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Verfügung über Nichtveranlagung erhalten

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    Verfügung über Nichtveranlagung erhalten

    Hallo zusammen,

    ich habe Mitte Dezember 2019 meine Steuererklärung für 2014 abgegeben. So wie ich es immer bis jetzt gemacht habe (2018->2013, 2017->2012).
    Bis jetzt gab es nie Probleme und ich habe immer ca. 300 EUR zurück erhalten.

    Heute erhielt ich dann eine "Verfügung über Nichtveranlagung zur Einkommensteuer zum Solidaritätszuschlag zur Kirchensteuer".
    Code:
    Eine Veranlagung [x] zur Einkommensteuer [x] zum Solidaritätszuschlag [x] zur Kirchensteuer wird nicht durchgeführt weil
    bei unbeschränkter Steuerpflicht[INDENT]das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, die Voraussetzungen des §46 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für eine Veranlagung von Amtswegen nicht vorliegen und[/INDENT][INDENT=2]der Antrag auf Veranlagung nach §46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nicht innerhalb des Festsetzungsfrist nach §169 Abs. 2 AO gestellt wurde.[/INDENT]

    Laut Elster sollte es dieses Mal eine Erstattung von ca. 230 EUR geben.
    Im Grunde hat sich bei mir zwischen den Vorjahren und der aktuellen Steuererklärung nichts geändert. Über dem Grundfreibetrag bin ich durch meine Festanstellung deutlich drüber.

    Kann mir bitte jemand von Euch sagen was dieses Dokument bedeutet... oder handelt es sich eventuell um einen Fehler des Mitarbeiters?

    Herzlichen Dank.

    #2
    Hallo peter21,
    du bist eine Antragsveranlagung schriebt man dir ja auch und da geht es vier Jahre rückwirkend, du hättest als bis 31.12.2018 abgeben müssen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Du hast deine Erklärung für das Jahr 2014 zu spät eingereicht. Die Festsetzungsverjährung bei Antragsveranlagung beträgt 4 Jahre, ist also für

      das Jahr 2014 am 31.12.2018 eingetreten. Das Finanzamt hat die Veranlagung abgelehnt, da sie nicht innerhalb der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 AO

      beantragt wurde. Das steht doch alles im Bescheid.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für Eure Erklärungen. Damit ist nun alles klar für mich.

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          #5
          Zitat von peter21 Beitrag anzeigen
          Im Grunde hat sich bei mir zwischen den Vorjahren und der aktuellen Steuererklärung nichts geändert. Über dem Grundfreibetrag bin ich durch meine Festanstellung deutlich drüber.
          Etwas muss sich geändert haben, denn auch 2012 bzw. 2013 wären 2017 bzw. 2018 als Antragsveranlagung verfristet gewesen. Bei Pflichtveranlagung verlängern sich die 4 Jahre Frist jedoch um bis zu 3 Jahre, es müssen in diesen Zeiträumen somit Gründe für eine Erklärungspflicht vorgelegen haben. Also sowas wie Lohnersatzleistungen, Steuerklasse 6, vorhandener Verlustvortrag, Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte oder dass die Vorsorgepauschale höher war als die sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

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            #6
            Oder der Bearbeiter hat geschlafen und Du hast einfach Glück gehabt. Denke einfach nicht zu viel darüber nach und denke bei der Erklärung für 2016 daran. Für 2015 wäre es aber wichtig, ob das eine Pflichtveranlagung sein konnte -siehe vorherigen Beitrag von multi-, denn sonst ist damit auch Essig.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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