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KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

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    #16
    AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

    Hallo,

    Ich hänge mich mal an diesen Thread dran, weil die Thematik ähnlich.

    Steuerklasse 3, gemeinsame Veranlagung.
    Ich habe nun in Anlage KAP alle meine Zinsen eingetragen. Für meine Frau habe ich keine Anlage KAP angelegt.
    Ich habe nur angekreuzt, dass von den Kapitalerträgen keine Kirchensteuer abgeführt wurde. Günstigerprüfung habe ich nicht angekreuzt.

    Diese Daten dem FA übertragen.
    Nun bekommen ich den Steuerbescheid vom FA. Deren Steuer ist ca. 50 Euro höher, als mir von Elster ausgerechnet. Es hängt eindeutig mit KAP zusammen. Im Text steht zwar, dass die "Günstigerprüfung ergeben hat, dass die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach der rechtslage 2004 zu einem günstigeren Ergebnis führt", aber hat dies mit dem selben Sachverhalt zu tun?
    Für wen ist das "günstiger" denn gedacht? für das FA oder für mich?

    Ich habe dann da ganze nochmal zum Test mit dem Kreuzchen für Günstigerprüfung auf Anlage KAP durchgeführt; dann noch eine Anlage KAP für die Ehefrau eingeführt (musste ich) und deren Werte alle mit 0 angegeben. Nun liege ich noch ca. 30 Euro unter dem Wert den Finanzamtes.

    Wieso gibt es diesen Unterschied zwischen der Ausrechnung von Elster und dem FA?
    Die Zahlen selbst, Zinsen, Einkommen usw. habe ich zig mal verglichen, dort gibt es keinen Unterschied.

    Vielen Dank für eine Rückmeldung

    Hans

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      #17
      AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

      Hallo Hans,

      erstmal, die von dir angesprochene Günstigerprüfung gehört zu einem anderen Thema (Vorsorgeaufwand), dort gibt es auch eine. Und grundsätzlich bedeutet "günstiger", dass es für den Steuerzahler besser ist.

      Welcher der beiden Rechnungen (Elster vs. Finanzamt) nun korrekt ist, kann man so pauschal nicht sagen. Es könnten Eingabefehler von dir vorliegen, aber auch beim Finanzamt gibt es schon mal Fehler.

      Wenn du nur die Kirchensteuernacherhebung (Zeile 6) gewählt hast, kannst du dir zumindest diese Kirchensteuer recht leicht selbst ausrechenen. Einfach die bankseitig abgeführten Kapitalertragsteuern mit dem Kirchensteuersatz (8 oder 9%) multiplizieren. Ich weiß jetzt aber nicht genau, ob dieser Einzelposten auch im Bescheid steht.
      Übrigens hätte es auch ausgereicht, nur die Steuern (KAP Zeile 49 und 50) anzugeben, die Erträge (KAP Zeile 7ff) sind nicht nötig.

      Wenn du mit der Günstigerprüfung (KAP) einen Unterschied bekommst, wäre es aber vielleicht besser gewesen, diese auch zu beantragen; dann natürlich mit allen Erträgen.

      Hast du nicht die Bescheiddatenabholung ausgewählt (beim Übertragen der Erklärung)? Denn damit könnten die Differenzen vielleicht deutlich werden.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #18
        AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

        Hallo Hans,

        Wenn du nur die Kirchensteuernacherhebung (Zeile 6) gewählt hast, kannst du dir zumindest diese Kirchensteuer recht leicht selbst ausrechenen. Einfach die bankseitig abgeführten Kapitalertragsteuern mit dem Kirchensteuersatz (8 oder 9%) multiplizieren. Ich weiß jetzt aber nicht genau, ob dieser Einzelposten auch im Bescheid steht.
        Übrigens hätte es auch ausgereicht, nur die Steuern (KAP Zeile 49 und 50) anzugeben, die Erträge (KAP Zeile 7ff) sind nicht nötig.

        Wenn du mit der Günstigerprüfung (KAP) einen Unterschied bekommst, wäre es aber vielleicht besser gewesen, diese auch zu beantragen; dann natürlich mit allen Erträgen.

        Hast du nicht die Bescheiddatenabholung ausgewählt (beim Übertragen der Erklärung)? Denn damit könnten die Differenzen vielleicht deutlich werden.

        MfG Stefan
        Hallo Stefan,

        Vielen Dank für die Antwort.

        Ich habe leider nicht die Bescheiddatenabholung gewählt; werde ich dann im nächsten Jahr wählen. ich wusste nicht, dass dies diesen Vorteil hat.

        Ich hatte im Vorfeld mit Elster Experimentiert und bei den Zinsen einmal mit und einmal ohne Günstigerprüfung ausprobiert. (Wobei ich bei der Günstiger Prüfung noch eine Anlage KAP für meien Frau anlegen musste, aber mit Nullen - vielleicht nicht richtig?).
        Dabei habe ich ohne Günstigerprüfung einen besseren Wert für mich herausbekommen, also weniger Steuern. Daher habe ich das auch nicht beantragt.

        In der Anlage KAP habe ich jedesmal die Summen meiner Banken in die Zeilen 7,8,9,14,49,50 eingetragen. Die Zahlen finde ich auch im Prinzip in dem steuerbescheid de FA wieder, sodass ich zunächst nicht von einem eingabefehler ausgehe.

        Ich verstehe nicht warum das FA einen anderen Wert herausbekommt. Wie gesagt, wenn ich ohne Günstigerprüfung probiere, ist die differenz 50 Euro, mit Günstigerprüfung 30 Euro zu meinen Ungunsten.

        Es geht mir jetzt weniger darum Widerspruch einzulegen, mich ärgert etwas, dass ich die beiden Verfahren nicht zusammenkriege.

        Hans

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          #19
          AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

          Hallo Hans,

          >>>Ich habe leider nicht die Bescheiddatenabholung gewählt; werde ich dann im nächsten Jahr wählen. ich wusste nicht, dass dies diesen Vorteil hat.

          Der Vergleich der erklärten Daten mit den im Bescheid anerkannten ist sogar der einzige Vorteil; einen schriftlichen Bescheid (per Post) gibt es in jedem Fall.


          >>>noch eine Anlage KAP für meien Frau anlegen musste, aber mit Nullen - vielleicht nicht richtig?

          Doch, das ist schon richtig. Bei der Günstigerprüfung müssen halt ALLE Kapitalerträge erklärt werden (einschließlich Ehepartner). Ansonsten MUSS man in der Regel gar keine KAP mehr abgeben, man KANN aber (und zwar auch nur für einen Ehepartner).


          >>>Dabei habe ich ohne Günstigerprüfung einen besseren Wert für mich herausbekommen, also weniger Steuern.

          Das kann nicht sein. Du hast aber sicherlich mit einer früheren Version von Elster gerechnet, da gab es noch einige Fehler, unter anderem wurde die Günstigerprüfung nicht richtig oder überhaupt nicht gemacht.
          Besorg dir mal die neueste Elster-Version (ab 11.5. funktioniert die KAP-Berechnung imho korrekt) und rechne nochmal nach, vielleicht wird es ja jetzt anders.

          MfG Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 09.07.2010, 21:50.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #20
            AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

            Danke für den Hinweis, ich habe vers 11.4. werde morgen mal mit 11.5. probieren

            Dachte das Ding macht immer automatisch updates.

            Hans

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              #21
              AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

              Hallo,

              So, ich habe nun die Version 11.5 installiert und komme nun exakt auf den gleichen Wert wie das Finanzamt.

              Wenn ich nun mit Günstigerprüfung pobiere, sind es tatsächlich 30 euro weniger.

              Schade, dass die Version, die ich Mitte Mai hatte (11.4) dies damals nicht richtig gerechnet hat.

              Könnte man jetzt Widerspruch einlegen und die Günstigerprüfung verlangen?

              Gruss und Vielen Dank

              Hans

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                #22
                AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                nur mal, damit ich vielleicht einen Teil der Systematik verstehe:
                Warum muß man bei den Vorsorgeaufwendungen und KAP eine Günstigerprüfung beantragen (i.a. möchte man doch möglichst wenig Steuern bezahlen) und beim Kindergeld/Kinderfreibetrag nicht?

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                  #23
                  AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                  Hallo,

                  @Hans: Innerhalb der Einspruchsfrist ist es überhaupt kein Problem, einfach einen Antrag auf Änderung stellen. Außerhalb der Frist würde es schwieriger, imho hier aber auch möglich.

                  @horstchen: Bei den Vorsorgeaufwendungen muss man das auch gar nicht (geschieht automatisch).
                  Bei den Kapitalerträgen gibt es aber verschiedene Gründe, warum man trotz Abgeltungsteuer die Anlage KAP abgeben will oder muss.
                  Wer beispielsweise nur seine falsch verteilten Freistellungsaufträge korrigiert haben möchte, braucht NICHT ALLE Kapitalerträge zu erklären, sondern nur die ein Bank (oder mehrere), bei der falsch freigestellt war.
                  Bei der Verrechnung von Altverlusten reicht es, sich eine Bank auszusuchen (oder mehrere), bei der aktuelle Kursgewinne in entsprechender Höhe vorlagen.
                  Und für den, der seiner Bank die Kirchenmitgliedschaft nicht angezeigt hat (Zeile 6), reicht sogar die Angabe der Steuern in Zeile 49 und 50.

                  Wer aber die Günstigerprüfung wünscht, muss ALLE Kapitalerträge angeben; und dieses ALLE wird mit Kreuz in Zeile 4 dann auch zugesichert.

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #24
                    AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    @Hans: Innerhalb der Einspruchsfrist ist es überhaupt kein Problem, einfach einen Antrag auf Änderung stellen. Außerhalb der Frist würde es schwieriger, imho hier aber auch möglich.
                    Vielen Dank für diese Information.

                    Muss ich dann auch noch mal alles mit Elster übermitteln; oder reicht da ein formloses Schreiben?
                    Die Anlage KAP meiner Frau war ja bei der Abgabe nicht dabei. Recht es beispielsweise, wenn sie in einem formlosen Schreiben versichert, dass sie keine eigenen Zins-Einkünfte hat?

                    Hans

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                      #25
                      AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                      zitat Bei den Vorsorgeaufwendungen muss man das auch gar nicht (geschieht automatisch)

                      Danke für die Info, hatte gerade angefangen, noch mal der Elster unter die Flügel zu schauen, wo sich da wohl das fehlende Kreuzchen versteckt.
                      Ich hatte übrigens einen schriftlichen Antrag auf Günstigerprüfung wg. der gemeinsamen KAP hinterhergeschickt, mußte aber den Antrag sowieso geändert noch ein zweites Mal übermitteln, weil sich die Bank, die jetzt in staatlichem Besitz befindet, entschlossen hatte, Kapitalerträge aus'm Depot noch mal nachzurechnen und zu einem neuen Ergebnis gekommen war. Wegen der neuen Bescheinigung habe ich noch mal ein Unterschriftenblatt mitgesandt. Ist das eigentlich bei jeder neuen Übermittlung, obwohl zertifiziert, erforderlich? Dann könnte man sich die ganze Schlüsselarie doch eigentlich sparen.

                      Ein sonniges Wochenende mit gelegentlich etwas Wind wünscht uns allen das horstchen.

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                        #26
                        AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                        Hallo Hans,

                        eigentlich reicht ein formloses Schreiben. Da sich hier aber aus Sicht des Finanzamtes etwas gravierendes ändert (dort weiß man ja nicht, ob wirklich alle Kapitalerträge erklärt wurden), würde ich eine neue Anlage KAP beilegen, und für die Frau auch eine.

                        Die Formulare bekommt man entweder beim Finanzamt oder im Internet zum selbstausdrucken, etwa hier: http://www.konz-steuertipps.de/konz/pdf/ESt2009/Anlage_KAP.pdf

                        MfG Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #27
                          AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                          Hallo horstchen,

                          >>>mußte aber den Antrag sowieso geändert noch ein zweites Mal übermitteln

                          Heißt das, dass du zwei mal mit Zertifikat übermittelt hast? Das bringt dann wohl einiges durcheinander, ich würde mal mit dem Fianzamt telefonieren.

                          Und was meinst du mit "Unterschriftenblatt"? Bei zertifizierter Übertragung braucht es ja gerade keine Unterschrift mehr. Man kann zwar noch ein Anschreiben für die Belege ausdrucken, aber diese unterschreibt man imho nur noch der Höflichkeit wegen. Und die Belege können auch ohne diese Anschreiben eingereicht werden.

                          MfG Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #28
                            AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                            ich hatte in Erinnerung, daß jeweils die letzte übermittelte Version gilt. Elster hat mir dann ja auch gesagt, der Fall sei übermittelt und nicht editierbar und ich solle eine Kopie erstellen. Die habe ich dann bearbeitet und übermittelt. Das hatte ich der Sachbearbeiterin allerdings schon per mail angedroht. Irgendwie mußte ich dem FA ja die neue Bescheinigung über die Wertpapiererträge mitteilen. War ich etwa schon wieder voreilig? War schon froh, daß die gute Frau sich namentlich geoutet hatte, als sie schriftlich eine Rückfrage stellte. Ihre emailadresse lieferte das globale Adressbuch - sonst landet man heutzutage ja im Frontoffice.

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                              #29
                              AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                              Hallo horstchen,

                              ich kann nicht sicher sagen, wie eine doppelt abgegebene Erklärung behandelt wird. Es ist imho so, als wenn du zwei schriftliche Erklärungen eingereicht hättest.

                              Das allein die letzte gelten soll, kann aber doch schon rein logisch nicht funktionieren, da vielleicht die erste schon komplett bearbeitet wurde (weiß man ja nicht).

                              Wenn du aber nicht sofort (maximal in ein paar Tagen) einen Bescheid erhälst, sollte die Sachbearbeiterin das auch auf die Reihe bekommen; insbesondere aufgrund der Mail. Mit den neuen Infos würde auch ich erst mal abwarten.

                              MfG Stefan
                              Zuletzt geändert von reckoner; 11.07.2010, 14:35.
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                                #30
                                AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                                Danke reckoner,
                                wir werden auf alle Fälle erst mal abwarten.Später Bescheid und hoffentlich dicke Rückzahlung gehen diesmal voll auf das Negativkonto der neu-staatlichen Bank. Ohne die Jahresabrechnung der Bank kann man keinesfalls selbst die KAP ausfüllen. Obwohl wir Aktien eigentlich nur als Spielgeld halten (immer noch billiger als Csino) ist die steuerliche Behandlung der Dividenden ein Chaos und zur jährlichen Steuererklärungszeit wollen wir jedesmal wutentbrannt den ganzen Schrumms eigentlich verkaufen. Steuererklärung selbst machen ist allerdings Ehrensache. Wo bleibt sonst das kleine Abenteuer?

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