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Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

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    Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Hallo, ich bräuchte eure Hilfe. Ich habe mir nochmal meine Einkommenssteuererklärung 2017 angeschaut. Da rechnet mir Elster eine Erstattung von 1660€. Tatsächlich kam aber mit dem Steuerbescheid eine Nachzahlung von 127€ auf mich zu.

    Ich denke, der Fehler müsste bei der Anlage Vorsorgeaufwand liegen.

    Im Elsteronline steht:

    Beiträge zur Krankenversicherung - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.688
    - für das am 30.09.2014 geborene Kind . . . . . . 343
    - für das am 11.01.2017 geborene Kind . . . . . . 334
    Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . 6.365 . . 6.365 ab Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -83 verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.282
    Beiträge zur Pflegeversicherung
    - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310
    - für das am 30.09.2014 geborene Kind . . . . . . . 0
    Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . . 310 . . . 310
    Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . . 6.592 ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.490 verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.102 .


    In der Einkommenssteuererklärung vom FA stand:

    Versicherungsbeiträge 6647€
    Vorwegabzug 1800€
    1800€
    verbleibende Versicherungsbeiträge 6647€
    ab Höchstbeträge nach §10.... 2668€
    verbleiben 3979€
    davon höchstens abziehbar 1334€
    Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben 4002€.


    P.S. In Zeile 11 ist 2x Ja angekreuzt.

    Danke für eure Hilfe.

    #2
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Da hat das Finanzamt mit der Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG gearbeitet. Warum die angewandt wurde, kann von hier aus nicht nachvollzogen werden.

    Vielleicht waren bei den erklärten KV-Beiträgen auch welche für Wahlleistungen enthalten? Die müssen gesondert angegeben werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

      Ja die Günstigerprüfung wurde gemacht.

      Ich bin Privatversichert (Beamter).

      Zeile 24/31: 2844€
      Zeile 26/34: 745€
      Zeile 25/33: 155€
      Zeile 28/37: 362€

      1. Kind:

      Zeile 24/31: 343€
      Zeile 28/37: 48€

      2. Kind:

      Zeile 24/31: 334€
      Zeile 28/37: 47€

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        #4
        AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

        Ich bin Privatversichert (Beamter).
        Das mit der Privatversicherung hatte ich schon erkannt, das mit dem Beamtenstatus nicht auf Anhieb, nachdem bei Mein Elster eine Kürzung für die Krankengeldversicherung gerechnet wurde.

        Offenbar hast du bei Mein ELSTER deine Beiträge zur Basiskrankenversicherung fälschlich doppelt eingegeben. Im ersten Beitrag stehen 5.688 €, tatsächlich sind es aber doch 2844 €.

        Auch die Beitragserstattung für deine Person wurde offenbar doppelt eingegeben, sonst kommt man nicht auf -1490 €. Tatsächlich waren es ja nur 745 €.

        Die Zeilenangaben 24/31 sind alternativ zu verstehen. Mit 24 ist die Anlage Vorsorgeaufwand gemeint, mit 31 die Anlage Kind.

        Du hast deine Beiträge offenbar nicht nur in den Zeilen 24 bis 28 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt, sondern dann zusätzlich auch noch bei ausländischer Versicherung. Das ist natürlich falsch,

        da kann die Berechnung bei Mein ELSTER dann nicht richtig sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

          Danke Charlie, das habe ich echt übersehen. Ich habe die erneuten Beiträge in Zeile 31-34 entfernt. Jetzt wird die Erstattung auf 1441€ gerechnet. Also noch weit weg von meiner 127€ Nachzahlung.

          Was könnte noch falsch sein?

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            #6
            AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

            Was könnte noch falsch sein?
            So einfach ist das nicht herauszufinden.

            Passt denn jetzt wenigstens die Steuerberechnung für die Vorsorgeaufwendungen mit dem Steuerbescheid zusammen? Das sieht man ja, wenn man Bescheid und Steuerberechnung zeilenweise vergleicht.

            Eigentlich sollten beim zeilenweisen Vergleich alle Abweichungen zwischen dem Bescheid und der eigenen Berechnung gefunden werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

              Also es passt eigentlich ganz genau. Nur 80€ Versicherungsbeiträge unterschied.

              Ich habe nun alles verglichen und habe es bei der Steuerberechnung gefunden. Bei der Einkommenssteuererklärung vom FA lautet es:

              Zu versteuern mit Progr... nach dem Splittingtarif mit 12,1686% aus 23.245 €
              ...
              festgesetzte Einkommenssteuer 2.844€

              und bei ElsterFormular steht:

              Berechnung der Einkommensteuer
              zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
              nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 23.182 . . . 5,4363 v.H. . . . . 1.260
              tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.260
              zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . 0
              dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
              festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.276


              Liegt es daran, dass meine Frau fast das ganze Jahr in Elternzeit war? oder wie kommt die unterschiedliche Steuerberechnung?

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                #8
                AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

                Es liegt wohl zum größten Teil an den Einkommensersatzleistungen. Hast Du denn die Erläuterungen zum Bescheid überhaupt gelesen?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

                  Liegt es daran, dass meine Frau fast das ganze Jahr in Elternzeit war?
                  An der Elternzeit selbst liegt es nicht, es liegt an der Höhe des Elterngelds, das bekanntlich dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

                  Hast du den Jahreswert des bezogenen Elterngelds in die Zeile 96 des Hauptvordrucks bei der Ehefrau eingetragen?

                  Nur eine kurze Rückfrage: Jetzt schreibst du ausdrücklich ElsterFormular, am Anfang war nur von Elster die Rede. Was stimmt nun?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

                    Sorry, ja ich meine ElterFormular 20.1

                    Oh man... ich habe das Elterngeld vergessen anzugeben. Knapp 10.000 € lach...

                    Also jetzt wird es so berechnet:

                    Berechnung der Einkommensteuer
                    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
                    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 23.182 . . . 10,5710 v.H. . . . . 2.450
                    tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.450
                    zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . 0
                    dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
                    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.466

                    Jetzt ist es nur noch eine Erstattung von 251€

                    Ein gutes Stück näher an der Rückzahlung von 127€

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

                      Und, nix in den Erläuterungen zum Bescheid?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

                        Jetzt habe ich noch mein Elterngeld vergessen und gerade nachgetragen.

                        Jetzt ist es bei 88€ Nachzahlung!!! Hey, nicht mehr weit bis 127€. :-)

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                          #13
                          AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

                          Ich seh schon, der Frage nach den Erläuterungen gehst Du aus dem Weg

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

                            Zitat von Okado Beitrag anzeigen
                            Jetzt habe ich noch mein Elterngeld vergessen und gerade nachgetragen.

                            Jetzt ist es bei 88€ Nachzahlung!!! Hey, nicht mehr weit bis 127€. :-)
                            Ich sehe, das wird nach und nach immer richtiger! Die 39 € wirst du auch noch finden.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

                              Sorry L E Fant. Ich habe die ganze Zeit danach gesucht.

                              Im Bescheid steht: ....Lohnersatzleistungen in Höhe von 12612€ für die Ehefrau wurden mit 11932€ in die Berechnung einbezogen.

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