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EÜR für Photovoltaikanlage

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    EÜR für Photovoltaikanlage

    Für meine Photovoltaikanlage habe ich bisher immer eine -formlose- Einnahmeüberschußberechnung erstellt. Muß man seit neuestem die EÜR des Finanzamts (Elster) benutzen oder kann ich weiterhin verfahren wie bisher?

    #2
    AW: EÜR für Photovoltaikanlage

    § 60 EStDV
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: EÜR für Photovoltaikanlage

      Habe den § 60 jetzt durchgelesen. Weiß aber immer noch nicht, geht es wie bislang (formlose Berechnung von mir) oder will das Finanzamt jetzt, da die Steuererklärung jetzt beleglos eingereicht wird, eine formelle EÜR mit dem Programm von Elster!

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        #4
        AW: EÜR für Photovoltaikanlage

        Zitat von Radler06 Beitrag anzeigen
        Habe den § 60 jetzt durchgelesen. Weiß aber immer noch nicht, geht es wie bislang (formlose Berechnung von mir) oder will das Finanzamt jetzt, da die Steuererklärung jetzt beleglos eingereicht wird, eine formelle EÜR mit dem Programm von Elster!
        Hallo, frage einfach Dein Finanzamt, was es will.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: EÜR für Photovoltaikanlage

          Ab 2017 geht das nicht mehr formlos, du musst das amtliche Formular verwenden und die EÜR elektronisch übermitteln. § 60 Abs. 4 EStDV ist doch eindeutig:

          (4) 1Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt,
          ist die Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

          Wer in einem Forum schreiben kann, ist auch kein Härtefall! Eine Ausfüllhilfe findest du hier:

          http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: EÜR für Photovoltaikanlage

            Vielen Dank für die Auskunft. Ich hatte es befürchtet.

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              #7
              AW: EÜR für Photovoltaikanlage

              Zitat von Radler06 Beitrag anzeigen
              Vielen Dank für die Auskunft. Ich hatte es befürchtet.
              Hallo, allen, bei denen diese Diskussion ebenfalls Befürchtungen weckt möchte ich gerne Entwarnung geben. Ich habe die EÜR samt Anlageverzeichnis (Anlage AVEÜR) gerade online in Elster gemacht und bin ebenfalls der Meinung, wer hier einen Foreneintrag hinbekommt, für den ist das absolut machbar. Die oben von Charlie24 genannten Infos sind dabei sehr hilfreich. Und vor allem: In Zukunft könnt Ihr jedes Jahr das Formular aus dem Vorjahr als Vorlage nehmen. Das macht die Sache noch einfacher.

              Sonnige Grüße vom W

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