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EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)

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    EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)

    Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    für den Veranlagungszeitraum 2017 muss die EÜR online eingereicht werden.

    Ich erhalte eine Aufwandsentschädigung für meine Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied. Bis zu einer Summe von 2.400,- EUR ist diese Tätigkeit von der Steuer befreit.

    Kann mir jemand sagen, wo ich diesen Freibetrag in der EÜR eintragen kann?

    #2
    AW: EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)

    Ich würde diesen Freibetrag auf der Anlage EÜR in Zeile 23 bei Kennzahl 190 eintragen.

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      #3
      AW: EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)

      Der Vollständigkeit halber: Die Einnahmen kommen ganz normal in den Einnahmenbereich, meist in Zeile 11. Und in Zeile 23 dann der Betrag, der davon steuerfrei ist, also meist der selbe Betrag, höchstens 2.400 €.

      In der Einkommensteuererklärung in der Anlage S läuft das Spiel ähnlich. In Zeile 10 kommt der Gewinn NACH Abzug des steuerfreien Betrags, also häufig 0 €. Und in Zeile 44 stellst Du die Rechnung dar.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)

        Vielen Dank!

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          #5
          AW: EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)

          Wobei man natürlich bei einer Tätigkeit als Gemeinderat schon die speziellen Erlasse zu § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG berücksichtigen sollte!

          Das ist aber kein Thema der elektronischen Steuererklärung!

          https://www.steuernetz.de/lexikon/eh...che-taetigkeit
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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