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Umsatzsteuer private Kfz Nutzung

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    Umsatzsteuer private Kfz Nutzung

    Hallo,

    wo trage ich im Elsterformular-Umsatzsteuer die Umsatzsteuer für die private Kfz Nutzung ein ?

    Danke

    #2
    AW: Umsatzsteuer private Kfz Nutzung

    Das ist unterschiedlich, je nachdem ob es sich um die Jahreserklärung oder um die Voranmeldung handelt.

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      #3
      AW: Umsatzsteuer private Kfz Nutzung

      Bitte für beides.

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        #4
        AW: Umsatzsteuer private Kfz Nutzung

        Hallo novi,

        also in der Umsatzsteuererklärung ist das ganz normal die Zeile 38 oder Kennziffer 177 Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 Prozent.

        In der EÜR wäre das separat unter Betriebseinnahmen Seite 1 Zeile 19 oder Kennziffer 106 einzutragen (..aber danach hast du ja nicht gefragt)

        Tschüß

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von novi Beitrag anzeigen
        Bitte für beides.
        Hallo novi,
        und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung wäre das die Zeile 26 bzw. Kennziffer 81.

        Tschüß

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          #5
          AW: Umsatzsteuer private Kfz Nutzung

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          also in der Umsatzsteuererklärung ist das ganz normal die Zeile 38 oder Kennziffer 177 Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 Prozent.
          Ich hätte da eher auf Zeile 40 / Kz 179 getippt ("die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen").

          Falls nicht, warum nicht?

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuer private Kfz Nutzung

            Hallo mhanft,

            wo bist du unterwegs in welchem Formular ?

            In der Umsatzsteuererklärung Zeile 40 bzw. Kennziffer 179 steht ->Unentgeltliche Wertabgaben b.)Sonstige Leistungen nach § 3 Abs.9a UStG

            Tschüß

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              #7
              AW: Umsatzsteuer private Kfz Nutzung

              Zeile 40, Kennzahl 179 ist bei der Umsatzsteuererklärung schon richtig.

              In der Voranmeldung ist es, wie hier bereits richtig geschrieben, die Kennzahl 81.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Sorry, dass ich diesen Beitrag aus der Versenkung hole, aber ich glaube es ergibt Sinn, mich hier anzuschließen.

                Thema: Umsatzsteuervoranmeldung und ein geleastes Auto.
                Hintergrund: Ich führe ein Fahrtenbuch, da ich das Auto größtenteils für mein Gewerbe nutze und eher wenig KM privat fahre.

                Jetzt habe ich die Kosten und die geldwerten Vorteile (fiktiven Umsätze) anteilig errechnet und auch nach Mehrwertsteuerpflichtig und mehrwertsteuerfrei aufgeteilt.

                Klar, die 19% Geschichten trage ich in Kennzahl 81 bzw. Kennzahl 66 ein – die Frage ist nun, wo ich entsprechende Daten ohne Mehrwertsteuer eintrage?

                Bzw: Muss ich Mehrwertsteuerbefreiten Daten überhaupt irgendwo eintragen? Denn der Saldo dürfte sich ja eigentlich nicht ändern? Oder mach hier einen Denkfehler?

                Vielen Dank für eure Unterstützung!

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                  #9
                  Muss ich Mehrwertsteuerbefreiten Daten überhaupt irgendwo eintragen?
                  Ich wüsste jetzt nicht, wo die einzutragen wären.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ich wüsste jetzt nicht, wo die einzutragen wären.
                    Ich auch nicht, deswegen frag ich ;-)

                    Mal Spaß bei Seite: Also ich lasse diese Daten also einfach außen vor in Voranmeldung, da diese hier keinen Einfluss hätten und daher nicht relevant sind? Einfluss haben diese "Zahlen" ja dann erst bei meiner EÜR am Jahresende.

                    Ich will ja nur sichergehen, dass ich hier nichts falsch mach. Tatsache ist ja, dass ich im Voranmeldungsformular streng genommen nicht die Mehrwertsteuer eintrage, sondern die Nettobeträge und das Formular die entsprechende MwSt-Beträge selbst errechnet, daher bin ich auf den Gedanken gekommen, dass ich auch für MwSt-freie Einnahmen/Ausgaben eintragen muss. Hatte ich halt bisher noch keinen Fall

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                      #11
                      Echte steuerbefreite Einnahmen nach § 4 UStG müssen in der Voranmeldung angegeben werden, der umsatzsteuerfreie Anteil der privaten KFZ-Nutzung jedoch nicht,

                      in der EÜR natürlich schon.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Echte steuerbefreite Einnahmen nach § 4 UStG müssen in der Voranmeldung angegeben werden, der umsatzsteuerfreie Anteil der privaten KFZ-Nutzung jedoch nicht,

                        in der EÜR natürlich schon.
                        Super, vielen Dank für deine Unterstützung!

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