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    Verlustvortrag

    Hallo zusammen,

    ich weiß das Thema wurde schon des Öfteren behandelt, jedoch glaube ich, dass mein Fall etwas spezieller ist.
    Also:
    Im Jahr 2019 habe ich einen Lehrgang zum Industriemeister absolviert. Es handelt sich um einen Vollzeitkurs und dieser lief von November 2018 - April 2019.
    Soweit so gut. Meinen jetzigen Job habe ich im August angetreten.
    Jetzt ist es so, dass ich durch die geringen Einnahmen aus nur 5 Monaten (August bis Dezember 2019) nicht soviel verdient habe, um alle Werbungskosten abzusetzen.
    Kurz gesagt, ich trage mehr Werbungskosten ein, doch die Erstattung erhöht sich nicht.
    Für mich klar, ich habe vermutlich einfach nicht mehr steuern bezahlt jedoch hätte ich noch Kosten abzusetzen.
    (Mein Fehler war es auch den kompletten Kurs im Jahr 2019 zu bezahlen, und nicht schon im Vorjahr)

    Jetzt zur Frage:
    Habe auch ich die Chance über den Verlustvortrag, mir das Geld nachträglich im Steuerjahr 2020 erstatten zulassen?
    Ich habe oft gelesen das bei Studenten, die Einkünfte negativ werden.
    Bei mir ist das allerdings nicht der Fall.
    Wenn die Möglichkeit besteht, muss ich nur den Haken auf dem Hauptvordruck setzen? (Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags)

    Vielen Dank vorab
    Gruß
    Florian


    #2
    Hallo,

    ganz einfach: keine negativen Einkünfte - kein Verlustvortrag
    Was heisst? Jetzt ist es so, dass ich durch die geringen Einnahmen aus nur 5 Monaten (August bis Dezember 2019) nicht soviel verdient habe, um alle Werbungskosten abzusetzen.
    DEine WK kannst du immer absetzen.
    Ob es was bringt s.o.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Hi,
      erstmal danke für deine schnelle und detaillierte Antwort!
      Okey das heißt aber denke ich auch das, nehmen wir mal, ich schaffe es noch durch Werbungskosten die Einkünfte negativ zu bekommen. Dann sind diese vielleicht 50 Euro im Minus. Das bringt mir wahrscheinlich überhaupt nichts.
      (nur fürs Verständnis)

      kurz zusammengefasst, sobald die Erstattung nicht mehr steigt, kann ich aufhören Werbungskosten einzutragen weil mehr bekomme ich eh nicht. Ist das so richtig ?

      Danke nochmal
      gruss Florian

      Kommentar


        #4
        Nein, heißt es nicht. Du machst mit Deinem Steuerprogramm eine Berechnung und wenn dort der Gesamtbetrag der Einkünfte (NICHT zu versteuerndes Einkommen) negativ ist (= Werbungskosten sind höher als die Einnahmen), kannst Du Diesen Negativbetrag (= Verlust) wahlweise in das Jahr davor zurücktragen (= von 2019 nach 2018) oder in das Folgejahr (= 2020) vortragen. Ob das dann in 2018 oder 2020 eine Auswirkung hat, da es dort vom dortigen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird, das musst Du Deine Glaskugel fragen. Z.B: Wenn Dein Verlust 2019 50 € betrüge und der Gesamtbetrag der Einkünfte in 2018 und 2020 je 200 €, dann ist Deine Steuer in 2018 und 2020 sowieso 0 € und der Verlustvortrag oder Verlustrücktrag verpufft wirkungslos.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Auch dir erstmal danke für die Antwort!

          also in 2018 habe ich weitaus mehr als 200€verdient. Im Jahr 2018 war ich ja 10 Monate lang Vollzeit als Geselle beschäftigt.
          ich denke nur, das dann von dem gesamten Jahresbrutto, noch zB 50€ Verlustvortrag abgezogen werden, nicht den Reichtum bringt, den man sich erhofft.
          Weil um in 2019 wirklich negative Einkünfte zu erzielen, müsste ich schon sehr tief in die Trickkiste greifen, was vermutlich den Aufwand einfach nicht wert wäre.

          gruss
          Florian

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            #6
            Es gibt da keine Trickkiste! Wenn deine Werbungskosten 2019 tatsächlich höher waren als dein Bruttolohn 2019, wird der Gesamtbetrag der Einkünfte 2019 negativ.

            Dieser negative Betrag wird gesondert als Verlust festgestellt. Ob der rück- oder vorgetragen wird, kannst du über die Anlage Sonstiges Zeile 8 steuern.

            Solange der Gesamtbetrag der Einkünfte positiv bleibt und sei er noch so gering, gibt es weder einen Verlustrücktrag noch einen Verlustvortrag.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hi Charlie24,

              ich weiß das es das nicht gibt. Ich meine rein von der Theorie her und ein bisschen das ich es verstehe.
              das wenn es so wäre das mein Einkommen minimal negativ wäre, es keinen großen Effekt bringen würde.

              dein letzter Satz macht es allerdings klar, den meine Einkünfte werden positiv bleiben.

              ich hätte also den Lehrgang im Wert von ca. 2000 Euro nach allen Zuschüssen, besser 2018 bezahlt.
              Dann wäre alles besser aufgegangen.
              ich danke euch

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