Ich würde gerne den Trennungsunterhalt an meine werdende Ex-Frau als außergewöhnliche Belastung absetzen, da ein Einverständnis mit ihrer Unterschrift für eine Sonderausgabe aussichtslos ist. Bei Finanzamt und Steuerberater wurde mir jedoch gesagt, dass ein Absetzen als außergewöhnliche Belastung nicht möglich ist. Dennoch wird diese Möglichkeit auf vielen Websites genannt. Gibt es sie denn doch und wenn ja, wo müsste ich den Betrag im Elster Formular 2019 eintragen?
Vielen Dank im Voraus
Elmar Bierbaum
Vielen Dank im Voraus
Elmar Bierbaum
Kommentar