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    #31
    Jetzt muss ich mal üben, ob ich das so hin kriege.
    Ich habe mal einen Blick in die älteren Formulare geworfen. Zeilennummern haben sich seit 2016 bzw. 2017 in jedem Fall geändert, z. B. bei den Vorsteuerbeträgen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Hallo Forum,

      eine kurze Frage zur Jahresumsatzsteuererklärung 2021 als Kleinunternehmer Photovoltaikanlage:

      sehe ich das richtig, dass ich in Zeile 34 die Summe der in der Umsatzsteuervornameldung der 4 Quartale 2021 angegebenen Beträge (Zeile 81 Umsatzsteuer-Voranmeldung) angebe?

      VG

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        #33
        sehe ich das richtig, dass ich in Zeile 34 die Summe der in der Umsatzsteuervornameldung der 4 Quartale 2021 angegebenen Beträge (Zeile 81 Umsatzsteuer-Voranmeldung) angebe?
        Wenn du wirklich die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst, warum hast du dann überhaupt Voranmeldungen abgegeben ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #34
          Problem 1: - uralten Beitrag ausgegraben, so dass die zuvor getätigten Antworten ggf. nicht mehr passen da die Zeilen geändert wurden
          Problem 2: - es werden steuerliche Begrifflichkeiten verwendet ohne zu Wissen was diese bedeuten
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #35
            Hallo

            Da ich keinen Extra-Thread aufmachen wollte, stelle ich hier meine Frage.

            Ich habe meine PV-Anlage im April 2021 angefangen aufzubauen und im Februar 2022 in Betrieb genommen.
            Für das 1. Quartal 2022 habe ich eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht, nachdem ich dieses Jahr dem Finanzamt die Inbetriebnahme mitgeteilt und eine Steuernummer bekommen habe.

            Ich verzichte auf die Kleinunternehmerregelung und habe bereits Einkommensteuererklärung samt EÜR abgegeben.

            Jetzt muss ich noch die Umsatzsteuererklärung für 2021 machen.

            Da ich keine Voranmeldungen 2021 gemacht habe und die Anlage auch noch nicht im Betrieb war, möchte ich lediglich wissen, in welcher Zeile ich die Anschaffungskosten der PV-Anlage geltend machen muss, damit ich die gezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalte?

            Gruß Matthias

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              #36
              in welcher Zeile ich die Anschaffungskosten der PV-Anlage geltend machen muss,
              Die Anschaffungskosten selbst gehören nicht in die Umsatzsteuererklärung, nur die in Rechnung gestellten Vorsteuern sind

              bei Mein ELSTER auf Seite 11 in Zeile 122 (Kennzahl 320) einzutragen. Eigentlich sollte man die Vorsteuern sofort nach Erhalt

              der Rechnungen über die Voranmeldung geltend machen. Es bringt im Übrigen nichts, solche Fragen an alte Threads anzuhängen.

              ElsterFormular gibt es nicht mehr und die Zeilennummern haben sich seit 2017 auch mehrfach geändert.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #37
                Hallo Forum,

                im Jahr 2021 habe ich meine 9 KWp - Anlage in Betrieb genommen. Die Kleinunternehmerregelung habe ich nicht in Anspruch genommen. Eine Umsatzsteuervoranmeldung wurde nicht gemacht.
                Ich habe jetzt in meiner Umsatzsteuererklärung für 2021 folgende Zeilen befüllt:
                38 - Nettoumsatz lt. Abrechnung Versorger
                39 - Eigenverbrauch (pauschal 20 cent pro KWh)
                60 - Summe 38 + 39
                122 - Vorsteuer aus Rechnungen
                131 = Zeile 122

                Ist das Alles oder muss ich noch was beachten ?

                Gruß

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                  #38
                  Eigenverbrauch (pauschal 20 cent pro KWh)
                  Das wird bei der Umsatzsteuer wahrscheinlich nicht durchgehen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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