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Trennungsunterhalt als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen absetzen

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    Trennungsunterhalt als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen absetzen

    Ich würde gerne den Trennungsunterhalt an meine werdende Ex-Frau als außergewöhnliche Belastung absetzen, da ein Einverständnis mit ihrer Unterschrift für eine Sonderausgabe aussichtslos ist. Bei Finanzamt und Steuerberater wurde mir jedoch gesagt, dass ein Absetzen als außergewöhnliche Belastung nicht möglich ist. Dennoch wird diese Möglichkeit auf vielen Websites genannt. Gibt es sie denn doch und wenn ja, wo müsste ich den Betrag im Elster Formular 2019 eintragen?
    Vielen Dank im Voraus
    Elmar Bierbaum

    #2
    Schau dir mal die Anlage Unterhalt durch. Da gibt es die Zeile 38. Falls im Trennungsjahr noch eine Zusammenveranlagung gewählt wurde, ist die

    Geltendmachung von Unterhalt für das Trennungsjahr allerdings ausgeschlossen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die extrem schnelle Antwort. Ich schaue mir das gleich an. Im Trennungsjahr habe ich noch Zusammenveranlagung gewählt. 2019 ist das erste komplette Jahr mit getrennter Haushaltsführung, weshalb ich mich jetzt mit dieser Frage auseinandersetzen muss.

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        #4
        Habe Zeile 38 gerade angeschaut. Ich habe "Ehegatte" angekreuzt. Bei der vorläufigen Steuerberechnung kommt dann dieser Satz: Unterhaltsleistungen an den Ehegatten stellen keine agB dar.
        Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben

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          #5
          Ob es steuerlich etwas bringt, hängt allerdings von den Einkünften der Noch-Ehefrau ab. Im Moment funktioniert außerdem die Steuerberechnung

          beim Unterhalt in den meisten Fällen noch nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Sie hat keine Einkünfte. Sie bezieht Hartz IV. "Im Moment funktioniert außerdem die Steuerberechnung

            beim Unterhalt in den meisten Fällen noch nicht" - Meinst du damit, dass es noch zu früh im Jahr ist und die Berechnung später funktionieren wird?

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              #7
              Zitat von Saint Nectaire Fermier Beitrag anzeigen
              ... Meinst du damit, dass es noch zu früh im Jahr ist und die Berechnung später funktionieren wird?
              Hallo Saint Nectaire Fermier,

              ja das ist damit gemeint, es gab schon ein Update Ende Januar, aber der Fehler in der Steuerberechnung mit der Anlage Unterhalt ist noch offen -> mal sehen ob das nächste Update die Lösung bringt.

              Tschüß

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