Jetzt muss ich mal üben, ob ich das so hin kriege.
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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sehe ich das richtig, dass ich in Zeile 34 die Summe der in der Umsatzsteuervornameldung der 4 Quartale 2021 angegebenen Beträge (Zeile 81 Umsatzsteuer-Voranmeldung) angebe?
Freundliche Grüße
Charlie24
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Problem 1: - uralten Beitrag ausgegraben, so dass die zuvor getätigten Antworten ggf. nicht mehr passen da die Zeilen geändert wurden
Problem 2: - es werden steuerliche Begrifflichkeiten verwendet ohne zu Wissen was diese bedeutenMit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Hallo
Da ich keinen Extra-Thread aufmachen wollte, stelle ich hier meine Frage.
Ich habe meine PV-Anlage im April 2021 angefangen aufzubauen und im Februar 2022 in Betrieb genommen.
Für das 1. Quartal 2022 habe ich eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht, nachdem ich dieses Jahr dem Finanzamt die Inbetriebnahme mitgeteilt und eine Steuernummer bekommen habe.
Ich verzichte auf die Kleinunternehmerregelung und habe bereits Einkommensteuererklärung samt EÜR abgegeben.
Jetzt muss ich noch die Umsatzsteuererklärung für 2021 machen.
Da ich keine Voranmeldungen 2021 gemacht habe und die Anlage auch noch nicht im Betrieb war, möchte ich lediglich wissen, in welcher Zeile ich die Anschaffungskosten der PV-Anlage geltend machen muss, damit ich die gezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalte?
Gruß Matthias
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in welcher Zeile ich die Anschaffungskosten der PV-Anlage geltend machen muss,
bei Mein ELSTER auf Seite 11 in Zeile 122 (Kennzahl 320) einzutragen. Eigentlich sollte man die Vorsteuern sofort nach Erhalt
der Rechnungen über die Voranmeldung geltend machen. Es bringt im Übrigen nichts, solche Fragen an alte Threads anzuhängen.
ElsterFormular gibt es nicht mehr und die Zeilennummern haben sich seit 2017 auch mehrfach geändert.Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo Forum,
im Jahr 2021 habe ich meine 9 KWp - Anlage in Betrieb genommen. Die Kleinunternehmerregelung habe ich nicht in Anspruch genommen. Eine Umsatzsteuervoranmeldung wurde nicht gemacht.
Ich habe jetzt in meiner Umsatzsteuererklärung für 2021 folgende Zeilen befüllt:
38 - Nettoumsatz lt. Abrechnung Versorger
39 - Eigenverbrauch (pauschal 20 cent pro KWh)
60 - Summe 38 + 39
122 - Vorsteuer aus Rechnungen
131 = Zeile 122
Ist das Alles oder muss ich noch was beachten ?
Gruß
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Eigenverbrauch (pauschal 20 cent pro KWh)Freundliche Grüße
Charlie24
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