noch weitere Kapitalerträge gab, für die aber keine Steuerbescheinigungen vorliegen, so ist dass auch nicht korrekt. Die Günstigerprüfung verlangt zwingend ALLE Kapitalerträge (praktisch wie früher).

          >>>für die kein Sparerfreibetrag mehr zur Verfügung stand
          Darf ich daraus schließen, dass die Kapitalerträge doch Höher als 29 Euro waren?

          Vielleicht nennst du mal (in diesem anonymen Forum) die Höhe der Kapitalerträge und die abgeführten Steuern (wichtig zur Günstigerprüfung: Alle, natürlich auch die Freigestellten). Dann könnte ich dir genau sagen, was wohin gehört.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

            Ja natürlich war das mehr.
            Ich habe auch schon gesehen das Thema war ja hier schon oft.

            Ich denke auch diese gefundene Antwort trifft es.

            Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge verlangt, dass in KAP auch ALLE Kapitaleínkünfte angegeben werden. Wenn du Zeile 14a (Pauschbetrag für NICHT erklärte Einkünfte) ausfüllst, unterstellt das Programm logischerweise, dass noch weitere Einkünfte vorliegen.
            Also: Alle Einkünfte angeben, in Z14 den genutzten Freibetrag angeben, Z14a leer lassen!
            __________________
            Mit freundlichen Grüssen - Kent


            Ich weiß nur die Zinsen, für die Erklärungen der Bank vorliegen. Brutto für beide zusammen 2400,-.
            Ich habe auch Probe gerechnet, bis auf eine kleine Abweichung sind genau davon die 25% einbehalten.
            Ich habe schon beim Probieren den Verdacht gehabt, "die Alten" blicken nicht durch oder ich sollte auf keinen Fall durchblicken, smile.


            Es war alles nur bei der Hausbank.

            Die Pauschbeträge sind also eindeutig ausgeschöpft und haben nicht gereicht.
            Ich gehe also davon aus, die Bank hat genau ab da bescheinigt und einbehalten wo der Pauschbetrag aufgebraucht war.

            Wäre es jetzt logisch wenn ich bei jedem die 801,- zu dem Betrag in Zeile 7 war es glaube ich dazu rechne und dann nur die Zeile 14 und nicht die Zeile 14a ausfülle?

            Ich glaube das gehe ich versuchen, aber nicht mehr heute.

            Das ist wirklich harte Arbeit hier.

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              #7
              AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

              Hallo ConnyUM,

              liegen dir den überhaupt richtige Steuerbescheinigungen vor, oder sind das irgendwelche Abrechnungen (da steht dann meist oben oder unten "KEINE STEUERBESCHEINIGUNG" mit drauf)? Denn die Bank darf nicht beliebig oder nur teilweise bescheinigen, etwa nur das, was über dem Freistellungsauftrag lag. Wenn es eine fehlerhafte Steuerbescheinigung ist, wird dir hier auch keiner helfen können, sondern nur die Bank.

              Ich erkläre den Antrag auf Günstigerprüfung trotzdem nochmal komplett:
              Zeile 4 ankreuzen
              In Zeile 7 alle Erträge von allen Banken eintragen (auch die Freigestellten).
              (Zeile 8ff und die weiteren Sonderfälle ab Zeile 15 spare ich mir hier, da wohl nicht vorhanden.)
              In Zeile 14 gehört der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag.
              Zeile 14a leer lassen.
              In Zeile 49, 50 und ggf. 51 gehören die bankseitig abgeführten Steuern.

              Das wars, also nur ein Kreuz und vier Beträge, eigentlich ganz einfach.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

                Wenn ich schon so gefragt werde.

                Es lagen sonst immer Bescheinigungen vor, die auch all die Jahre anerkannt wurden.
                Immer die selbe Hausbank.

                Ab dem Jahr 2009 ist da was vom Vermögen umgeschichtet worden.

                Für ein Konto liegt eine Steuerbescheinigung vor.

                Die anderen Angaben befinden sich elektronisch ins Sparbuch eingetragen.
                Nettozinsen, Kap.Steuer und Soli.

                Mir gefiel das gleich nicht. Aber angeblich gabs nicht mehr von der Bank.
                Ich wollte jetzt eigentlich Kopien, der Sparbücher beilegen.

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                  #9
                  AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

                  Hallo,

                  für die Anrechnung der einbehaltenen Steuern bei Zinszahlungen ist zwingend die Vorlage einer Steuerbescheinigung erforderlich. Kopien von Zinsbuchungen oder Sparbüchern, in den Zinszahlung und Steuereinbehalt ersichtlich sind, werden nicht ausreichen.

                  Ab 2009 versenden nicht mehr alle Banken Steuerbescheinigungen.

                  Noch mal zum nachlesen:

                  http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerbescheinigung

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                    #10
                    AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

                    Ähnliches Problem (Version 11.4.0.4316):
                    Zeile 4: ja
                    Zeile 7: Betrag angegeben
                    Zeile 14: Null angegeben, weil die Bank einen Fehler gemacht hat
                    Zeilen 49 und 50: angegeben.
                    Ergebnis: keine Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt oder erwähnt.
                    Das Komische: bei der Berechnung mit der alten Version 11.1.1.3768 werden die Einkünfte auch nicht berücksichtigt aber es erscheint die Zeile "Einkünfte aus Kapitalvermögen"(ohne jegliche Zahl).

                    Mit Elster ist jedes Jahr ein Drama: Fehler über Fehler. Z.B. ein normales Update ist nicht möglich (Gefasel von "Administratoren"). Das manuelle Update ist auch kein Vergnügen!

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                      #11
                      AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

                      Hallo adeodato,

                      einen Widerspruch musst du erstmal aufklären: Wenn du in Zeile 14 Null einträgst, kann es keine abgeführten Steuern in Zeile 49 und 50 geben. Eine Angabe ist sicherlich falsch.

                      Was für einen Fehler hat die Bank denn gemacht?

                      Und die Frage, ob die Günstigerprüfung überhapt sinnvoll ist, solltest du dir auch beantworten (siehe meinen Beitrag Nr.2).

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

                        Die Zeile 14 mit dem Wert NULL macht schon Sinn, wenn KEIN Pauschbetrag benutzt wurde. Wenn die Bank z.B die Freistellung nicht berücksichtigt hat, wird logischerweise für diese Erträge auch kein genutzter Pauschbetrag ausgewiesen. Meiner Meinung nach sollte in dem Fall folgendes ausgefüllt werden:
                        - Kreuz in 5,
                        - Zeile 14 = NULL,
                        - Zeile 14a der evtl. bei anderen Banken ausgenutzte Pauschbetrag oder auch NULL
                        - die anderen Angaben in 7,49,50
                        mfg. - Kent

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                          #13
                          AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

                          Hallo Kent,

                          oh ja, Entschuldigung, kann natürlich sein. Ich hatte einen schlimmen Denkfehler.

                          Sorry, ich habe gerade keine Zeit mehr, vielleicht schreibe ich heute nachmittag noch etwas. Jedenfalls geht Z14a gemeinsam mit Z4 auch nicht. EDIT @Kent: Der Einwand war auch auf die schnelle, dabei hattest du ja schon von Z4 auf Z5 geändert, war also korrekt. Nichts für ungut.

                          MfG Stefan
                          Zuletzt geändert von reckoner; 26.04.2010, 14:49.
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

                            Hallo nochmal,

                            jetzt habe ich wieder ein bisschen Zeit.

                            Ich verstehe es jetzt so, dass kein Freistellungsauftrag gestellt wurde (bzw. die Bank ihn nicht berücksichtigt hat). Für einen solchen Fall ist nicht die Günstigerprüfung (Z4) zu wählen, sondern der Antrag zur Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge (Z5); und ja, die bestimmten Kapitalertäge können unter Umständen auch alle Kapitalerträge sein.
                            Die Günstigerprüfung funktioniert auch parallel dazu, falsch gewünscht.

                            Also:
                            Zeile 5 ankreuzen
                            Zeile 7 (und ggf. die folgenden) ausfüllen
                            Zeile 14 eintragen (hier Null)
                            Zeile 14a eintragen (hier wohl auch Null, da ich von nur einer Bank ausgehe*)
                            Zeile 49, 50 und ggf. 51 ausfüllen

                            * falls es doch noch weitere Banken gab, so gehören entweder deren Erträge auch in die Zeilen 7ff (nebst Steuern in die Zeilen 49ff), oder der dort in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag in Zeile 14a.

                            MfG Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

                              Danke Reckoner. Es ist so: die Bank hat verschlampt. Mit 5,7,14, 14a, 49 und 50 funktioniert es. Die Günstigerprüfung wird auch ohne 4 durchgeführt. Die Frage ist: warum merkt er nicht selbst, dass der Steuereinbehalt falsch ist? Wenn man auch 4 ankreuzt, meckert er: "nicht alle Kapitalerträge wurden deklariert" ????
                              Aber man muss Elster nicht wirklich verstehen.

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