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also in der Umsatzsteuererklärung ist das ganz normal die Zeile 38 oder Kennziffer 177 Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 Prozent.
Ich hätte da eher auf Zeile 40 / Kz 179 getippt ("die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen").
Zeile 40, Kennzahl 179 ist bei der Umsatzsteuererklärung schon richtig.
In der Voranmeldung ist es, wie hier bereits richtig geschrieben, die Kennzahl 81.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Sorry, dass ich diesen Beitrag aus der Versenkung hole, aber ich glaube es ergibt Sinn, mich hier anzuschließen.
Thema: Umsatzsteuervoranmeldung und ein geleastes Auto.
Hintergrund: Ich führe ein Fahrtenbuch, da ich das Auto größtenteils für mein Gewerbe nutze und eher wenig KM privat fahre.
Jetzt habe ich die Kosten und die geldwerten Vorteile (fiktiven Umsätze) anteilig errechnet und auch nach Mehrwertsteuerpflichtig und mehrwertsteuerfrei aufgeteilt.
Klar, die 19% Geschichten trage ich in Kennzahl 81 bzw. Kennzahl 66 ein – die Frage ist nun, wo ich entsprechende Daten ohne Mehrwertsteuer eintrage?
Bzw: Muss ich Mehrwertsteuerbefreiten Daten überhaupt irgendwo eintragen? Denn der Saldo dürfte sich ja eigentlich nicht ändern? Oder mach hier einen Denkfehler?
Muss ich Mehrwertsteuerbefreiten Daten überhaupt irgendwo eintragen?
Ich wüsste jetzt nicht, wo die einzutragen wären.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Mal Spaß bei Seite: Also ich lasse diese Daten also einfach außen vor in Voranmeldung, da diese hier keinen Einfluss hätten und daher nicht relevant sind? Einfluss haben diese "Zahlen" ja dann erst bei meiner EÜR am Jahresende.
Ich will ja nur sichergehen, dass ich hier nichts falsch mach. Tatsache ist ja, dass ich im Voranmeldungsformular streng genommen nicht die Mehrwertsteuer eintrage, sondern die Nettobeträge und das Formular die entsprechende MwSt-Beträge selbst errechnet, daher bin ich auf den Gedanken gekommen, dass ich auch für MwSt-freie Einnahmen/Ausgaben eintragen muss. Hatte ich halt bisher noch keinen Fall
Echte steuerbefreite Einnahmen nach § 4 UStG müssen in der Voranmeldung angegeben werden, der umsatzsteuerfreie Anteil der privaten KFZ-Nutzung jedoch nicht,
in der EÜR natürlich schon.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Echte steuerbefreite Einnahmen nach § 4 UStG müssen in der Voranmeldung angegeben werden, der umsatzsteuerfreie Anteil der privaten KFZ-Nutzung jedoch nicht,
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