Hallo,
in der Anlage KAP habe ich die Günstigerprüfung gewählt. Entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften hat Elster die erklärten Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens mit einbezogen und die Abgeltungssteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. So weit, so gut.
In der seit heute verfügbaren Programmversion erscheinen - trotz unveränderter Besteuerungsgrundlagen - die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr in der Steuerberechung. Es erfolgt auch keine Anrechnung der Abgeltungssteuer.
Hat einer eine Erklärung für dieses veränderte Verhalten?
Vielen Dank und schöne Grüße!
in der Anlage KAP habe ich die Günstigerprüfung gewählt. Entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften hat Elster die erklärten Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens mit einbezogen und die Abgeltungssteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. So weit, so gut.
In der seit heute verfügbaren Programmversion erscheinen - trotz unveränderter Besteuerungsgrundlagen - die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr in der Steuerberechung. Es erfolgt auch keine Anrechnung der Abgeltungssteuer.
Hat einer eine Erklärung für dieses veränderte Verhalten?
Vielen Dank und schöne Grüße!
Kommentar