Hallo, ich bräuchte eure Hilfe. Ich habe mir nochmal meine Einkommenssteuererklärung 2017 angeschaut. Da rechnet mir Elster eine Erstattung von 1660€. Tatsächlich kam aber mit dem Steuerbescheid eine Nachzahlung von 127€ auf mich zu.
Ich denke, der Fehler müsste bei der Anlage Vorsorgeaufwand liegen.
Im Elsteronline steht:
Beiträge zur Krankenversicherung - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.688
- für das am 30.09.2014 geborene Kind . . . . . . 343
- für das am 11.01.2017 geborene Kind . . . . . . 334
Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . 6.365 . . 6.365 ab Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -83 verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.282
Beiträge zur Pflegeversicherung
- Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310
- für das am 30.09.2014 geborene Kind . . . . . . . 0
Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . . 310 . . . 310
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . . 6.592 ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.490 verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.102 .
In der Einkommenssteuererklärung vom FA stand:
Versicherungsbeiträge 6647€
Vorwegabzug 1800€
1800€
verbleibende Versicherungsbeiträge 6647€
ab Höchstbeträge nach §10.... 2668€
verbleiben 3979€
davon höchstens abziehbar 1334€
Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben 4002€.
P.S. In Zeile 11 ist 2x Ja angekreuzt.
Danke für eure Hilfe.
Ich denke, der Fehler müsste bei der Anlage Vorsorgeaufwand liegen.
Im Elsteronline steht:
Beiträge zur Krankenversicherung - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.688
- für das am 30.09.2014 geborene Kind . . . . . . 343
- für das am 11.01.2017 geborene Kind . . . . . . 334
Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . 6.365 . . 6.365 ab Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -83 verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.282
Beiträge zur Pflegeversicherung
- Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310
- für das am 30.09.2014 geborene Kind . . . . . . . 0
Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . . 310 . . . 310
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . . 6.592 ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.490 verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.102 .
In der Einkommenssteuererklärung vom FA stand:
Versicherungsbeiträge 6647€
Vorwegabzug 1800€
1800€
verbleibende Versicherungsbeiträge 6647€
ab Höchstbeträge nach §10.... 2668€
verbleiben 3979€
davon höchstens abziehbar 1334€
Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben 4002€.
P.S. In Zeile 11 ist 2x Ja angekreuzt.
Danke für eure Hilfe.
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