AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung
Hallo,
Ich hänge mich mal an diesen Thread dran, weil die Thematik ähnlich.
Steuerklasse 3, gemeinsame Veranlagung.
Ich habe nun in Anlage KAP alle meine Zinsen eingetragen. Für meine Frau habe ich keine Anlage KAP angelegt.
Ich habe nur angekreuzt, dass von den Kapitalerträgen keine Kirchensteuer abgeführt wurde. Günstigerprüfung habe ich nicht angekreuzt.
Diese Daten dem FA übertragen.
Nun bekommen ich den Steuerbescheid vom FA. Deren Steuer ist ca. 50 Euro höher, als mir von Elster ausgerechnet. Es hängt eindeutig mit KAP zusammen. Im Text steht zwar, dass die "Günstigerprüfung ergeben hat, dass die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach der rechtslage 2004 zu einem günstigeren Ergebnis führt", aber hat dies mit dem selben Sachverhalt zu tun?
Für wen ist das "günstiger" denn gedacht? für das FA oder für mich?
Ich habe dann da ganze nochmal zum Test mit dem Kreuzchen für Günstigerprüfung auf Anlage KAP durchgeführt; dann noch eine Anlage KAP für die Ehefrau eingeführt (musste ich) und deren Werte alle mit 0 angegeben. Nun liege ich noch ca. 30 Euro unter dem Wert den Finanzamtes.
Wieso gibt es diesen Unterschied zwischen der Ausrechnung von Elster und dem FA?
Die Zahlen selbst, Zinsen, Einkommen usw. habe ich zig mal verglichen, dort gibt es keinen Unterschied.
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Hans
Hallo,
Ich hänge mich mal an diesen Thread dran, weil die Thematik ähnlich.
Steuerklasse 3, gemeinsame Veranlagung.
Ich habe nun in Anlage KAP alle meine Zinsen eingetragen. Für meine Frau habe ich keine Anlage KAP angelegt.
Ich habe nur angekreuzt, dass von den Kapitalerträgen keine Kirchensteuer abgeführt wurde. Günstigerprüfung habe ich nicht angekreuzt.
Diese Daten dem FA übertragen.
Nun bekommen ich den Steuerbescheid vom FA. Deren Steuer ist ca. 50 Euro höher, als mir von Elster ausgerechnet. Es hängt eindeutig mit KAP zusammen. Im Text steht zwar, dass die "Günstigerprüfung ergeben hat, dass die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach der rechtslage 2004 zu einem günstigeren Ergebnis führt", aber hat dies mit dem selben Sachverhalt zu tun?
Für wen ist das "günstiger" denn gedacht? für das FA oder für mich?
Ich habe dann da ganze nochmal zum Test mit dem Kreuzchen für Günstigerprüfung auf Anlage KAP durchgeführt; dann noch eine Anlage KAP für die Ehefrau eingeführt (musste ich) und deren Werte alle mit 0 angegeben. Nun liege ich noch ca. 30 Euro unter dem Wert den Finanzamtes.
Wieso gibt es diesen Unterschied zwischen der Ausrechnung von Elster und dem FA?
Die Zahlen selbst, Zinsen, Einkommen usw. habe ich zig mal verglichen, dort gibt es keinen Unterschied.
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Hans
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