Hallo liebe Forum-Mitglieder,
für den Veranlagungszeitraum 2017 muss die EÜR online eingereicht werden.
Ich erhalte eine Aufwandsentschädigung für meine Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied. Bis zu einer Summe von 2.400,- EUR ist diese Tätigkeit von der Steuer befreit.
Kann mir jemand sagen, wo ich diesen Freibetrag in der EÜR eintragen kann?
für den Veranlagungszeitraum 2017 muss die EÜR online eingereicht werden.
Ich erhalte eine Aufwandsentschädigung für meine Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied. Bis zu einer Summe von 2.400,- EUR ist diese Tätigkeit von der Steuer befreit.
Kann mir jemand sagen, wo ich diesen Freibetrag in der EÜR eintragen kann?
Kommentar