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Vorgehen nach Einspruch

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Vorgehen nach Einspruch

    Hier wurde doch offensichtlich schon vorsorglich Einspruch eingelegt. Jetzt wollte der TE wissen ob bzw. wie er diesen begründen soll.

    Davon abgesehen natürlich dass wir wieder mal keine echten Informationen haben.

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Vorgehen nach Einspruch

    Theorie und Praxis sind manchmal zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Außerdem kann auch vorsorglich Einspruch eingelegt werden.
    Zum Beispiel wie folgt

    "hiermit lege ich unter Wahrung der Form- und Fristvorschriften vorsorglich

    Einspruch

    gegen den oben genannten Steuerbescheid ein. "
    Zuletzt geändert von XaverWdg; 30.06.2018, 23:17.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Vorgehen nach Einspruch

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    § 357 der Abgabenordnung
    ... hier im speziellen Absatz 3.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Vorgehen nach Einspruch

    § 357 der Abgabenordnung
    (und das ist noch nicht der letzte § )

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Vorgehen nach Einspruch

    Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
    Ein Einspruch kann ohne große Begründung eingelegt werden.
    Es muss nur zum Ausdruck gebracht werden, dass man/frau mit dem Steuerbescheid so nicht einverstanden ist.
    Man muss schon schreiben, womit man konkret nicht einverstanden ist!

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Vorgehen nach Einspruch

    Ein Einspruch kann ohne große Begründung eingelegt werden.
    Es muss nur zum Ausdruck gebracht werden, dass man/frau mit dem Steuerbescheid so nicht einverstanden ist.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Vorgehen nach Einspruch

    Hallo Lexus9two,

    wenn du Einspruch einlegst, bist du ja mit irgend etwas im Steuerbescheid nicht einverstanden, wenn du eine Anlage in der Steuererklärung vergessen hast, kannst du darum bitten die fehlenden Angaben jetzt zu berücksichtigen.
    Durch das Einspruchsverfahren kann der Bescheid geändert werden.

    Du musst ja deinen Einspruch begründen, wenn das Finanzamt etwas gestrichen hat, steht es ja im Bescheid.

    Tschüß

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  • Basteltyp
    antwortet
    AW: Vorgehen nach Einspruch

    Hallo,

    ~~~Kann ich jetzt einfach nochmals eine Steuererklärung für das Jahr 2015 erstellen?
    im Prinzip schon. Wird das denn verlangt? Ist das Ergebnis des Einspruchs schon bekannt?

    Einfach so eine neue / korrigierte Erklärung hinterher zu schicken ist nicht gut.
    Eine Kontaktaufnahme zum Finanzamt / Sachbearbeiter wäre vorher sinnvoll.

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  • Lexus9two
    hat ein Thema erstellt Vorgehen nach Einspruch.

    Vorgehen nach Einspruch

    Hallo Zusammen,

    ich bin absoluter Neuling auf diesem Gebiet und verzeiht mir bitte wenn es die Frage bereits gegeben hat, aber ich konnte über die Suchfunktion nichts finden.
    Also ich habe meine Steuererklärung für die letzten vier Jahre abgegeben 2014-2017. Nun habe ich einen Einspruch gegen das Bescheid von 2015 eingelegt.

    Kann ich jetzt einfach nochmals eine Steuererklärung für das Jahr 2015 erstellen?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

    Gruß
    Lexus9two
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