Hallo zusammen,
gerade Mitteilung von der Sparkassenversicherung aus Briefkasten gezogen. Schreiben wie folgt: nach ³ 22a Einkommenssteuergesetz sind wir verpflichtet, die ausgezahlten Leistungen zu melden. Wir senden jährlich eine sogenannte Rentenbezugsmitteilung an die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen", zur Weiterleitung an die Landesfinanzbehörde. Wir haben € 295,80 an die ZfA gemeldet. Bitte berücksichtigen sie diesen Betrag ggf. bei der Einkommenssteuererklärung und ergänzen sie die Anlage R entsprechend.
Meine Frau bezieht keine Rente, arbeitet nur auf € 450,00 - Basis. Wo ist das einzutragen? Versicherung hat weder Seiten- noch Zeilennummer angegeben.
Gruß
Hugoles
gerade Mitteilung von der Sparkassenversicherung aus Briefkasten gezogen. Schreiben wie folgt: nach ³ 22a Einkommenssteuergesetz sind wir verpflichtet, die ausgezahlten Leistungen zu melden. Wir senden jährlich eine sogenannte Rentenbezugsmitteilung an die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen", zur Weiterleitung an die Landesfinanzbehörde. Wir haben € 295,80 an die ZfA gemeldet. Bitte berücksichtigen sie diesen Betrag ggf. bei der Einkommenssteuererklärung und ergänzen sie die Anlage R entsprechend.
Meine Frau bezieht keine Rente, arbeitet nur auf € 450,00 - Basis. Wo ist das einzutragen? Versicherung hat weder Seiten- noch Zeilennummer angegeben.
Gruß
Hugoles
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