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Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

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    #31
    AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

    Das ist tatsächlich einer dieser Punkte, an dem das deutsche Steuerrecht (noch) verrückter wird, als ohnehin schon:

    Für die Frage nach dem Kindergeld / Kinderfreibetrag wird ein einheitliches Studium (Bachelor / Master) als einheitliche erste Berufsausbildung angesehen.

    Für die Frage, ob das Kind einen Sonderausgaben- oder Werbungskostenabzug aus den entstandenen Aufwendungen hat, gilt der Bachelor als Abschluss der ersten Berufsausbildung bzw. des ersten Studiums. Der Master-Studiengang ist in diesem Fall dann die zweite Ausbildung.

    So seltsam sich das anhört, aber die Kinder können (während der Master-Studienzeit) gleichzeitig in einem ersten und zweiten Studium sein (je nachdem, um welche steuerrechtliche Vorschrift es gerade geht).

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      #32
      AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

      Unabhängig von der steuerrechtlichen Beurteilung habe ich jetzt mal bei ElsterFormular getestet, ob bei Annahme einer abgeschlossenen Erstausbildung richtig bzw. überhaupt gerechnet wird

      und die Zeilen 21 bis 23 alle bejaht sowie einen Beschäftigungszeitraum für einen Minijob und eine vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit angegeben.

      ElsterFormular rechnet mit diesen Angaben korrekt, bei Mein ELSTER habe ich es noch nicht ausprobiert.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #33
        AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

        Auch in Mein ELSTER funktioniert bei mir die Steuerberechnung fehlerfrei!

        Dort habe ich zusätzlich die Frage in Zeile 24 (andere Erwerbstätigkeiten) verneint, nachdem ich vorher die Zeile 22 und 23 bejaht hatte.

        Bei ElsterFormular hatte ich in Zeile 24 nichts angekreuzt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #34
          AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Auch in Mein ELSTER funktioniert bei mir die Steuerberechnung fehlerfrei!

          Dort habe ich zusätzlich die Frage in Zeile 24 (andere Erwerbstätigkeiten) verneint, nachdem ich vorher die Zeile 22 und 23 bejaht hatte.

          Bei ElsterFormular hatte ich in Zeile 24 nichts angekreuzt.
          Habe ich jetzt das gleiche gemacht und die Steuerberechnung funktioniert nicht.
          Vielleicht liegt das bei Angaben zum 2 Kind.
          Mein Sohn ist 23 Jahre alt,auswärtige Unterbringung, für 2017 habe ich auch Kindergeld bekommen.
          Wenn ich bei Ihm alles mit ja beantworte, funktioniert die Berechnung nicht, wenn ich das aber mit nein ankreuze, funktioniert die Steuerberechnung.
          Was mache ich falsch?
          Und noch eine Frage. Ich habe auch für meine 25 jährige Tochter Anlage Unterhalt ausgefüllt. Sie hat bis ende September Bafög erhalten. Muss ich das auch eintragen? Die Hälfte muss sie doch zurück zahlen?
          Zuletzt geändert von Eli23; 05.04.2018, 16:19.

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            #35
            AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

            Und noch eine Frage. Ich habe auch für meine 25 jährige Tochter Anlage Unterhalt ausgefüllt. Sie hat bis ende September Bafög erhalten. Muss ich das auch eintragen? Die Hälfte muss sie doch zurück zahlen?
            Das erhaltene Bafög ist -ohne den Darlehensanteil- in der Zeile 53 der Anlage Unterhalt zu erklären!

            Die Hilfe sagt hierzu:

            Außerdem vermindert sich der Höchstbetrag stets um Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten.
            Als Darlehen gewährte Leistungen werden nicht angerechnet.

            Mit der Berechnungsthematik kann ich mich momentan nicht weiter befassen. Ich habe nur für ein Kind gerechnet, bei dem im Laufe des Jahres 2017 wegen der Altersgrenze der Kindergeldanspruch weggefallen ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #36
              AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

              Hallo Charlie,
              Ich möchte mich ganz herzlich für deine Hilfe bedanken.
              Liebe Grüße
              Eli

              - - - Aktualisiert - - -

              Und jetzt wirklich allerletzte Frage.
              Soll ich das BAföG in der Unterhalt Anlage für das ganzes Jahr eintragen oder erst die Zahlungen ab Mai?
              Sowie das Unterhalt ab Mai, obwohl ich ihr das ganzes Jahr Geld überweisen habe?
              Danke voraus

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                #37
                AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                Für die Zeit mit Kindergeldanspruch kannst du keine Unterhaltsleistungen geltend machen, das geht erst ab Juni 2017!

                Dementsprechend musst du auch das Bafög erst ab Juni erklären.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #38
                  AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                  Danke Charlie😀

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                    #39
                    AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                    Heureka!

                    Ich hatte ursprünglich nur für ein Kind gerechnet, bei dem im Laufe des Jahres 2017 wegen der Altersgrenze der Kindergeldanspruch weggefallen ist.

                    Nach Anlage eines 2. volljährigen Kindes mit auswärtiger Unterbringung konnte ich den Fehler in Mein ELSTER jetzt endlich nachstellen.

                    Entferne ich eines der beiden Kinder, funktioniert die Steuerberechnung. Hierfür spielt es keine Rolle, ob ich das Kind mit dem ganzjährigen Kindergeldanspruch oder das mit dem Anspruch bis Mai (bzw. bei mir Juni) entferne.

                    Ergebnis: Es handelt sich also um einen Fehler im Berechnungsmodul!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #40
                      AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                      Jetzt habe ich den Fehler auch in ElsterFormular nachstellen können, er tritt also auch dort auf!

                      Er tritt auf, wenn bei dem Kind mit ganzjährigem Kindergeldanspruch die Frage nach der abgeschlossenen Erstausbildung in Zeile 21 bejaht wird.

                      Bei dem Kind, dessen Kindergeldanspruch im Laufe des Jahres 2017 endete, führt die Bejahung der Frage in Zeile 21 hingegen nicht zu einem Abbruch der Berechnung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #41
                        AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Jetzt habe ich den Fehler auch in ElsterFormular nachstellen können, er tritt also auch dort auf!

                        Er tritt auf, wenn bei dem Kind mit ganzjährigem Kindergeldanspruch die Frage nach der abgeschlossenen Erstausbildung in Zeile 21 bejaht wird.

                        Bei dem Kind, dessen Kindergeldanspruch im Laufe des Jahres 2017 endete, führt die Bejahung der Frage in Zeile 21 hingegen nicht zu einem Abbruch der Berechnung.
                        Hallo,

                        Fall in EF:
                        Kind volljährig. Anspruch KG danzjährig, Zeile 21 ja, auswärtige Unterbringung-Ausland
                        kein Abbruch. Berechnung erfolgreich

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #42
                          AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Jetzt habe ich den Fehler auch in ElsterFormular nachstellen können, er tritt also auch dort auf!

                          Er tritt auf, wenn bei dem Kind mit ganzjährigem Kindergeldanspruch die Frage nach der abgeschlossenen Erstausbildung in Zeile 21 bejaht wird.

                          Bei dem Kind, dessen Kindergeldanspruch im Laufe des Jahres 2017 endete, führt die Bejahung der Frage in Zeile 21 hingegen nicht zu einem Abbruch der Berechnung.
                          Wenn beide Programme nicht richtig funktionieren, wozu soll man die weiter benutzen? Man investiert jede Menge Zeit und zum Schluss ist sowieso alles umsonst.
                          Ich werde jetzt bei der Anlage für zweites Kind die Zeilen 21-24 mit nein beantworten, und schicke es einfach ab, obwohl das nicht richtig ist.
                          Den für mein zweites Kind, 23 jährigen Sohn, mit ganzjährigem Kindergeldanspruch und ganzjährigen Ausbildung Freibetrag, Erstausbildung abgeschlossen, anschließend im Master, auswärts wohnend, mit Minijob müsste ich die Zeilen 21-24 mit ja beantworten.
                          Wenn bejaht wird, funktioniert die steuerberechnung nicht. Ist schon seltsam, dass mit einem Kind funktioniert es.

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                            #43
                            AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                            Falsche Angaben kannst Du natürlich zum Zweck der Steuerberechnung machen. Vor dem Senden solltest Du diese aber wieder richtigstellen.

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                              #44
                              Habe gerade die gleiche Fehlermeldung bekommen.
                              Nach langer Suche (und Abprüfung aller Hinweise hier - danke dafür!) lag es daran, dass mein Kind während des Jahres umgezogen war und ich auf Seite 3 des Formulars unter "Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs ...." eine zweite Adresse hinzugefügt hatte (1. Adresse vom 1.1.-30.9, 2. Adresse vom 1.10.-31.12.).

                              Habe die zweite Adresse mal testweise gelöscht und das "vom-bis" bei der ersten Adresse auf's ganze Jahr gesetzt - dann funktioniert die Steuerberechnung.
                              Sieht für mich nach einem Programmfehler aus.
                              Ich nutze ElsterFormular 21.3.0.6 Rev. 27289

                              Als Gegenversuch habe ich danach die zweite Adresse erneut eingegeben und "vom-bis" entspr. angepasst - dann funktionierte die Steuerberechnung trotzdem!!
                              (Ich habe für die Eingaben "vom-bis" jeweils den Tool-Kalender genutzt, also die Daten nicht manuell eingegeben).
                              Warum es also zu der Fehlermeldung kam, kann ich so nicht sagen. Steuerzeichen?

                              Grüße
                              grmblwrz

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