Für meine Photovoltaikanlage habe ich bisher immer eine -formlose- Einnahmeüberschußberechnung erstellt. Muß man seit neuestem die EÜR des Finanzamts (Elster) benutzen oder kann ich weiterhin verfahren wie bisher?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
EÜR für Photovoltaikanlage
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AW: EÜR für Photovoltaikanlage
§ 60 EStDVGruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
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AW: EÜR für Photovoltaikanlage
Zitat von Radler06 Beitrag anzeigenHabe den § 60 jetzt durchgelesen. Weiß aber immer noch nicht, geht es wie bislang (formlose Berechnung von mir) oder will das Finanzamt jetzt, da die Steuererklärung jetzt beleglos eingereicht wird, eine formelle EÜR mit dem Programm von Elster!Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
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AW: EÜR für Photovoltaikanlage
Ab 2017 geht das nicht mehr formlos, du musst das amtliche Formular verwenden und die EÜR elektronisch übermitteln. § 60 Abs. 4 EStDV ist doch eindeutig:
(4) 1Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt,
ist die Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.
Wer in einem Forum schreiben kann, ist auch kein Härtefall! Eine Ausfüllhilfe findest du hier:
http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=xFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: EÜR für Photovoltaikanlage
Zitat von Radler06 Beitrag anzeigenVielen Dank für die Auskunft. Ich hatte es befürchtet.
Sonnige Grüße vom W
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