Hallo zusammen,
ich weiß das Thema wurde schon des Öfteren behandelt, jedoch glaube ich, dass mein Fall etwas spezieller ist.
Also:
Im Jahr 2019 habe ich einen Lehrgang zum Industriemeister absolviert. Es handelt sich um einen Vollzeitkurs und dieser lief von November 2018 - April 2019.
Soweit so gut. Meinen jetzigen Job habe ich im August angetreten.
Jetzt ist es so, dass ich durch die geringen Einnahmen aus nur 5 Monaten (August bis Dezember 2019) nicht soviel verdient habe, um alle Werbungskosten abzusetzen.
Kurz gesagt, ich trage mehr Werbungskosten ein, doch die Erstattung erhöht sich nicht.
Für mich klar, ich habe vermutlich einfach nicht mehr steuern bezahlt jedoch hätte ich noch Kosten abzusetzen.
(Mein Fehler war es auch den kompletten Kurs im Jahr 2019 zu bezahlen, und nicht schon im Vorjahr)
Jetzt zur Frage:
Habe auch ich die Chance über den Verlustvortrag, mir das Geld nachträglich im Steuerjahr 2020 erstatten zulassen?
Ich habe oft gelesen das bei Studenten, die Einkünfte negativ werden.
Bei mir ist das allerdings nicht der Fall.
Wenn die Möglichkeit besteht, muss ich nur den Haken auf dem Hauptvordruck setzen? (Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags)
Vielen Dank vorab
Gruß
Florian
ich weiß das Thema wurde schon des Öfteren behandelt, jedoch glaube ich, dass mein Fall etwas spezieller ist.
Also:
Im Jahr 2019 habe ich einen Lehrgang zum Industriemeister absolviert. Es handelt sich um einen Vollzeitkurs und dieser lief von November 2018 - April 2019.
Soweit so gut. Meinen jetzigen Job habe ich im August angetreten.
Jetzt ist es so, dass ich durch die geringen Einnahmen aus nur 5 Monaten (August bis Dezember 2019) nicht soviel verdient habe, um alle Werbungskosten abzusetzen.
Kurz gesagt, ich trage mehr Werbungskosten ein, doch die Erstattung erhöht sich nicht.
Für mich klar, ich habe vermutlich einfach nicht mehr steuern bezahlt jedoch hätte ich noch Kosten abzusetzen.
(Mein Fehler war es auch den kompletten Kurs im Jahr 2019 zu bezahlen, und nicht schon im Vorjahr)
Jetzt zur Frage:
Habe auch ich die Chance über den Verlustvortrag, mir das Geld nachträglich im Steuerjahr 2020 erstatten zulassen?
Ich habe oft gelesen das bei Studenten, die Einkünfte negativ werden.
Bei mir ist das allerdings nicht der Fall.
Wenn die Möglichkeit besteht, muss ich nur den Haken auf dem Hauptvordruck setzen? (Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags)
Vielen Dank vorab
Gruß
Florian
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