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Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG

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    Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG

    Hallo zusammen,
    gerade Mitteilung von der Sparkassenversicherung aus Briefkasten gezogen. Schreiben wie folgt: nach ³ 22a Einkommenssteuergesetz sind wir verpflichtet, die ausgezahlten Leistungen zu melden. Wir senden jährlich eine sogenannte Rentenbezugsmitteilung an die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen", zur Weiterleitung an die Landesfinanzbehörde. Wir haben € 295,80 an die ZfA gemeldet. Bitte berücksichtigen sie diesen Betrag ggf. bei der Einkommenssteuererklärung und ergänzen sie die Anlage R entsprechend.
    Meine Frau bezieht keine Rente, arbeitet nur auf € 450,00 - Basis. Wo ist das einzutragen? Versicherung hat weder Seiten- noch Zeilennummer angegeben.
    Gruß
    Hugoles

    #2
    Eine Nummer enthält die Leistungsmitteilung auch nicht? Nummer 1 oder 2 usw.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein, nur den Text, den ich abgeschrieben habe, stand auf der Mitteilung. Schon bei der Versicherung angerufen, keiner konnte mir weiter helfen.
      Gruß
      Hugoles

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        #4
        Es ist vorgeschrieben, dass die Nummer der Leistungsmitteilung angegeben werden muss. Ohne die ist eine Zuordnung zur Anlage R schwierig.

        Ein pauschal versteuerter Minijob gehört überhaupt nicht in die Steuererklärung, andernfalls gibt es dafür eine Lohnsteuerbescheinigung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hab was gefunden. Anlage R, Seite 2, Leibrenten, Zeilen 14 - 20, werde aber noch das Finanzamt kontaktieren.
          Den Minijob muß ich eintragen, da hier Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden.
          Gruß
          Hugoles

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            #6
            Den Minijob muß ich eintragen, da hier Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden.
            Wenn er pauschal versteuert wird, müssen aber nur die Beiträge zur Rentenversicherung erklärt werden, nicht die Einkünfte.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von HUGOLES Beitrag anzeigen
              .....
              Den Minijob muß ich eintragen, da hier Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden.
              ....
              Hallo HUGOLES,

              den Minijob musst du trotzdem nicht eintragen, die bescheinigten Beiträge kommen lt. Eingabehilfe hierhin ->
              Wenn Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eigene Beiträge geleistet haben, können Sie den Arbeitnehmeranteil in Zeile 6 und den pauschalen Arbeitgeberanteil in Zeile 10 eintragen.

              Kann ich aus eigener Erfahrung dir bestätigen, meine Frau hatte jahrelang einen Minijob pauschal besteuert und ich habe nur die Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

              Tschüß

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                #8
                Hallo,

                HUGOLES

                Zitat: Hab was gefunden. Anlage R, Seite 2, Leibrenten, Zeilen 14 - 20

                Da machst du die Erklärung aber nicht mit ElsterFormular (dein ausgewähltes Forum)

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Mach schon mit Elster, bin aber noch nicht so konform im bedienen. Kann nur besser werden.
                  Gruß
                  Hugoles

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von HUGOLES Beitrag anzeigen
                    Mach schon mit Elster
                    ... aber nicht mit ElsterFormular. Oder?

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