Hallo zusammen,
ich habe Mitte Dezember 2019 meine Steuererklärung für 2014 abgegeben. So wie ich es immer bis jetzt gemacht habe (2018->2013, 2017->2012).
Bis jetzt gab es nie Probleme und ich habe immer ca. 300 EUR zurück erhalten.
Heute erhielt ich dann eine "Verfügung über Nichtveranlagung zur Einkommensteuer zum Solidaritätszuschlag zur Kirchensteuer".
Laut Elster sollte es dieses Mal eine Erstattung von ca. 230 EUR geben.
Im Grunde hat sich bei mir zwischen den Vorjahren und der aktuellen Steuererklärung nichts geändert. Über dem Grundfreibetrag bin ich durch meine Festanstellung deutlich drüber.
Kann mir bitte jemand von Euch sagen was dieses Dokument bedeutet... oder handelt es sich eventuell um einen Fehler des Mitarbeiters?
Herzlichen Dank.
ich habe Mitte Dezember 2019 meine Steuererklärung für 2014 abgegeben. So wie ich es immer bis jetzt gemacht habe (2018->2013, 2017->2012).
Bis jetzt gab es nie Probleme und ich habe immer ca. 300 EUR zurück erhalten.
Heute erhielt ich dann eine "Verfügung über Nichtveranlagung zur Einkommensteuer zum Solidaritätszuschlag zur Kirchensteuer".
Code:
Eine Veranlagung [x] zur Einkommensteuer [x] zum Solidaritätszuschlag [x] zur Kirchensteuer wird nicht durchgeführt weil bei unbeschränkter Steuerpflicht[INDENT]das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, die Voraussetzungen des §46 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für eine Veranlagung von Amtswegen nicht vorliegen und[/INDENT][INDENT=2]der Antrag auf Veranlagung nach §46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nicht innerhalb des Festsetzungsfrist nach §169 Abs. 2 AO gestellt wurde.[/INDENT]
Im Grunde hat sich bei mir zwischen den Vorjahren und der aktuellen Steuererklärung nichts geändert. Über dem Grundfreibetrag bin ich durch meine Festanstellung deutlich drüber.
Kann mir bitte jemand von Euch sagen was dieses Dokument bedeutet... oder handelt es sich eventuell um einen Fehler des Mitarbeiters?
Herzlichen Dank.
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