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Anlage KAP, Gewinne/Verluste ausl. Broker (DeGiro)

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    Anlage KAP, Gewinne/Verluste ausl. Broker (DeGiro)

    Von DeGiro bekommt man keine "richtige" Steuerbesheinigung", sondern nur eine "Jahresübersicht".
    Trägt man die ausgewiesenen Werte dann manuell in die Anlage KAP (Zeilen 15 ff.) ein oder legt man eine weitere "Steuerbescheinigung 2019" an und trägt's dort ein?
    Manuell kann man nämlich die Quellensteuern für eine deutsches Wertpapier nicht in Zeilen 51/52 eintragen.
    Und woher weiß ich, ob es sich bei der ausgewiesenen Quellensteuer beim deutschen Wertpapier um "angerechnete ausländische Steuern" (Zeile 51) oder um "anrechenbare ausl. Steuer" (Zeile 52) handelt?

    #2
    Hallo,

    in diversen Foren wurde herausgearbeitet, dass es folgendermaßen erklärt werden sollte:

    Dividenden von inländischen AGs in Zeile 7, die davon abgeführten Steuern in Zeile 48f.

    Alles andere, also ausländische Kapitalerträge sowie auch Kursgewinne/verluste von inländische AGs gehört in Zeile 15ff; ausländische Quellensteuern ggf. in Zeile 52 (aber nur die Anrechenbaren, das ist ja von Land zu Land unterschiedlich).

    Problematisch könnte es werden wenn das Finanzamt eine Steuerbescheinigung über die Abgeltungsteuer verlangt. Imho ist das rechtswidrig, soll aber schon vorgekommen sein.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Zeile 7 geht (korrigierte Beträge), aber Zeilen 48ff können nicht ausgefüllt werden, weil automatisch aus den angelegten Steuerbescheinigungen übernommen. Soll ich also für DeGiro eine solche "Steuerbescheinigung" (obwohl nicht vorhanden) anlegen und dort alles eintragen?

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        #4
        Hallo,

        ach ja, sorry, ich hatte vergessen wie das bei ElsterFormular ist, ich arbeite nicht mehr mit der Software.

        Da diese Bescheinigungen eh' nicht an das Finanzamt übertragen werden kannst du dir da eine eigene basteln (die Zeilen 15ff und 52 musst du aber noch direkt ins Formular eintragen).

        EDIT: Ich hab' es mir jetzt doch mal angeschaut, weil ich noch dunkle Erinnerungen hatte. Und wirklich, die Zeile 52 kann man auch nicht frei eintragen. Also musst du diesen Betrag auch mit in die selbstgebastelte Steuerbescheinigung packen (wie schon angedeutet sieht das niemand, es werden nur die Werte direkt im Formular übertragen).
        Was für ein Mist übrigens, gerade wer nur Erträge im Ausland hat hat doch mit gewisser Wahrscheinlichkeit auch Quellensteuern gezahlt, eintragen kann er diese aber nur mit dem genannten Trick.

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 19.03.2020, 19:28.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          OK, danke.

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            #6
            Was für ein Mist übrigens,
            Was ElsterFormular insgesamt angeht, sehen das viele bisherige Nutzer der Software ganz anders.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              von 'insgesamt' war auch keine Rede (Mein Elster ist deutlich schlechter). Sondern nur davon, dass man ausländische Quellensteuern bei einem Konto/Depot im Ausland nicht eintragen kann.

              @Andy30: Ich hatte meinen Post noch mal editiert, bitte beachten.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Ist das jetzt so richtig?:
                Die 2.855,70 in Zeile 7
                Die 0,30 in Zeile 10
                Die 4.492,74 in Zeile 11
                Die 97,61 in Zeile 52

                Aber was kommt dann in die Zeilen 15, 16, 18 ?
                dg.jpg

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                  #9
                  Hallo,

                  nein,das ist nicht richtig.

                  Dein Depot ist im Ausland, also gehört alles in die Zeilen 15ff (und 52).
                  Mit einer Ausnahme: Inländische Dividenden, die sind imho in Zeile 7 zu erklären (die Abgeltungsteuer sowie der Soli in Zeile 48f).
                  In deinem Fall sind das 370 (Z7), 92,53 (Z48) und 5,08 (Z49) (Zeile 12 und 13 nicht vergessen, ggf. einfach Null eintragen).

                  Die von mir angesprochene Zeile 52 ist ohne Bedeutung, erstens weil du offenbar gar keine Quellensteuern bezahlt hast*, und zweitens weil es am Ende keine inländischen Steuern zum Verrechnen gibt.

                  *mit Ausnahme der Abgeltungsteuer, die aber nicht nur angerechnet sondern in diesem Fall erstattet werden soll (das ist ein Systemfehler in den Formularen - da konnte sich wohl jemand nicht vorstellen, dass ein Inländer im Ausland wiederum inländische Aktien deponieren kann)

                  Außerdem hast du die Spesen vergessen, die kannst du von Zeile 15 abziehen (wozu genau sie gehören - Gewinne oder Verluste - lässt die DeGiro-Aufstellung leider offen, nur du kannst wissen wie es auf die Zeilen 16 und 18 aufzuteilen ist - wenn du den Aufwand nicht betreiben willst trag' alles in Zeile 18 ein, in deinem Fall kommt unterm Strich das Selbe raus).

                  Wenn das deine einzigen Kapitalerträge waren musst du übrigens keine Steuern zahlen, die 97,61 Euro werden erstattet und dazu gibt es einen Verlustvortrag von 1500 Euro.

                  Stefan
                  Zuletzt geändert von reckoner; 21.03.2020, 14:33.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Oh, Mann, Stefan, danke erst einmal.

                    Habe jetzt die 370,07 in Zeile 7 (der angelegten "Steuerbescheinigung 2019" eingetragen, die 92,53 in Zeile 48 und die 5,08 in Zeile 49 (was ist mit KiStT?).
                    Dann die (-1.637,32 - 232,77 = -1.870,09) in Zeile 15 und den gleichen Betrag (ohne Minuszeichen) in Zeile 18.

                    Ergab die Steuerberechnung VORHER eine Nachzahlung von rund 55 EUR sind es jetzt nach den beschriebenen Änderungen knapp 1.000 EUR.
                    Kann das sein?
                    Ich habe noch ein zweites inländisches Depot mit knapp 4.000 EUR in der Zeile 7; Steuer abzügl. Freibetrag wurden bankseits abgeführt.



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                      #11
                      Steuer abzügl. Freibetrag wurden bankseits abgeführt.
                      Dafür hast du ja auch eine eigene Steuerbescheinigung 2019 ausgefüllt. Die abgeführte Steuer muss doch dann ebenfalls in den Zeilen 48 ff. auftauchen,

                      der tatsächlich in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag in Zeile 12 der Anlage KAP.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Habe ich doch eingetragen, Charlie24 (s. o.): "die 92,53 in Zeile 48 und die 5,08 in Zeile 49"
                        Aber das andere? Der Sprung v. 55 EUR auf 1.000 EUR Nachzahlung macht mich stutzig.

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                          #13
                          In Zeile 48ff dürfen doch nicht nur die 92,53 erscheinen, da müssen im Gesamtbetrag auch die von der inländischen Bank abgeführten Steuern enthalten sein.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Sind auch nicht nur die 92,53 sondern über 1.300 EUR.
                            Aus der DeGiro-Bescheinung dürfte sich eigentlich doch keine Änderung der Steuerberechnung ergeben, weil nur Verluste, die vorgetragen werden. Die KESt wurde ja bereits abgeführt.
                            Wenn ich die DeGiro-Steuerbescheinigung mal versuchsweise komplett entferne, ändert sich der Nachzahlungsbetrag von 1.090,60 EUR auf 987,79 EUR, also um 102,81 EUR.
                            Trage ich (ohne DeGiro-Bescheinigung) die Dividende in Zeile 7 bei "korrigierte Beträge" ein, kommt eine Nachzahlung von 55,53 EUR raus. Die Zeilen 15ff würden dann so aussehen (falls korrekt ausgefüllt):
                            Bild 001.jpg

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                              #15
                              Die Differenz zwischen 4.493 und 2.622 ist 1.871, da fehlen in Zeile 15 deshalb 273 Euro. Richtig ist das deshalb immer noch nicht.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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